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Abgesichert auf die Piste - Welche Versicherungen Skifahrer brauchen

Ski & Schnee: Welche Versicherung Sie brauchen

Beinbruch oder Schädeltrauma - Skifahren ist riskant. Kommt es zum Notfall auf der Piste, kann das ganz schön teuer werden. Doch wer zahlt dann die Kosten für den Rettungshubschrauber?

© K2 Ski dpa

Abgesichert auf die Piste - Welche Versicherungen Skifahrer brauchen

 “Rund 30 Prozent der von den Unfallversicherungen registrierten Sportunfälle haben sich auf der Piste ereignet“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. “Gemessen in absoluten Zahlen sind das Schätzungen zufolge rund 20 000 Skiunfälle pro Jahr.“ Damit ist Skifahren nach Fußball die Sportart, bei der es die meisten Verletzungen gibt.

Bevor es also auf die Piste geht, sollte jeder einen Blick auf seinen Versicherungsschutz werfen. “Wichtig ist, zu schauen, ob es irgendwo Lücken gibt“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Denn auf ein paar Policen sollten Wintersportler nicht verzichten. “Im Vordergrund sollte dabei die Frage stehen: Gerate ich durch einen möglichen Unfall in finanzielle Bedrängnis?“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Welcher Schutz ist nötig? Ein Überblick:

Auslandsreisekrankenversicherung Rettungs-und Bergungskosten

Die Behandlungskosten für verstauchte Knöchel oder gebrochene Knochen übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. “Mit vielen Ländern gibt es entsprechende Sozialversicherungsabkommen“, sagt Sascha Straub. Oft müssen Versicherte allerdings erstmal in die eigene Tasche greifen und die Kosten beim Arzt im Ausland vorstrecken.

Zudem übernimmt die Krankenkasse nicht alle anfallenden Ausgaben. “Rettungs- oder Bergungskosten sind oft nicht ausreichend abgedeckt“, sagt Straub. Dabei ist das wichtig - denn eine Rettung mit einem Hubschrauber der Bergwacht kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Abhilfe schafft eine Auslandsreisekrankenversicherung. “Sie sollte in einem solchen Fall mindestens 5.000 Euro übernehmen“, empfiehlt der Verbraucherschützer.

Die Frage, ab wann die Ausgaben für den Rücktransport nach Hause übernommen werden, ist bei der Auswahl der Zusatzversicherung wichtig. “Ein Rücktransport sollte schon erfolgen, wenn er medizinisch sinnvoll und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist“, sagt Straub. Denn so könne der Patient schon nach Hause gebracht werden, wenn dort aufgrund des vertrauten Umfeldes ein besserer Heilungsverlauf zu erwarten sei.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Gezerrte Bänder oder geprellte Rippen - die meisten Skiunfälle führen zu eher leichten Verletzungen. Was aber, wenn ein Handwerker nach einer Verletzung in seiner Hand nicht mehr die volle Kraft hat? Wer seinen Beruf aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll ausüben könnte, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sagt die Verbraucherschützerin Edda Castelló.

Ein möglicher Einnahmeausfall kann auf diese Weise kompensiert werden. “Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine monatlich vorher vereinbarte Rente“, sagt Castelló. Für Berufstätige sei dieser Schutz essenziell, findet auch der Münchner Verbraucherschützer Straub. “Immerhin führen elf Prozent aller Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit.“

Unfallversicherung

Schutz bietet auch eine Unfallversicherung. “Sie zahlt nach einem Unfall eine einmalige Leistung“, sagt Christian Lübke vom GDV. Das gilt aber nur, wenn dauerhafte Schäden eintreten, das Unfallopfer also invalide wird.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sollten Skifahrer sich daher von einer solchen Police nicht zu viel versprechen: “Abgesichert ist immer nur der schlimmste Fall“, sagt Sascha Straub. Bei einem Beinbruch, der wieder gut verheilt, bekommt der Versicherte nichts.

Private Haftpflichtversicherung

Unachtsamkeit kann für Wintersportler teuer werden. Wer einen anderen Skifahrer auf der Piste verletzt oder möglicherweise eine Lawine auslöst, haftet für die Folgen. Gegen solche Forderungen schützt eine private Haftpflichtpolice.

“Die Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn jemand durch mein Verhalten zu Schaden kommt“, erklärt Christian Lübke. Besonders für Eltern ist eine solche Police wichtig. “Kinder sind in der Regel mitversichert.“ Schließlich kann der Nachwuchs ab einem Alter von sieben Jahren für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden.

In welcher Wintersportregion sich die Skifahrer oder Snowboarder dabei vergnügen, ist egal. “Der Schutz gilt mindestens europaweit“, sagt Straub. “Meist ist heute sogar weltweiter Schutz Standard.“ Hier lohne aber ein Blick in die Bedingungen, denn bei Policen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, sei der Schutz möglicherweise begrenzt.

dpa

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