Auch Hessens Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) lehnt die Gema-Tarifreform ab. „Damit wird der Ruin für Musikveranstaltungen absehbar und bewusst in Kauf genommen“, heißt es in einem Schreiben des Ministers an den GEMA-Vorstandsvorsitzenden Harals Heker. Die Rechte von Komponisten und Interpreten seien zwar zu wahren. Eine Erhöhung dürfe aber nicht die Existenz von Betrieben und damit von Arbeitsplätzen gefährden.
Die Grünen-Fraktion im Landtag fürchtet ebenfalls um die Existenz der Musik-, Kreativ- und Clubszene. Die Preissteigerungen „schaden diesem kreativen Umfeld und damit nicht zuletzt auch der hessischen Wirtschaft“, sagte die kulturpolitische Sprecherin Martina Feldmayer.Über die geplante Tarifreform wird derzeit bei einem Schiedsstellenverfahren beim Marken- und Patentamt in München gestritten - der Behörde, die die Gema kontrolliert.
Was bekommt der Texter eines Popsong von der Gema?
Radiosender und Discos müssen der Gema ganz genau mitteilen, welchen Titel sie im Monat wie oft gespielt haben. Wie viel ein Urheber bekommt, wenn sein Song im Radio gespielt wird, hängt unter anderem von der Sendedauer und einer Punktbewertung des Stücks ab. Für Hotels und Gaststätten gibt es dagegen Pauschalen. Sänger und andere Musiker werden übrigens nicht von der Gema, sondern von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten.
- Wird ein POP-STÜCK bei einem ARD-HÖRFUNKSENDER gespielt, fallen rund 15 Euro Tantiemen an. Davon bekommt der Komponist 6,25, der Texter 3,75 Euro und der Verlag 5 Euro.
- Bei einer LIVE-AUFFÜHRUNG EINES POPSONGS bekommt der Komponist 1,97 Euro, der Texter 1,18 Euro und der Verlag 1,58 Euro.
- Bei der WIEDERGABE EINES POPSONGS AUF CD erhält der Komponist im Durchschnitt 1,76 Euro, der Texter 1 Euro und der Verlag 1,34 Euro.
- Ein auf einem ARD-FERNSEHSENDER ausgestrahltes POP-STÜCK bringt rund 430 Euro an Tantiemen.
- Wird ein KLASSISCHES STÜCK AUFGEFÜHRT, kann der Abrechnungsbetrag stark schwanken - je nachdem, ob es sich um ein zweiminütiges Instrumentalstück handelt oder um ein einstündiges Orchesterwerk. Für ein 15-minütiges Streichquartett etwa würde der Komponist rund 57 Euro bekommen und der Verlag 28 Euro.
dpa
