Sexuell belästigte Friedrich: Beistand und Kritik

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Sexuell belästigte Friedrich: Beistand und Kritik

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Köln - Die Reaktionen der Chefs der beiden deutschen Polizeigewerkschaften in der Affäre um die sexuell belästigte deutsche Hochsprung-Rekordlerin Ariane Friedrich fallen unterschiedlich aus.

© dpa

Ariane Friedrich

Rückendeckung durch die Polizeigewerkschaften, ein selbst verordneter „Maulkorb“, Zustimmung und Diffamierungen in mehr als 1200 E-Mails: Dies waren am Montag die Reaktionen auf die Gegenwehr der deutschen Hochsprung-Rekordlerin Ariane Friedrich gegen sexuelle Belästigung auf ihrer Facebook-Seite. Die 28-Jährige hatte Strafanzeige erstattet, Namen und Wohnort des E-Mail-Absenders veröffentlicht, der ihr ein Foto seines Geschlechtsteil geschickt hatte.

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es ist ein laufendes Verfahren, und wir geben keine Kommentare mehr ab.“ Mit diesen Worten reagierte am Montag Günter Eisinger auf die Flut von Mails und Medienanfragen. Der Trainer und Manager der 2, 06-m-Hochspringerin, die nach dem Achillessehnenriss vom Dezember 2010 um ihre Rückkehr kämpft, fürchtet, dass seine Olympiakandidatin auf dem Weg nach London zu sehr abgelenkt wird, wenn sie die Affäre nicht weitgehend verdrängen kann.

Doch erst einmal redete Ariane Friedrich, von Beruf Polizei-Kommissarin, Tacheles auf ihrer Seite im Netzwerk. Denn viele Mail-Schreiber hatten sie attackiert, weil sie vermuteten, ein Hacker oder Manipulateur könne am Werk gewesen sein und der veröffentlichte Name des Mannes am Ende nicht mit der wirklichen Identität des Täters übereinstimmen. Ihr wurde bereits klargemacht, sie könnte sich im Rahmen des Paragraphs 186 f. im Strafgesetzbuch einer Straftat schuldig gemacht haben.

„Selbstverständlich habe ich von Anfang an alle Beweise, auch zur Identitätsermittlung, entsprechend gesichert. Gut, dass Facebook schließlich auch alle Login-Daten und die IP-Adressen speichert.“ Nicht sie selbst habe sich strafbar gemacht, sondern Herr D.

Ansonsten sagt sie: „Ich finde es an der Zeit, nun einmal Ruhe in diese hitzige Diskussion hineinzubringen. Gerade als Polizeibeamtin habe ich nicht das Recht, mich über die Gesetze hinwegzusetzen, das habe ich auch nicht getan. Ich empfehle doch allen Pseudojuristen, einfach mal den Blick in unser Gesetz zu wagen.“ Darüber hinweis verweist sie auf eine neu gegründete Gruppe gegen die Veröffentlichung des Absendernamens und bittet einen lästigen Dauer-Mailer: „Bitte ziehen sie doch in diese um und ersparen sie mir das ewige Löschen ihrer Beleidigungen und Diffamierungen.“

Rückenstärkung erhielt die Athletin der LG Frankfurt durch die Chefs der beiden deutschen Polizeigewerkschaften. „Sie hat als Person des öffentlichen Lebens richtig gehandelt und ein gutes Zeichen gesetzt. Strafverfolgung muss auf jeden Fall sein. Auch ich verfahre so, wenn ich wieder mal eine Mordrohung erhalte“, erklärte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), dem Sport-Informations-Dienst (SID). Wendt weiter: „Auch im Internet zählt das Strafgesetzbuch, auch wenn der eine oder andere glaubt, dort unter dem Deckmantel der Anonymität bleiben zu können.“

Auch Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), steht grundsätzlich hinter dem Verhalten der WM-Dritten von Berlin 2009. Auch für ihn ist es völlig gleich, ob sie nur Privatperson oder (als Kommissarin) Polizistin ist: „Die Anzeige war der richtige Schritt - jede Person des öffentlichen Lebens sollte so handeln, wenn sie in ihren Rechten verletzt wird.“

Scheuring sieht jedoch einen Unterschied gegenüber Wendt im Verhalten von Friedrich hinsichtlich der Veröffentlichung von Namen und Wohnort dieser Person. „Das könnte sehr problematisch sein. Man sollte niemanden vorschnell an den Pranger stellen. Sowas haben wir kürzlich in Emden erlebt, wo ein 17-Jähriger unschuldig im Internet als Täter bezeichnet wurde.“ Wendt sagte dagegen: „Es war ihr Notwehrrecht.“

sid

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