- 207 Kommentare
- Weitere
In der Region rund um Offenbach, Hanau und Darmstadt gelten derzeit Ausgangssperren. Manche Kreise lockern jetzt die Corona-Maßnahmen. Welche Regeln jetzt wo gelten.
- In der Region rund um Hanau und Offenbach gelten auch im neuen Jahr strenge Ausgangssperren.
- Die Regelungen sollen die Zahl der Neuinfektionen in Corona*-Hotspots reduzieren.
- Erste Kreise heben die nächtliche Ausgangssperre auf.
Offenbach – Anfang Dezember 2020 hatte das Land Hessen für Corona-Hotspots in Hessen eine Ausgangssperre und ein ganztägiges Alkoholverbot in der Öffentlichkeit beschlossen. Demnach sollen die verschärften Maßnahmen in Corona-Hotspots gelten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 übersteigt. Sie wurden am Freitag , den 11. Dezember erstmals eingeführt und sollen vorerst bis zum 10. Januar in Kraft bleiben.
Ausgangssperre in hessischen Corona-Hotspots - Das sind die betroffenen Regionen
Auch das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit und der Verkauf alkoholischer Getränke „to go“ ist dann verboten. Dieses Verbot gilt dann nicht mehr wie bisher nur in der Nacht, sondern rund um die Uhr. Die Ausgangssperre* und das Alkoholverbot treten überall dort in Kraft, wo die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.
Die 3-Tage-Regel ist relevant, da die Inzidenzwerte in den Regionen teilweise von Tag zu Tag variieren und den Schwellenwert so innerhalb von 48 Stunden über- und wieder unterschreiten können. Das erklärt die Staatssekretärin des hessischen Sozialministeriums, Anne Janz. Aufgehoben werden sollen die zusätzlichen Corona-Maßnahmen erst dann, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 200 liegt.
Ausgangssperren in der Region: Inzidenzen stabilisieren sich unter 200
In der Region um Offenbach, Darmstadt und Hanau ist aktuell nur noch der Main-Kinzig-Kreis von den neuen Corona-Regeln betroffen. In der Stadt Offenbach liegt die Corona-Inzidenz nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) am Mittwoch (06.01.2021) bei 141,2, im Kreis Offenbach bei 118,3. Im Main-Kinzig-Kreis liegt der Wert am Mittwoch bei 162,4. Für den Odenwaldkreis meldet das RKI am Mittwoch eine Inzidenz von 136,5, für den Kreis Bergstraße von 105,1. In Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt der Wert bei 68,8 und 128,6. Damit liegen die Städte und Kreise aus der Region zu Anfang des neuen Jahres alle unter dem kritischen Wert von 200.
„Die @RegHessen hat beschlossen, dass es in Hotspots mit einer Inzidenz über 200 eine Ausgangsperre von 21 bis 5 Uhr gibt. Zudem ist der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ganztags untersagt. Die Regeln gelten vom 11.12.2020 bis vorläufig zum 10.01.2021“, so #Bouffier im #HLT.
— Staatskanzlei Hessen (@RegHessen) December 8, 2020
Inzidenz unter 200: Stadt und Kreis Offenbach lockern Corona-Maßnahmen
Die Stadt und der Kreis Offenbach haben die Ausgangssperre ab Mittwoch, den 6. Januar aufgehoben. Das gehe aus einem Beschluss des Verwaltungsstabs hervor, meldet die Stadt Offenbach. Der Grund für die Lockerung der Corona-Maßnahmen ist der Inzidenzwert, der bereits seit zehn Tagen unter dem kritischen Wert von 200 liegt.
Corona-Hotspots in Hessen: Kreis Bergstraße hebt Ausgangssperre auf
Im Kreis Bergstraße und im Landkreis Darmstadt-Dieburg dürfen die Menschen bereits seit dem 4. Januar auch nach 21 Uhr wieder auf die Straße. In entsprechenden Allgemeinverfügungen wurden die nächtlichen Ausgangssperren mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In beiden Kreis wurde die Entscheidung damit begründet, dass die 7-Tage-Inzidenz seit Tagen stabil unter dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Dennoch sollen Kontakte weiterhin so gering wie möglich gehalten werden.
Auch der Odenwaldkreis verkündete am Montag (04.01.2021), dass die dort geltende Ausgangssperre nur noch bis Mittwoch (06.01.2021) gelte: „[Die Allgemeinverfügung] läuft am 6. Januar, 24 Uhr, aus und wird nicht verlängert.“ Sollte die Inzidenz allerdings wieder über 200 steigen und sich auf diesem hohen Niveau stabilisieren, werde man sich wieder an die Vorgaben des Landes Hessen halten und wieder entsprechende Beschränkungen erlassen.
Corona in der Region: Nur noch der Main-Kinzig-Kreis hält an Ausgangssperre fest
Im Main-Kinzig-Kreis wird die Ausgangssperre und das Alkoholverbot derzeit weiter aufrechterhalten*, da die Zahlen über die Feiertage nicht unbedingt belastbar sind. Das hängt zum einen damit zusammen, dass die Menschen über Weihnachten und Neujahr weniger zum Arzt gehen und somit weniger getestet wird. Zum anderen kam es über die Feiertage beim Melden der aktuellen Fallzahlen vereinzelt zu Verzögerungen. Da der Main-Kinzig-Kreis erst im Laufe der ersten Januar-Woche wieder mit belastbareren Inzidenzwerten rechnet, ist die Allgemeinverfügung, die formal bis 10. Januar läuft, bisher nicht vorzeitig aufgehoben worden. Damit ist es der letzte Kreis in der Region um Offenbach, Hanau und Darmstadt, in dem die Ausgangssperren derzeit noch in Kraft sind.
- Main-Kinzig-Kreis: seit Freitag, 11. Dezember, bis vorerst 10. Januar
- Stadt Offenbach: seit Samstag, 12. Dezember, bis vorerst 10. Januar (ab 6. Januar aufgehoben)
- Kreis Offenbach: seit Samstag, 12. Dezember, bis vorerst 10. Januar (ab 6. Januar aufgehoben)
- Odenwaldkreis: seit Dienstag, 15. Dezember bis 6. Januar (nicht verlängert)
- Kreis Bergstraße: seit Mittwoch, 23. Dezember bis 4. Januar (aufgehoben)
- Landkreis Darmstadt-Dieburg: seit Dienstag, 22. Dezember bis 4. Januar (aufgehoben)
Der Entwurf des Landes Hessen sieht vor, dass die Ausgangssperren in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200, mindestens bis zum 10. Januar 2021 in Kraft bleiben.
Corona-Ausgangssperre in Hessen: Die Inzidenzen aus der Region um Offenbach
Stadt oder Landkreis | 7-Tage-Inzidenz (Stand: 06.01.2020, 0 Uhr) |
---|---|
Stadt Offenbach | 141,2 |
Stadt Frankfurt | 106,8 |
Stadt Darmstadt | 68,8 |
Kreis Offenbach | 118,3 |
Kreis Bergstraße | 105,1 |
Kreis Darmstadt-Dieburg | 128,6 |
Main-Kinzig-Kreis | 162,4 |
Odenwaldkreis | 136,5 |
Ausgangssperre in Corona-Hotspots: Ausnahmen
Während der Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur noch aus „gewichtigen Gründen“ verlassen. Das hessische Sozialministerium zählt dazu etwa „berufliche oder medizinische Erfordernisse“. Die Wohnung darf dann verlassen werden:
- zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- zur Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- zur Begleitung Sterbender
- zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
- zur Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention
Die neuen Corona-Regeln wurden als Erweiterung in das Eskalationsstufenkonzept des Landes Hessen ergänzt. Das Ministerium erklärt, dass in Corona-Hospots wie Offenbach oder Hanau, in denen die Inzidenz anhaltend über 200 liegt, besondere Maßnahmen notwendig sind.
Das Land macht mit dem Eskalationsstufenkonzept klare Vorgaben, bei welchem Infektionsgeschehen, welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind. Welche Regionen bereits Allgemeinverfügungen erlassen haben, die eine nächtliche Ausgangssperre und ein Alkoholverbot enthalten, lesen sie in unserem News-Ticker für Hessen. (Marcel Richters) *op-online.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.