Haustiere im Garten begraben ist erlaubt, aber Sie müssen vier Regeln beachten

Sterben Haustiere, ist das für die Besitzer immer traurig und ein emotionaler Abschied. Im Garten begraben dürfen Sie die Tiere aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
München – Ein Haustier begleitet einen viele Jahre und ist in den meisten Fällen ein liebenswerter Alltagsbegleiter. Doch jedes Tier muss einmal sterben und so kommt irgendwann der traurige Tag für fast jeden Haustierbesitzer, an dem er sich von seinem Schützling verabschieden muss. Viele wünschen sich dann, das Tier im Garten zu begraben. Doch das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Haustier im Garten begraben: So tief müssen Tiere unter die Erde
Der Abschied vom geliebten Haustier ist immer eine schwere und traurige Angelegenheit. Besonders Katzen oder Hunde begleiten Gartenfreunde oft über 15 Jahre lang und sind ein unentbehrlicher Teil des Alltags. Den Wunsch, sein Tier nach dessen Tod möglichst in der Nähe zu begraben, am besten sogar noch im eigenen Garten, haben wohl viele Pflanzenfreunde. Doch das ist nicht immer erlaubt, denn je nach Krankheitsgeschichte oder Größe des Haustieres gibt es Vorschriften, wie nach dessen Tod mit dem Leichnam umzugehen ist.
Diese Vorschriften finden Haustierbesitzer im sogenannten Tierkörperbeseitigungsgesetz. Dort ist gesetzlich festgehalten, in welchen Fällen eine Bestattung des Haustieres im Garten erlaubt ist. Grundsätzlich hält dieses Gesetz fest, dass die Bestattung eines Haustieres folgende Kriterien erfüllen muss:
- Die Gesundheit von Menschen und Tieren darf aufgrund der Beerdigung nicht durch die Übertragung von Erregern gefährdet sein.
- Der verstorbene Tierkörper darf Gewässer, Boden und Futtermittel nicht durch auftretende Erreger verunreinigen.
- Der verstorbene Tierkörper darf keine schädlichen Umwelteinwirkungen herbeiführen.
- Die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nicht gestört werden.
Das klingt alles noch recht abstrakt, für Gartenbesitzer sind es aber erste Grundsätze, die sie sich vor der Beerdigung ihres Haustieres im Garten zu Herzen nehmen sollten.
Tiere im Garten begraben: Das bedeuten die Regeln konkret
Zuerst müssen Gartenfreunde wissen, dass sich die konkreten Regeln bezüglich einer Bestattung von Haustieren im Garten in jedem Bundesland noch mal unterscheiden können. Der erste Schritt wäre also ein Gang zum jeweils zuständigen Veterinäramt, die Auskunft darüber geben, was erlaubt ist.
Grundsätzlich gelten aber folgende Regeln für Menschen, die ihre Haustiere im Garten begraben wollen:
- Große Haustiere (wie etwa Pferde) müssen Besitzer in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen.
- Ein einzelner Tierkörper von kleinen Haustieren (wie etwa Hund, Katze, Maus, Wellensittich) darf im Garten bestattet werden.
- Das Grundstück darf jedoch kein Wasserschutzgebiet sein.
- Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein.
- Das Trinkwasser darf durch den Leichnam nicht verschmutzt werden.
- Das Tier darf nicht zu nah an Gehwegen beerdigt sein. Ein Abstand von mindestens zwei Metern zur Grundstücksgrenze ist Pflicht.
- Das tote Tier muss von mindestens 50 Zentimetern Erde bedeckt sein*.
- Auf öffentlichen Grundstücken ist es verboten, Tiere zu begraben.
Ist aufgrund der Vorgaben keine Beerdigung im Garten möglich, gibt es jedoch noch weitere Optionen. So gibt es mittlerweile stilvolle Tierfriedhöfe, auf denen das Haustier seine Ruhe finden kann. Eine Bestattung kostet dort aber meist zwischen 100 und 300 Euro. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, den Körper einäschern zu lassen und in einer Urne im Garten zu begraben.