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Befristeter Arbeitsvertrag: An welche Regeln müssen sich Arbeitgeber halten? Das sind Ihre Rechte

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Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. © Westend61/Imago

Sie haben einen befristeten Vertrag – aber wie geht’s weiter? Erfahren Sie, welche Gesetze wirksam sind und wann die Befristung rechtens ist. 

2020 erfolgten fast 40 Prozent aller Neueinstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag*: Das ergab eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Befristung ist bei Arbeitgebern also weiterhin sehr beliebt, dafür aber umso unbeliebter bei Arbeitnehmern.

So profitieren Arbeitgeber vom befristeten Arbeitsvertrag

Für den Arbeitgeber ist ein befristeter Arbeitsvertrag sehr „verlockend“. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Auch interessant: Befristeten Arbeitsvertrag und Schwangerschaft: So geht’s weiter*.

Diese Voraussetzungen sollen Arbeitgeber bei einem befristeten Vertrag erfüllen

Unternehmen genießen viele Vorteile bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Doch es gibt auch bestimmte Voraussetzungen, die, wenn sie nicht erfüllt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag ungültig machen. Eine Befristung ist erlaubt und gültig, wenn

Das sind die sogenannten Sachgründe. Wurde Ihr Arbeitsvertrag unrechtmäßig befristet, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, so gilt er als unbefristet!

Auch interessant: Bewerbung: Lohnt es sich, einen befristeten Job anzunehmen?

Befristung ohne Sachgrund: An diese Vorgaben muss sich der Arbeitgeber halten

Ihr Arbeitgeber darf mit Ihnen aber auch eine Befristung ohne Sachgrund vereinbaren. Dann gelten bestimmte Regelungen:

Die Ausnahme: Der zweckbefristete Arbeitsvertrag

Normalerweise endet Ihr befristeter Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Datum. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag ist hier eine Ausnahme: Er gilt für den Fall, dass die Befristung wegen eines speziellen Grundes erfolgte. Das wäre zum Beispiel bei Vertretung eines kranken Mitarbeiters – kehrt dieser früher als erwartet zurück, ist der Zweck der befristeten Beschäftigung erfüllt. Dann endet Ihr Arbeitsvertrag vielleicht früher als festgelegt.

Ein weiterer Grund für den zweckbefristeten Arbeitsvertrag: die Projektstelle. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Arbeit ein vorher festgelegtes Ziel verfolgt. Ist dieses Ziel abgeschlossen, endet Ihr Vertrag damit automatisch.

Weiterlesen: Beim befristeten Vertrag: Das sind Ihre Rechte.

Wann darf der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

Im Normalfall kann Ihnen der Arbeitgeber nicht grundlos kündigen. Allerdings kann eine Regelung im Arbeitsvertrag festgesetzt werden, die es dem Arbeitgeber viel leichter macht, Ihnen zu kündigen. Lesen Sie darum Ihren Vertrag immer gründlich durch!

Bei einem sogenannten wichtigen Grund darf Ihnen der Arbeitgeber immer kündigen. Der wichtige Grund ist in der deutschen Rechtssprache recht schwammig definiert: Es kommt im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages fast immer auf den Einzelfall an. Generell heißt es, ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses keinem der beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zugemutet werden kann. Ein typischer wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn Sie Ihren Arbeitgeber beklaut haben sollten.

Wenn der Sachverhalt aber nicht eindeutig ist, haben Sie im Normalfall auch immer die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.

Zum Weiterlesen: Achtung, Falle – wenn Sie beim befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen wollen!

Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages: Das sieht das Arbeitsrecht vor

Wenn Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, ist vor allem die Einschränkung bei Verlängerungen wichtig: Als Mitarbeiter in einem Unternehmen dürfen Sie nicht länger als maximal zwei Jahre befristet angestellt sein. Außerdem darf Ihr Vertrag nicht öfter als dreimal befristet verlängert werden.

Wurde Ihr Arbeitsvertrag unter nicht gegebenen oder falschen Voraussetzungen befristet, so muss ihn Ihr Arbeitgeber entfristen. Mehr dazu lesen Sie hier*. (ok) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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