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Mann bedroht Kassierer mit einer Bierflasche – Gericht fällt Urteil

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Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein 34-jähriger Offenbacher gestern vor dem Landgericht Darmstadt. Er hatte am 29. November 2019 den Kassierer eines Supermarkts im Offenbacher Osten mit einer Bierflasche bedroht und 560 Euro aus der Kasse erbeutet. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.
Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein 34-jähriger Offenbacher gestern vor dem Landgericht Darmstadt. Er hatte am 29. November 2019 den Kassierer eines Supermarkts im Offenbacher Osten mit einer Bierflasche bedroht und 560 Euro aus der Kasse erbeutet. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. © Symbolbildf: r/dpa

Ein 34-Jähriger überfällt in Offenbach einen Supermarkt. Mit einer Bierflasche bedroht er den Kassierer. Nun stand er vor Gericht.

Offenbach/Darmstadt – Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein 34-jähriger Offenbacher gestern vor dem Landgericht Darmstadt. Er hatte am 29. November 2019 den Kassierer eines Supermarkts im Offenbacher Osten mit einer Bierflasche bedroht und 560 Euro aus der Kasse erbeutet.

Für diesen besonders schweren Raub hat der Gesetzgeber fünf bis fünfzehn Jahre Gefängnis vorgesehen. Nach umfangreicher Gesamtbetrachtung kam die 15. Strafkammer jedoch zum Ergebnis eines minderschweren Falls - und verurteilte den Arbeitslosen nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Offenbach: Mann raubt Supermarkt aus –Kassierer sagt vor Gericht aus

„Olli kam mit ein paar Sachen zu Kasse und ich merkte sofort, dass bei ihm etwas nicht stimmt. Er wirkte bedrückt, wo drauf ich ihn ansprach. Er sagte: ‘Ich muss dich eigentlich überfallen!’“, zitiert der 27-jährige Student den schrägen Wortwechsel kurz vor dem Überfall. Er habe ihn natürlich nicht ernst genommen, erst recht nicht, weil es ein Bekannter von ihm sei. Das war jedoch ein Fehler. Kurz darauf, der Kassierer füllt gerade Kleingeld nach, droht Olli mit erhobener Glasflasche und will Geld. „Ich hab gedacht, das ist jetzt ein schlechter Witz. Doch ich bin zurückgewichen und hab ihm die Kasse überlassen.“ erinnert sich der junge Mann. Hauptsächlich kleine Scheine habe der Bekannte genommen, die großen unter dem Fach ließ er liegen. Dann flüchtete der Räuber.

„Ich weiß selbst nicht, warum ich das getan hab. Ich schäme mich dafür!“, beteuert der Angeklagte. An dem Tag habe er seinen Scheck beim Arbeitsamt abgeholt und gleich eingelöst, das Geld in die Jackentasche gesteckt. Doch auf dem Weihnachtsmarkt sei es ihm geklaut worden. „Ich bin ziellos durch die Stadt gelaufen, hab telefoniert, ob mir jemand Geld leihen kann. Dann hatte ich plötzlich diese bescheuerte Idee, zum Rewe zu gehen!“ Er habe seiner Oma doch 250 Euro Miete zahlen müssen, und woanders habe er auch noch Schulden gehabt.

Offenbach: Supermarkt-Räuber vor Gericht – Geringe Beute und eine Entschuldigung

„Ich habe eine Bierflasche aus dem Regal genommen und bin auf die Kasse zugerannt.“ Natürlich zeichnete die Überwachungskamera den unmaskierten Täter auf, hatte ihn der Supermarktarbeiter längst erkannt, identifizierte ihn später auf einem Foto bei der Kripo. Denn Olli ist zwar nicht vorbestraft, wurde aber wegen kleinerer Betäubungsmittelverstöße polizeilich registriert.

Dr. Peter Haag kann die Psyche seines Klienten schnell auf den Punkt bringen: keine Abhängigkeiten, keine Erkrankungen, voll schuldfähig. Lebt in den Tag hinein und scheut Verantwortung. Trotzdem lässt Oberstaatsanwalt Alexander Homm Milde walten. Keine Vorstrafen, ein Geständnis, eine glaubhafte Notlage, die geringe Beute und eine Entschuldigung beim Supermarktjobber wiegen schwer genug, um die Haftstrafe trotz schwerem Tatvorwurf noch auszusetzen. „Er wird sicherlich kein besserer Mensch im Gefängnis“, konstatiert Homm. Das sollen nun drei Jahre Bewährungszeit, monatliche Treffen mit einem Bewährungshelfer und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit erreichen. (Von Silke Gelhausen)

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