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Beamter kommt ständig zu spät zur Arbeit – Gerichtliche Konsequenzen dürfte kaum jemand verstehen

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Von: Maibrit Schültken

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Ein Beamter kam in vier Jahren insgesamt 816 Mal zu spät. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass er nicht entlassen werden darf.

Leipzig – 1614 Stunden verpasste Arbeit sind kein Kündigungsgrund. Zumindest hat so am Dienstag (28. März) das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Falle eines Oberregierungsrates für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entschieden. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei über vier Jahre seiner Beschäftigung an 816 Tagen kontinuierlich zu spät gekommen.

Zuvor hatte der Arbeitgeber Anklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Mann erhoben, das ihm als Konsequenz den Beamtenstatus entzogen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Entscheidung. Mildernde Umstände waren wegen der mutmaßlichen Vorsätzlichkeit des Vergehens abgelehnt worden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hob den Beschluss aber auf.

Beamter kommt ständig zu spät zur Arbeit: Gericht schließt Kündigung aus

In der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist zu lesen, dass statt der Kündigung nur anderweitige Konsequenzen für den Mann folgen sollen: Es seien „niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken“, die dem „Verhältnismäßigkeitsgebot“ entsprechen, so etwa die Kürzung seiner Bezüge. Nach einem solchen Disziplinarverfahren wurde der Mann in das Amt eines Regierungsrates herabgesetzt, er bleibt jedoch Beamter.

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen muss keine Kündigung befürchten. (Symbolbild)
Ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen muss keine Kündigung befürchten, obwohl er sehr häufig zu spät kam. (Symbolbild) © Bartek Szewczyk/imago

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sprach zwar auch von einem „schweren Dienstvergehen“ des Mannes. Aber „die aufaddierte Gesamtzeit der täglichen Verspätungen kann in ihrer Schwere nicht einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden.“ Das dauerhafte Zu-Spät-Kommen sei also kein Kündigungsgrund. Die Aufsummierung der Stunden nicht einmal ein angemessener Vergleich.

Auch nach fehlender Einsicht und ausbleibender Besserung keine Kündigung

Im März 2015 war die lästige Gewohnheit des Beamten bekannt geworden. Auch mit dem Disziplinarverfahren fehle aber von Einsicht oder Besserung seines Verhaltens jede Spur. Der Mann sei weiterhin regelmäßig zu spät zur Arbeit erschienen und habe seine Fehlzeiten weiter gesteigert. Das lastete ihm auch das Gericht in Leipzig an.

Aktuell werden Stimmen laut, die Beamten aus ihrem Sonderstatus heben wollen. Denn vor allem Pensionäre kosten jährlich etliche Milliarden. Auch ein Renten-Experte fordert: Schluss mit der Verbeamtung. (ms/afp)

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