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Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt

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Seligenstadt (mho) ‐ Dreieinhalb Jahre nach dem Seligenstädter Kommunalwahlskandal kann dieses unrühmliche Kapitel jetzt wohl endgültig abgeschlossen werden.

Eine wichtige Mitteilung in eigener Sache“ setzte Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend an den Anfang ihres Berichtes aus dem Magistrat. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt das Ermittlungsverfahren gegen die Seligenstädter Verwaltungschefin und Wahlamtsleiter Hans Schild wegen des Verdachts der Wahlfälschung beziehungsweise der Falschbeurkundung im Amt nach Paragraf 170,2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Nachdem der Froschhausener CDU-Politiker Heinrich K. wegen mehrerer Straftatbestände im Zusammenhang mit der Kommunalwahl vom 26. März 2006 rechtskräftig zu einer Geld- und Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Kommunalwahl im Briefwahlbezirk des Stadtteils Froschhausen für ungültig erklärt und die Wiederholung der Briefwahl angeordnet.

Mit Schreiben vom 19. November 2008 hatte das Verwaltungsgericht einen Auszug seiner Akten an die Staatsanwaltschaft Darmstadt übersandt, da nach Auffassung des Gerichts Anhaltspunkte für Straftaten im Zusammenhang mit den Wahlen durch die Bürgermeisterin vorliegen könnten. „Nach ausführlicher Prüfung des Sachverhaltes ist die Staatsanwaltschaft nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams kein strafrechtlich relevantes Verhalten (...) vorgeworfen werden kann und hat daher das Verfahren eingestellt“, fasst Nonn-Adams' Rechtsanwalt Klaus Weyer zusammen.

Rückblende: Die Lektüre des fast 50 Seiten umfassenden Urteils des Verwaltungsgerichts rief im Februar 2009 die CDU-Mehrheit auf den Plan. Es gelte die Frage der Mitverantwortung Nonn-Adams zu klären, da sie fünf Briefwahlunterlagen aussortiert habe. Dies, so konterte die Rathauchefin damals, habe sie in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft sowie Kreis- und Landeswahlleiter veranlasst.

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