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Bürgerbegehren vorerst gestoppt

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Rödermark - Die Koalition aus CDU und Anderer Liste (AL) schöpft alle politischen Kniffe aus, um ein Bürgerbegehren gegen die Wahl eines neuen Ersten Stadtrats zu verhindern.

Mit ihrer Zweidrittelmehrheit setzte die Koalition durch, dass bei der Stadtverordnetenversammlung über einen Antrag der Opposition aus SPD, FDP und Freien Wählern zur Änderung der Hauptsatzung nicht entschieden wurde. Damit ist das Bürgerbegehren vorerst gestoppt. Die Opposition hatte bewirken wollen, dass die Stelle des Ersten Stadtrats aus Kostengründen künftig nicht mehr hauptamtlich besetzt wird, sondern ehrenamtlich.

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Für die CDU argumentierte Michael Gensert, dieser Antrag sei „nichts Neues“. Es würden keine neuen Gesichtspunkte und Argumente vorgebracht. Die Opposition stelle den „alten, fehlerhaften Antrag“, mit dem sie bereits in der Aschermittwochsitzung des Parlaments gescheitert war, einfach erneut. Das verstoße gegen die Geschäftsordnung des Hauses. Danach dürfen inhaltlich gleiche Anträge, die abgelehnt wurden, frühestens nach einem Jahr ein zweites Mal gestellt werden.

Die Koalition setzte danach mit ihrer Stimmenmehrheit durch, dass sich das Parlament mit dem Oppositionsantrag nicht befasste. Damit ist das von der Opposition angestrebte Bürgerbegehren zunächst einmal ausgehebelt. Klar: Ohne Beschluss auch kein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss.

Unterdessen wird für ein solches Begehren die Zeit immer knapper. Bereits am Montag, 8. April, tagt der Wahlvorbereitungsausschuss. Eine Woche später ist Antragsschluss für die nächste Stadtverordnetensitzung am 7. Mai. „Und am 7. Mai soll wohl schon gewählt werden“, beschreibt SPD-Sprecher Armin Lauer die Lage. „Uns läuft die Zeit davon.“

CDU/AL wollen als Nachfolger von Alexander Sturm (CDU) den CDU-Stadtverordnetenvorsteher Jörg Rotter als neuen Ersten Stadtrat wählen. Sturms Amtszeit endet am 30. Juni. Die Opposition möchte die Neuwahl mit Hinweis auf die dramatische Verschuldung der Stadt Rödermark (70 Millionen Schulden) verhindern.

Nun aber sehe es danach aus, als werde „der gewollte Bewerber mit einem Trick ins Amt manövriert“, kritisiert Lauer. Dabei sei dieses Amt „von den eigenen Leuten inzwischen so sehr beschädigt worden, dass jeder Bewerber gut daran täte, die Finger davon zu lassen“, sagte Lauer Richtung CDU.

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Von einem „Griff in die unterste Schublade, von „undemokratischem Vorgehen“ und einem „schmutzigen Trick“ sprach Tobias Kruger (FDP). Er brachte vor, es habe sich beim ersten Antrag der Opposition zu diesem Thema am Aschermittwoch um einen Änderungsantrag gehandelt. Jetzt aber stelle man einen Hauptantrag zur Satzungsänderung. „Das ist eine ganz andere Qualität.“ Im Übrigen sei der nun abgesetzte und beanstandete Antrag in den Wochen vor der Stadtverordnetensitzung weder in einem der Ausschüsse, noch im Ältestenrat mit auch nur einer Silbe kritisiert worden. Die Koalition trete das Recht der Bürger auf Beteiligung an einer solch wichtigen Wahlentscheidung mit Füßen. Der Koalition rief Kruger erzürnt er zu: „Ich bin schockiert, dass Sie so tief sinken.“ Die Opposition prüft nun rechtliche Schritte gegen die Taktik der Koalition und die Absetzung des Antrags. Notfalls werde man vors Verwaltungsgericht ziehen.

In einer Pressemitteilung kontert die Koalition, die „Inszenierung der Opposition“ gefährde „die Würde des Parlaments“. Die Opposition sei selbst schuld daran, dass das Bürgerbegehren nicht in Gang komme, da sie am Aschermittwoch einen fehlerhaften Antrag dazu gestellt habe.

(bp)

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