Mit Besorgnis betrachten wir, das Team der ZIW Zeitarbeit GmbH, schon seit einiger Zeit die negative Berichterstattung über Leiharbeit (dieses schreckliche Wort hat der Gesetzgeber erfunden).Leider werden hier immer nur die Unternehmen aufgezeigt, die nicht seriös arbeiten. Es wird, insbesondere durch die Gewerkschaften, nach neuen Gesetzen gerufen.

Offenbach-Post
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Dabei würde es vollkommen reichen, dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden Gesetze tatsächlich eingehalten werden. Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Zeitarbeit lassen uns von der ZIW Zeitarbeit GmbH sagen, dass man mit der Abschaffung der Zeitarbeit mit Sicherheit kein Plus an Festanstellung erreichen wird, sondern wahrscheinlich eine Rückkehr zu undurchsichtigen Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Dies gilt auch für die Kürzung von Überlassungszeiten. Wer würde profitieren? Firmen aus dem Ausland, deren Mitarbeiter dann wirklich zu ganz schlechten Bedingungen arbeiten! Mit solchen Maßnahmen fördert man lediglich die zusätzliche Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland!
Es gibt ein Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern (Downloadmöglichkeit als PDF siehe unten), herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt. Dieses Merkblatt sollte eigentlich von jedem Zeitarbeitsunternehmen spätestens bei Abschluss des Arbeitsvertrages überreicht werden. Hier sind die Antworten auf alle wichtigen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung zu finden und es werden genaue Angaben über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Zeitarbeit gemacht. Mit Sicherheit gibt auch die Aufsichtsbehörde Auskunft, wenn Fragen zu Thema AÜG bestehen.
Wir von der ZIW Zeitarbeit GmbH beweisen mit unserer Arbeit, dass es möglich ist, Zeitar-beit zu einem Instrument zu machen, das eine sichere und langfristige Beschäftigung garan-tiert. Es wird somit eine sozialverträgliche Möglichkeit geschaffen, auch langfristig in einem gesicherten Arbeitsverhältnis zu stehen. Unsere Philosophie heißt „Zeitarbeit von Mensch zu Mensch“ und wird von allen Beteiligten gelebt. Für uns ist „Sorgfaltspflicht des Unternehmers für die Arbeitnehmer“ keine alte These sondern ein aktuelles Thema.
Wir freuen uns, wenn unsere Mitarbeiter sich mit „ihrer Zeitarbeit“ identifizieren und mit der ZIW als Arbeitgeber zufrieden sind und vor allem auch ihre abwechslungsreiche Tätigkeit schätzen. Für unsere Kunden heißt das nämlich, dass sie Zeitarbeiter einsetzen, die zufrieden und gut motiviert arbeiten. Personal, das sich schnell einarbeitet, ständig Neues dazu lernt und so nach und nach eine Superqualifikation erreicht.
Viele unserer Mitarbeiter/innen haben sich durch mehrjährige Zeitarbeit so qualifiziert, dass sie dann aufgrund ihrer umfangreichen Berufserfahrung von Entleihern übernommen wurden und in diesen Unternehmen Karriere machten. Oft sind wir die „Mutmacher“, die Arbeitslosen wieder Selbstvertrauen geben und sie in Lohn und Brot bringen. Wir kennen den Markt und wissen, wo wer eventuell eine neue Chance hätte. Unser Argument für unsere Kunden ist natürlich auch, dass sie wenig Risiko haben. So hat schon so mancher Arbeitslose nach zig erfolglosen Bewerbungen letztlich in der Zeitarbeit eine Dauerbeschäftigung gefunden. Hier sprechen wir hauptsächlich von dem Personenkreis, der „schwer zu Vermittelnden“, also Leute über 50, unter 25 oder die große Zahl von Frauen, die nach der Kindererziehung wieder ins Berufsleben einsteigen.
Wer bitte soll das machen - wenn man Zeitarbeit abschafft?
Verfasserin: Ingeborg Wischert, geschäftsführende Alleingesellschafterin, die 1978 die ZIW Zeitarbeit gegründet hat.
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