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Rentner-Ehepaar wird nach 45 Jahren von Vermieterin gekündigt - Diskussionen im Netz

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Von: Jacob von Sass

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Einem Rentner-Ehepaar aus Frankfurt-Bockenheim wird nach 45 Jahren von ihrer Vermieterin gekündigt. Das sorgt auf Facebook für viel Gesprächsbedarf.

Frankfurt – Eine Geschichte, die offensichtlich die Gemüter erhitzt: Seit 45 Jahren leben Angela und Manfred Klug in einer Mietwohnung im Kohlrauschweg in Frankfurt. Jetzt wurde dem Rentner-Ehepaar wegen Eigenbedarfs gekündigt. Das Vorgehen der Vermieterin sorgte bei vielen Menschen für Entsetzen. Auch auf Facebook entbrannte eine leidenschaftliche Diskussion darüber, wann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt berechtigt ist, und wann nicht.

Laut eigener Aussage brauche die Eigentümerin der Wohnung, eine alleinerziehende Mutter, selbst eine Unterkunft. Momentan bezahle sie den Kredit für die Wohnung im Kohlrauschweg ab, sowie Miete für ein anderes Objekt. Beides könne sie sich nicht mehr leisten. Facebook-Nutzerin Beatrixe Thee schreibt zu der verzwickten und tragischen Geschichte: „Schlimm, aber leider ist das so.“ Doch nicht alle User können sich mit dem Schicksal des Rentner-Ehepaares so leicht abfinden.

Angela und Manfred Klug sind ratlos. Seit 45 Jahren leben sie in Bockenheim in einer Mietwohnung. Als diese verkauft wurde, erhielt das Ehepaar jedoch die Kündigung. FOTO: rainer rüffer
Seit 45 Jahren leben Angela und Manfred Klug in Bockenheim in einer Mietwohnung. Jetzt wurde ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt. Auf Facebook wird heiß diskutiert. © Rüffer

Rentner-Ehepaar wird nach 45 Jahren von Vermieterin gekündigt: Auf Facebook wird man sich nicht einig

So kommentiert Josef Maier: „Aber, die beiden können sich dagegen wehren?“ Liike Mike meint, die Antwort auf die Frage zu kennen und schreibt: „Nein. Eigenbedarf ist Eigenbedarf. Wenn man etwas dagegen machen könnte, würde es keinen Eigenbedarf geben.“ Doch wie ist die Situation wirklich rechtlich geregelt? Die beiden Streithähne auf Facebook scheinen sich bei der Problematik nicht einig zu werden. „Vielleicht solltest du einfach mal den Artikel lesen, bevor du dich noch mehr zum Affen machst“, so Liike Mike.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist das Thema Eigenbedarf eindeutig geregelt, wobei es auch Ausnahmen gibt: „Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.“ Wichtig sei hierbei vor allem, dass der Vermieter die Wohnung wirklich benötige. Der alleinige Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reiche nicht aus.

Vermieterin kündigt Rentner-Ehepaar nach 45 Jahren: Eigenbedarf anscheinend gerechtfertigt

Nach dieser Definition von Eigenbedarf wäre die tragische Kündigung der Wohnung von Angela und Manfred Klug gerechtfertigt. Dennoch muss sich jeder ein eigenes Urteil zur Geschichte bilden. Manchmal ist es schwierig aufgrund eines Gesetzes zu argumentieren, wenn man das Leid der Menschen dahinter erkennt. Dennoch sollte das Gesetz dazu in der Lage sein, auch die jeweiligen Bedürfnisse bis zu einem gewissen Grad zu berücksichtigen. (Jakob von Sass)

In der Hebelstraße will ein Investor Eigentumswohnungen statt Mieteinheiten.

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