Runter von der Warteposition
Mühlheim - Gegen die Mühlen der Justiz im Heute waren jene Exemplare, die Mühlheim im Gestern zu seinem Namen verhalfen, regelrechte Turbo-Modelle: Abzuleiten ist das mit Blick auf den Kampf Mühlheims um mehr Ruhe am Himmel.
Oder zumindest um nicht weniger als vor Eröffnung der neuen Frankfurter Landebahn. Auf der gerichtlichen Schiene hatte die Stadt vor Jahren mit ihrer Klage gegen den planungsrechtlichen Segen für den Ausbau zwar keine Schlappe erlitten. Sie war aber nicht als Musterklägerin zugelassen und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel wie viele andere Kläger auf eine Warteposition vertröstet worden. Von der darf sie nun, nachdem Kassel und final auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für Nachtflugverbot, aber eben auch die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung entschieden haben, wieder runter.
Mühlheim nun an der Reihe
Mühlheim ist an der Reihe, seine Argumente darzulegen und eine Entscheidung abzuwarten. Die städtische Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss hat die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer vor einigen Wochen beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Hoffnung ist, sagt Bürgermeister Daniel Tybussek, dass das Schreiben zum Reden führt. „Wir möchten eine mündliche Anhörung erwirken, um unsere Anliegen nachdrücklich vortragen zu können.“ Damit steht die Stadt in einer Reihe mit vielen anderen Klägern, die damals nicht zum Zuge kamen, weil die Klagen anderer wie der Stadt Offenbach als repräsentativ für die gesamte Betroffenheit galten.
Alles zum Thema Fluglärm im Stadtgespräch
Können sie aus aktueller Sicht aber natürlich nicht gewesen sein. Vom erst von den Leipziger Richtern verlangten sogenannten An- und Abschwellen beispielsweise - kurz: die erträgliche Verteilung der Starts und Landungen in den Stunden vor und nach dem Nachtflugverbot - könne heute nicht die Rede sein, sagt Petra Hopfgarten vom Mühlheimer Sachgebiet Hochbau Stadtökologie. Zudem befinde sich Mühlheim in einer besonderen Lage. In einer besonders unfairen. Denn die festgelegte Lärmschutzzone, dessen Bewohnern wenigstens Geld für Doppelfenster und anderen passiven Lärmschutz zusteht, endet knapp vor Mühlheims Grenzen. Nur ein nördlichen Eckchen Lämmerspiel liegt in der Tagschutzzone zwei. Hier darf beispielsweise keine neue Kita gebaut werden.
Fluglärm „hohes Belastungspotential"
Trotzdem weise der Fluglärm „im gesamten Stadtgebiet ein hohes Belastungspotential auf, das stärker berücksichtigt werden sollte“. Steht auch so im städtischen Forderungskatalog. ebenso natürlich die Einhaltung und Ausdehnung des Nachtflugverbots auf 22 bis 6 Uhr.
mcr