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Geisel in Tankstelle mit Hinrichtung gedroht

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Dieburg/Darmstadt - „Gleich erschieß ich dich“, drohte ein Vermummter, der im Juni eine Tankstelle in Dieburg überfallen und den Kassierer für einen viertelstündigen Fußmarsch durchs Industriegebiet als Geisel nahm. Gestern begann sein Prozess vor dem Landgericht in Darmstadt. Von Katrin Muhl

Nur der Kaugummi, den er pausenlos zwischen seinen Zähnen umher schob, zwang sein ansonsten starres „Pokerface“ zur Regung. H., schwarze Lederjacke, silberfarbener Ohrring und Millimeter-Schnitt, muss sich seit gestern vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Der 20-Jährige, der bis zur Verhaftung bei seinen Eltern in Dieburg wohnte, hatte am 17. Juni die Shell-Tankstelle in der Frankfurter Straße überfallen. Gegen 3.30 Uhr betrat er vermummt den Verkaufsraum der Tankstelle und zwang den Angestellten M. unter Vorhalt einer echt aussehenden Softair-Pistole, ihm das Wechselgeld – rund 100 Euro – auszuhändigen. Danach zwang er M. zu einem Fußmarsch durch das Dieburger Industriegebiet, bei dem er sein Opfer mehrmals vor sich knien ließ und ihm die Waffe an den Kopf hielt. Er drohte, M. zu erschießen. Dann forderte er die Herausgabe einer Telefonliste, auf der der Name desjenigen Tankstellen-Mitarbeiters stehen sollte, der ihm vor Jahren die Freundin ausgespannt habe und dem der Angriff eigentlich gelten sollte.

Der Geschädigte M. sagte aus, H. habe auf ihn „verwirrt“ gewirkt. Wirr waren auch seine Aussagen beim Prozess, die sich massiv von denen aus den vorherigen vernehmungen unterschieden hatten. Unklar ist noch immer, ob es ihm beim Tatmotiv um Geld ging, oder tatsächlich um die Telefonliste. Offen bleibt auch, inwieweit ihn der Alkohol- und Drogenkonsum am Tattag beeinflusst hatte. Dass er beides zu sich genommen hatte, steht außer Frage. Überführt wurde H. durch eine mit seiner DNA behafteten Wodka-Energy-Flasche, die am Tatort leer gefunden wurde, und mittels Aufzeichnungen der Überwachungskamera der Tankstelle. Gestellt wurde er, als er am Folgetag die Polizei wegen eines heftigen Streits mit seiner Adoptivmutter rief und bei den Polizisten Geständnis ablegte.

Fall wird nach Jugendstrafrecht bewertet

Aufgrund seines destruktiven Werdegangs wird sein Fall nach Jugendstrafrecht bewertet. H. verbrachte die ersten Jahre seines Lebens in einem russischen Kinderheim. Als Vierjähriger wurde er von Dieburgern adoptiert. Nach seiner Einschulung folgten etliche Schulwechsel, bis er seinen Bildungsweg mit Ende der zehnjährigen Schulpflicht nach der siebten Klasse ohne Abschluss beendete. Damals steckte er bereits tief im Sumpf von Alkohol und Drogen, aus dem er alleine nicht mehr herauskommt.

Der als Sachverständige geladene Psychologe Johannes Theodor Nagel attestierte ihm eine Persönlichkeits- und Entwicklungsstörung. Für den „schweren Raub mit Geiselnahme“ forderte Staatsanwalt Jens Neubauer unter berücksichtigung des Jugendstrafrechts eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Eine Dauer, die im erzieherischen Sinne notwendig sei, damit der Angeklagte begreift, was er getan hat, die Folgen einer solchen Tat zu spürt und in Haft einen Schulabschluss zu machen und eventuell eine Lehre zu beginnen.

Zu Gute gehalten wurde dem Angeklagten sein Geständnis und die gewisse Enthemmung infolge von Drogen- und Alkoholkonsum am Tattag. Gegen H. sprechen laut Staatsanwalt sein rücksichtsloses und gefühlskaltes Handeln M. gegenüber, die beim Opfer wiederkehrenden Angstzustände sowie eine Vorstrafe wegen des Diebstahls von vier Kopfhörern aus einem Elektromarkt, bei dem er unerlaubt Munition sowie einen spitzen, als Waffe einsetzbaren Metallstab mit sich trug.

Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch, die den Geschädigten als Nebenkläger vertrat, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Sie betonte nachdrücklich die Brutalität der „Schein-Hinrichtung“ die M. in seinem „17-minütigen Martyrium“ erlebte, während H. mit seiner Angst gespielt habe. „Er musste jederzeit damit rechnen, erschossen zu werden“, so Gräf-Bösch, die ihren Mandanten mit den Worten zitierte: „Ich habe gedacht, mein letztes Stündlein hätte geschlagen.“

Pflichtverteidiger Frank Peter hielt ein Strafmaß von drei Jahren für ausreichend. Sein Mandant habe dazu gelernt und wolle sein Leben in den Griff kriegen. H. selbst sagte – vom Richter dazu aufgefordert – mit seiner vorher allgemein gehaltenen Entschuldigung direkt an M. gewandt: „Es tut mir Leid, ich werde meine Strafe absitzen.“ Ihm sei alles recht, „damit es besser wird.“ Das Urteil soll am Mittwoch, 19. Oktober, um 10 Uhr, im Landgericht Darmstadt, verkündet werden.

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