Regel gewordene Ausnahmen
Neu-Isenburg (hov) - 16 rauf, einer runter: Die Zahl der Flugzeuge, die den Frankfurter Flughafen in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai zwischen 23 Uhr und Mitternacht verließen oder erreichten, muss Neu-Isenburgern wie eine Verspottung ihres Kampfes um mehr Nachtruhe vorkommen.
Denn es waren exakt so viele Flüge, wie es seit dem Fluglärm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig eigentlich nicht mehr geben dürfte. Also hat Bürgermeister Herbert Hunkel einen Beschwerdebrief an Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) losgeschickt. Hunkel schreibt vom „unzumutbaren Ausmaß“ von Ausnahmegenehmigungen und fordert „das Nachtflugverbot endlich strikt einzuhalten“. Ausnahmen dürfe es nicht geben.
Die Leipziger Richter hatten am 4. April das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel bestätigt, demzufolge die Planfeststellung für den Flughafenausbau grundsätzlich rechtens, die von der Landesregierung erteilte Genehmigung von 17 Nachtflügen aber in einer sogenannten ergänzenden Planfeststellung zu streichen sei. Zumal, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, der Flughafenbetreiber Fraport Nachtflüge gar nicht beantragt und auch keinen nachweisbaren Bedarf für Expressgut vorzuweisen hatte.
Das höchstrichterliche Urteil mit Füßen getreten
Im Umstand, dass viele Flieger nun zwar nicht mehr regulär, aber eben mit Ausnahmegenehmigungen nach 23 Uhr in Frankfurt starten oder landen, sieht Hunkel das höchstrichterliche Urteil „mit Füßen getreten. Die Rechte der Bürger werden missachtet und erkennbar den wirtschaftlichen Interessen nachgeordnet.“ Darüber werde die Stadt auch das Bundesverwaltungsgericht informieren.
Zusätzlich zum Schreiben an Posch wird der städtische Rechtsanwalt Thomas Mehler aktiv. Er habe, sagt Hunkel, Akteneinsicht beantragt, um jede einzelne Ausnahmegenehmigung unter die Lupe zu nehmen. Die Anwaltskanzlei habe bereits Anfang Mai an das Ministerium geschrieben und ein Verbot der Ausnahmen gefordert.
Alles zum Thema Fluglärm lesen Sie im Stadtgespräch
Unterdessen haben Neu-Isenburgs Grüne einen Antrag auf den Weg durchs stadtparlamentarische Verfahren geschickt, der die finanzielle Basis für weitere städtische Schritte gegen die Folgen des Flughafenausbaus sichern soll. Im Nachtragshaushalt, formuliert die Fraktion, sollen 50.000 Euro für Lärm- und Schadstoffmessungen und für „juristische Unterstützung“ beispielsweise in Form von Klagen gegen Fraport oder die Landesregierung reserviert werden. Ende vergangener Woche hatten die Grünen zu Protokoll gegeben, dass sie die städtische Klage gegen das Neu-Isenburg bei Verwirklichung zusätzlich verlärmende segementierte Anflugverfahren für unverzichtbar halten.
Bei Verletzung des Nachtflugverbots: Fraport-Beschwerdetelefon, 0800 2345679, Fax 069 69070081. Flugbewegungen und Lärmpegel sind beim Deutschen Fluglärmdienst abzulesen.