Offenbach ist Corona-Hotspot: Welche verschärften Regeln über Weihnachten gelten

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Offenbach ist hoch. Deshalb greift hier aktuell die neue „Hotspot-Regelung“ des Landes.
Offenbach – Schon seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnet die Stadt Offenbach immer wieder sehr hohe Inzidenzen – in Hessen und im bundesweiten Vergleich. Auch in der aktuellen vierten Welle ist die Stadt am Main bei der Sieben-Tage-Inzidenz immer wieder Spitzenreiter in Hessen. Jetzt muss die Stadt deshalb strengere Maßnahmen ergreifen.
Denn der Krisenstab des Landes Hessen hat in der neuen Corona-Verordnung, die seit Donnerstag (16.12.2021) in Kraft ist, eine sogenannte Hotspot-Regelung definiert. Demnach müssen die Städte und Kreise, in denen die Inzidenz an drei Tagen in Folge über dem Wert von 350 liegt, die Maßnahmen noch einmal verschärfen. Diesen Wert hatte Offenbach zuletzt an drei Tagen infolge überschritten und so greifen seit Sonntag (19.12.2021) die strengen Beschränkungen.
Corona in Offenbach: Hotspot-Regelung bleibt zunächst in Kraft
Aktuell liegt die Inzidenz in Offenbach mit 289,6 (Stand 23.12.2021) wieder deutlich unter der Marke von 350. Erstmals hat die Stadt am 20. Dezember die Marke von 350 unterschritten. Ist das an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Fall, kann die Stadt die Hotspot-Regelungen wieder zurücknehmen. Das könnte demnach der 24. Dezember sein.
Die Stadt Offenbach und das RKI weisen allerdings darauf hin, dass die Zahlen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel nicht ganz repräsentativ sind, weil einerseits weniger getestet wird und die Gesundheitsämter an den Feiertagen zum Teil keine Daten übermitteln. Zudem hat das Land Hessen für Silvester ohnehin noch einmal die Corona-Maßnahmen verschärft, sodass Lockerungen wohl zunächst nicht infrage kommen.

Corona-Hotspot Offenbach: In der Innenstadt gilt Maskenpflicht
In Offenbach gilt demnach seit Sonntag (19.12.2021) wieder eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Innenstadt. Das betrifft den Bereich zwischen dem Marktplatz und der Kaiserstraße sowie zwischen der Berliner Straße und der Geleitsstraße. Die Stadt kündigte an, in den betroffenen Bereichen Aufsteller zu platzieren, die Fußgänger auf die Maskenpflicht hinweisen sollen. Im Bereich des Weihnachtsmarktes in Offenbach gilt bereits die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske - hier ändert sich zunächst nichts. Die Maskenpflicht gilt täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 22 Uhr.
Die Stadt begrenzt die erweiterte Maskenpflicht zunächst auf die Fußgängerzone in der Innenstadt, weil es hier durch die Geschäfte und mögliche Warteschlangen immer wieder zu Situationen kommt, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können. „In anderen Bereichen der Stadt kommt es in der jetzigen kalten Jahreszeit nur sehr selten zu Menschenansammlungen. Dort können wir auf eine Maskenpflicht erstmal verzichten“, ergänzte Offenbachs Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß.
Verschärfte Corona-Regeln in Offenbach: Alkoholverbot an bestimmten Plätzen
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen sieht außerdem vor, dass in den Corona-Hotspots Alkoholverbotszonen an gut besuchten Plätzen eingerichtet werden. Auch das wird die Stadt Offenbach umsetzen und hat dafür den Martin-Luther-Park und den Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt festgelegt. Hier darf seit Sonntag (19.12.2021) kein Alkohol mehr getrunken werden. Der Weihnachtsmarkt bleibt vom Alkoholverbot ausgenommen.
Corona in Offenbach: Die „Hotspot-Regelungen“ im Überblick
Die Stadt Offenbach hatte beobachtet, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen offenbar nicht ausreichen, um die Zahlen nachhaltig zu senken. Daher setze man die Vorschläge des Landes Hessen gerne um, sagt Stadtrat Martin Wilhelm. „Es sterben wieder Menschen“, ergänzt er.
Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß sieht das ähnlich. „Wir befinden uns noch mitten in der vierten Welle der Delta-Variante. Zusätzlich bereitet sich jetzt die neue Omikron-Variante aus und die Gefahren durch diese Variante können noch nicht sicher eingeschätzt werden“, warnt die Politikerin. Daher treten auch wieder schärfere Kontaktbeschränkungen in Kraft und Clubs und Prostitutionsstätten müssen schließen. Das sind die neuen Corona-Regeln für Offenbach im Überblick:
- Maskenpflicht montags bis sonntags zwischen 8 und 22 Uhr: Betroffen sind die Bereiche in der Innenstadt zwischen Marktplatz und Kaiserstraße sowie Berliner Straße und Geleitstraße
- Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen: Martin-Luther-Park sowie ebenfalls den Bereich der Fußgängerzone (Der Weihnachtsmarkt am Aliceplatz und Stadthof ist ausgenommen.)
- Feuerwerksverbot: Verkaufsverbot von Feuerwerk; zusätzlich dürfen an festgelegten Plätzen in Offenbach an Silvester keine Böller gezündet werden
- Veranstaltungen im öffentlichen Bereich ab 11 Menschen: Im Innenbereich 2G-Plus, im Außenbereich 2G. Das betrifft sowohl Sport, als auch Kulturveranstaltungen, Gastronomie sowie touristische Übernachtungen im Gastgewerbe. Die Maskenpflicht bleibt bestehen
- Großveranstaltungen im Freien: Ab 3000 Teilnehmern 2G-Plus
- Kontaktbeschränkungen für Veranstaltungen im privaten Bereich: In Innenräumen maximal 50 Personen, draußen maximal 200 Teilnehmer
- Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten: Prostitutionsstätten werden geschlossen, Tanzverbot in Clubs und Diskotheken, Gastronomie aber erlaubt
Die Maßnahmen können dann wieder gelockert werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Offenbach an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 350 liegt.
Feuerwerksverbot in Offenbach: Auf diesen Straßen und Plätzen gilt das Verbot
Auf diesen Plätzen und Straßen in Offenbach dürfen an Silvester keine Böller und andere Feuerwerkskörper gezündet werden:
- Hafenplatz und Hafentreppe
- Innenstadt
- Einkaufsstraßen in Bieber (Aschaffenburger und Seligenstädter Straße)
- Einkaufsstraßen in Bürgel (Langstraße und Offenbacher Straße)
- Goetheplatz
- Mathildenplatz
- Mainvorgelände
- Europaplatz
- Ostendplatz
- Reichstag und Dalles in Bürgel
Offenbach ist Corona-Hotspot: Bisherige Maßnahmen bleiben bestehen
Die Maßnahmen der „Hotspot-Regelung“ gelten in Offenbach zusätzlich zu den verschärften Maßnahmen der allgemeinen Corona-Schutzverordnung. Darunter fällt unter anderem die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Heißt: Bei Treffen in der Öffentlichkeit, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, gibt es zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Zulässig sind dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.
Bei Großveranstaltungen ab 3000 Gästen gilt zudem eine generelle Maskenpflicht und die Kapazität muss bei Veranstaltungen in Innenräumen auf 25 Prozent begrenzt werden. Im Einzelhandel und der Gastronomie gilt aktuell die 2G-Regel. Tritt die Hotspot-Regel in Kraft, brauchen in der Gastronomie auch Geimpfte und Genesene einen negativen Testnachweis. Ausgenommen sind Geimpfte, die bereits ihre Booster-Impfung in Hessen erhalten haben. Es wurden bereits Armbändchen in Offenbach eingeführt, die den 2G-Nachweis beim Shopping oder im Restaurant erleichtern sollen. (iwe)
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Geimpfte und Genesene auch im Einzelhandel künftig einen negativen Testnachweis (2G+) benötigen. Das war ein Fehler und wir bitten, dies zu entschuldigen.