Befristeter Arbeitsvertrag: An welche Regeln müssen sich Arbeitgeber halten? Das sind Ihre Rechte

Sie haben einen befristeten Vertrag – aber wie geht’s weiter? Erfahren Sie, welche Gesetze wirksam sind und wann die Befristung rechtens ist.
- Vier von zehn Neueinstellungen erfolgten im Jahr 2020 mit einem befristeten Arbeitsvertrag.
- Arbeitgeber genießen viele Vorteile einer befristeten Einstellung, müssen aber bestimmte Regelungen beachten.
- Im Falle einer gesetzeswidrigen Befristung muss der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag entfristen.
2020 erfolgten fast 40 Prozent aller Neueinstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag*: Das ergab eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Befristung ist bei Arbeitgebern also weiterhin sehr beliebt, dafür aber umso unbeliebter bei Arbeitnehmern.
So profitieren Arbeitgeber vom befristeten Arbeitsvertrag
Für den Arbeitgeber ist ein befristeter Arbeitsvertrag sehr „verlockend“. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Der Arbeitnehmer ist bei widerrechtlichen Kündigungen kaum geschützt.
- Der Arbeitgeber kann flexibler die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens planen.
- Dank dem befristeten Arbeitsvertrag lassen sich Stellen zeitweise besetzten – wenn feste Angestellte beispielsweise erkrankt oder im Mutterschutz sind.
- Der befristete Arbeitsvertrag hat also vor allem wegen der hohen Flexibilität einen Mehrwert für den Arbeitgeber.
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Diese Voraussetzungen sollen Arbeitgeber bei einem befristeten Vertrag erfüllen
Unternehmen genießen viele Vorteile bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Doch es gibt auch bestimmte Voraussetzungen, die, wenn sie nicht erfüllt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag ungültig machen. Eine Befristung ist erlaubt und gültig, wenn
- der Vertrag schriftlich festgehalten wurde;
- das Unternehmen nur vorübergehend Bedarf hat, zum Beispiel bei Saisonarbeit;
- der Arbeitnehmer nur als Vertretung angestellt wird;
- die Befristung als Probezeit dient: Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber möchte sich zunächst ein Bild von Ihnen als Mitarbeiter machen. Je nachdem, ob er mit Ihnen zufrieden ist oder nicht, kann er entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten oder den befristeten Vertrag von selbst auslaufen lassen.
Das sind die sogenannten Sachgründe. Wurde Ihr Arbeitsvertrag unrechtmäßig befristet, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, so gilt er als unbefristet!
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Befristung ohne Sachgrund: An diese Vorgaben muss sich der Arbeitgeber halten
Ihr Arbeitgeber darf mit Ihnen aber auch eine Befristung ohne Sachgrund vereinbaren. Dann gelten bestimmte Regelungen:
- Innerhalb von maximal zwei Jahren darf ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Nach den zwei Jahren muss der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis entfristen.
- Wenn ein Unternehmen neu gegründet wurde, darf der Arbeitgeber in den ersten vier Jahren seit Gründung mehrfach befristen.
- Eine sogenannte sachgrundlose Befristung darf nur bei Neueinstellung erfolgen. Waren Sie bei einer Firma bereits unbefristet angestellt, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht ohne Sachgrund befristen.
Die Ausnahme: Der zweckbefristete Arbeitsvertrag
Normalerweise endet Ihr befristeter Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Datum. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag ist hier eine Ausnahme: Er gilt für den Fall, dass die Befristung wegen eines speziellen Grundes erfolgte. Das wäre zum Beispiel bei Vertretung eines kranken Mitarbeiters – kehrt dieser früher als erwartet zurück, ist der Zweck der befristeten Beschäftigung erfüllt. Dann endet Ihr Arbeitsvertrag vielleicht früher als festgelegt.
Ein weiterer Grund für den zweckbefristeten Arbeitsvertrag: die Projektstelle. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Arbeit ein vorher festgelegtes Ziel verfolgt. Ist dieses Ziel abgeschlossen, endet Ihr Vertrag damit automatisch.
Weiterlesen: Beim befristeten Vertrag: Das sind Ihre Rechte.
Wann darf der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag kündigen?
Im Normalfall kann Ihnen der Arbeitgeber nicht grundlos kündigen. Allerdings kann eine Regelung im Arbeitsvertrag festgesetzt werden, die es dem Arbeitgeber viel leichter macht, Ihnen zu kündigen. Lesen Sie darum Ihren Vertrag immer gründlich durch!
Bei einem sogenannten wichtigen Grund darf Ihnen der Arbeitgeber immer kündigen. Der wichtige Grund ist in der deutschen Rechtssprache recht schwammig definiert: Es kommt im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages fast immer auf den Einzelfall an. Generell heißt es, ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses keinem der beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zugemutet werden kann. Ein typischer wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn Sie Ihren Arbeitgeber beklaut haben sollten.
Wenn der Sachverhalt aber nicht eindeutig ist, haben Sie im Normalfall auch immer die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Zum Weiterlesen: Achtung, Falle – wenn Sie beim befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen wollen!
Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages: Das sieht das Arbeitsrecht vor
Wenn Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, ist vor allem die Einschränkung bei Verlängerungen wichtig: Als Mitarbeiter in einem Unternehmen dürfen Sie nicht länger als maximal zwei Jahre befristet angestellt sein. Außerdem darf Ihr Vertrag nicht öfter als dreimal befristet verlängert werden.
Wurde Ihr Arbeitsvertrag unter nicht gegebenen oder falschen Voraussetzungen befristet, so muss ihn Ihr Arbeitgeber entfristen. Mehr dazu lesen Sie hier*. (ok) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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