Kreis Offenbach bei Inzidenz über 100 - Härtere Maßnahmen ab Freitag

In Hessen steigen die Corona-Fallzahlen. Der Kreis Offenbach hat deswegen eine Verschärfung der Maßnahmen beschlossen.
Kreis Offenbach - Der Kreis Offenbach verschärft die Corona-Regeln. Grund ist die hohe Sieben-Tage-Inzidenz. Am Mittwoch (01.09.2021) lag der Wert laut Robert-Koch-Institut (RKI) mit 100,7 erstmals über der dritten Stufe des „Präventions- und Eskalationskonzeptes“ des Landes Hessen. Am Donnerstag (02.09.201) stieg er erneut auf 113,6.
„Es ist festzustellen, dass im Gegensatz zu noch vor zwei Wochen inzwischen ein reges und diffuses Infektionsgeschehen im Kreisgebiet besteht“, heißt es in einer Mitteilung. Zwei Drittel der Neuinfizierten seien jünger als 40 Jahre. Zudem wurde deutlich, dass die meisten Neuinfizierten keinen vollständigen Impfschutz hatten.
Inzidenz im Kreis Offenbach über 100 – Corona-Regeln werden verschärft
Wie es das Präventions- und Eskalationskonzept des hessischen Krisenstabs vorgibt, gelten ab einer Inzidenz von 100 strengere Regeln. Diese hat der Kreis Offenbach in einer Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes umgesetzt - sie tritt am Freitag (03.09.2021) in Kraft. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wird es strengere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) geben.
Ab Freitag (03.09.2021) gelten im Kreis Offenbach folgende Regeln:
- Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen (auch Fachmessen und Kulturangebote) sind maximal 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien erlaubt. Genesene oder vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen. (3G-Regel, wenn mehr als 25 Personen teilnehmen). Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten oder maximal zehn Personen treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen nicht mit. Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Gastronomie: Nur Genesene, Geimpfte, Getestete dürfen die Innen- und Außengastronomie betreten. Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Sport: 3G-Regel in Sportstätten (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen, Sportplätze). Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Körpernahe Dienstleistungen: Maskenpflicht für Kunden und Personal, 3G-Regel
- ÖPNV: Maskenpflicht, auch an Haltestellen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Alten- und Pflegeheime: Maskenpflicht für nicht vollständiges geimpftes oder genesenes Personal Pflegeheimen. Und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen: 3G-Regel. Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Hotels und auf Campingplätze: Bei Gemeinschaftseinrichtungen muss ein negativer Coronatest bei der Anreise sowie bei längerem Aufenthalt zweimal pro Woche vorgelegt werden. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Clubs, Diskos, Prostitutionsstätten: Ausschließlich ein negativer Test mittels Nukleinsäurenachweis (zum Beispiel PCR-Test) berechtigt zum Besuch von Außenflächen von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen und zum Einlass in Prostitutionsstätten. Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Einzelhandel: Im Einzelhandel darf jeweils eine Person je zehn Quadratmeter angefangene Verkaufsfläche auf die ersten 800 Quadratmeter eingelassen werden. Auf die darüber hinausgehenden Flächen sind es eine Person je 20 Quadratmetern. (Maskenpflicht)
Die neue Allgemeinverfügung hebt die vorherige auf und ist befristet bis zum Donnerstag, 30. September 2021. Die Beschränkungen können wieder zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde. (svw)
Auch in Offenbach steigen die Corona-Zahlen. Die Stadt hat kürzlich Konsequenzen gezogen und die Regeln verschärft.