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Hessen verschärft Corona-Regeln wegen Omikron: Diese Maßnahmen gelten aktuell

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Von: Sebastian Richter, Vincent Büssow

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„Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. In Hessen werden die Corona-Maßnahmen verlängert. (Symbolbild)
„Geimpft! Genesen!“ steht auf einem Schild an einer Bar. In Hessen werden die Corona-Maßnahmen verlängert. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa

Hessen passt erneut die Corona-Regeln an. Die neuen Maßnahmen werden insbesondere für die Gastronomie wichtig. Was aktuell gilt.

Frankfurt – Die Corona-Pandemie herrscht weiter in Hessen. In den vergangenen Wochen sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung und der Ausbreitung der Omikron-Variante haben bei einem Bund-Länder-Gipfel (07.01.2022) die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz zur weiteren Strategie beraten.

Im Anschluss an den Corona-Gipfel hat Ministerpräsident Volker Bouffier die Ergebnisse für Hessen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt. Große Änderungen der Regeln gebe es dabei nicht, die meisten der seit dem 28.12.2021 geltenden Regeln werden verlängert. Die neuen Regeln betreffen hauptsächlich die Gastronomie: Dort soll flächendeckend 2G+ gelten. Außerdem wurde die Quarantänezeit nach einer Infektion verringert. Diese Maßnahmen sollen ab Montag (17.01.2022) greifen.

Corona in Hessen: Diese Regeln gelten bei Treffen und Veranstaltungen

Eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus stellen die Kontaktbeschränkungen dar. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Menschen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, verringert sich die maximale Anzahl auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts. Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Ebenso sollte man sich vorher testen lassen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 10 Personen gilt das 2G Modell. Ab 101 Personen dann 2G+, es ist also auch ein Test nötig. Draußen brauchen Veranstaltungen ab 11 Teilnehmern ein Hygiene- und Abstandskonzept, bei mehr als 101 Personen gilt 2G. Drinnen sind maximal 250 Teilnehmer erlaubt. Für den Außenbereich wurden die Vorgaben angepasst: Dort liegt die Obergrenze nun bei 1000 Personen. Zu öffentlichen Veranstaltungen gehört unter anderem der Kino- oder Theaterbesuch.

Corona in Hessen: Diese Regeln gelten in der Gastronomie

In den Außenbereichen der Gastronomie, wo zuvor nur ein Abstands- und Hygienekonzept notwendig war, gilt mit den Änderungen 2G. Drinnen gilt dabei in Hessen nun flächendeckend die 2G+ Regelung. Die Landesregierung kündigte allerdings neue Ausnahmen an, die neben der Booster-Impfung von der Testpflicht bei 2G+ befreien.

Folgende Menschen brauchen keinen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

Folgende Menschen brauchen einen Test, um Zugang zu 2G+-Bereichen zu erhalten:

Ausnahmen gibt es bei 2G+ bei Kindern bis zur Einschulung, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft, bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft.

In Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen gilt ein Tanzverbot. Allerdings dürfen Läden als Gastronomiebetrieb – also als Bar oder Kneipe – öffnen.

Corona in Hessen: Diese Quarantäne-Regeln gelten ab jetzt

Für Menschen in Hessen, die sich mit Corona infiziert haben, ist nun eine zehntägige Isolation vorgeschrieben. Es ist allerdings möglich, sich nach sieben Tagen davon freizutesten. Dafür nötig ist ein Schnelltest bei einer Teststelle oder ein PCR-Test. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten in Hessen müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Auch hier ist eine Freitestung nach sieben Tagen möglich, wobei Schüler und Kleinkinder sich bereits nach fünf Tagen mit einem Test befreien können. Personen, die von der Testpflicht bei 2G+ befreit sind, müssen als Haushaltsangehörige nicht in Quarantäne.

Als Kontaktperson gelten dieselben Vorgaben, wobei die Quarantäne in diesen Fällen vom Gesundheitsamt angeordnet werden muss.

Corona in Hessen: Diese Regeln gelten an den Schulen

In Hessen gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Dreimal pro Woche brauchen Schülerinnen und Schüler einen Negativnachweis. Geimpfte und genesene Kindern wird ein Testangebot gemacht. Im Schulgebäude und am Sitzplatz gilt Maskenpflicht. Sobald es einen Corona-Fall in der Klasse gab, werden die Kinder zwei Wochen lang täglich getestet.

Als neue Regelung gilt, dass geimpfte und genesene Schüler nun ebenfalls an regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen können, um einen 2G+ Status zu erreichen.

In Kindertagesstätten bleiben die Kinder in festen Gruppen.

Alle Corona-Regeln für Hessen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit maximal 10 Personen bei Geimpften und Genesenen. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit Menschen im eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können

Arbeitsplatz und Einzelhandel: Im Einzelhandel sowie bei kulturellen Veranstaltungen wie im Theater oder Kino gilt die 2G-Regel und teilweise die 2G-Plus-Regel. Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel.

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt drinnen 2G. Sobald mehr als 100 Menschen teilnehmen, gilt 2G+. Im Außenbereich wird 2G erst ab 100 Teilnehmern. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich liegt bei 250 Teilnehmern, draußen bei 1000. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantäne 

Nachtleben: Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

Gastronomie: In der Gastronomie gilt im Innenbereich 2G+, wobei geboosterte sowie frisch-geimpfte oder -genesene Personen von der Testpflicht befreit sind. Im Außenbereich gilt 2G.

Die Coronavirus-Schutzverordnung ist vorerst gültig bis zum 10. Februar 2022. (spr/vbu)

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