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Offenbach verschärft Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten aktuell

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Von: Sebastian Richter

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Coronavirus - Innengastronomie geöffnet
In Offenbach gelten bald neue Corona-Regeln. Unter anderem fällt die Testpflicht in der Innengastronomie weg. (Symbolbild) © Bernd Thissen/dpa

In Offenbach überschreitet die Inzidenz deutlich den kritischen Wert von 50. Die Stadt verschärft deshalb die Corona-Regeln, die am Sonntag (15.08.2021) in Kraft treten.

Offenbach – Die Corona-Pandemie nimmt wieder Fahrt auf. Während die Inzidenzen in Hessen in den ersten Sommermonaten gesunken waren und dadurch Lockerungen möglich wurden, steigen die Zahlen in manchen Kreisen wieder an.

Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz für fünf Tage unter 35 lag, konnten nach dem Plan in Hessen die Corona-Regeln lockern. Sobald die Inzidenz allerdings diesen Schwellenwert übersteigt, ist es mit den Lockerungen wieder vorbei – so auch aktuell in Offenbach.

Am Donnerstag (12.08.2021) meldet das Robert Koch-Institut (RKI) für Offenbach eine Inzidenz von 55,3 und 29 Neuinfektionen. Damit übersteigt der Wert die nächste Schwelle des hessischen Eskalationskonzepts. Das Stufenkonzept sieht dann zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, Dr. Felix Schwenke, hat daher am Donnerstag neue Corona-Regeln und Maßnahmen für die Stadt verabschiedet. „Wir haben außer der Inzidenz auch weitere Kriterien berücksichtigt, etwa wie hoch der R-Wert für Offenbach ist, wie hoch die Impfquote und die Inzidenz bei den Risikogruppen ist, wie viele Tests durchgeführt wurden, wie die Positivquote der Tests ist und wie hoch derzeit die Auslastung der Kliniken und des öffentlichen Gesundheitswesens ist“, erläuterte OB Dr. Schwenke

Inzidenz in Offenbach steigt über 50: Stadt beschließt verschärfte Corona-Regeln

In einer Pressemitteilung erklärte die Stadt, welche neuen Regeln nun für Bürgerinnen und Bürger in Offenbach gelten. Zuvor wurden bereits einige Lockerungen zurückgenommen, nachdem die Inzidenz 35 überstiegen hatte. Oberbürgermeister Schwenke richtete angesichts der erneut steigenden Corona-Zahlen noch einmal einen Appell an die Bevölkerung: „Das beste Mittel hat jeder selbst in der Hand: sich zu impfen! Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso größer ist unsere Chance, die Rückkehr von Inzidenzen im hohen dreistelligen Bereich mit dann auch wieder mehr Krankenhausfällen in den nächsten Monaten zu verhindern.“

Die neuen Corona-Regeln für Offenbach orientieren sich laut Mitteilung der Stadt an den Vorgaben des „Präventions- und Eskalationskonzeptes SARS-CoV-2“ des Landes Hessen, das die Wiedereinführung konkreter Schutzmaßnahmen und die Rücknahme von Lockerungen ab den Stufen 35, 50 und 100 vorsieht. Ab Sonntag (15.08.2021) wird damit auch in Offenbach die beim vergangenen Corona-Gipfel von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regelung wichtig.

Neue Corona-Regeln in Offenbach: Diese Regeln gelten ab Sonntag (15.08.2021)

Zutritt zu öffentlichen Innenräumen wird somit in Offenbach nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) ermöglicht. Das gilt somit für die Innengastronomie sowie Veranstaltungen im Innenraum. Unter Veranstaltungen fallen laut der Mitteilung der Stadt somit alle „Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen.“ Die 3G-Regel zur Eindämmung des Coronavirus hat auch Bestand für körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich (Fitnessstudios), Hotels und Beherbergungen, Spielbanken und ähnliche Einrichtungen sowie für Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen.

Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Kulturangeboten und größere Zusammenkünften im Freien ist auf 500 Personen begrenzt, in Innenräumen auf 100 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genesene). Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern sind fortan vom Gesundheitsamt Offenbach zu genehmigen. Für Übernachtungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen gilt ab Sonntag eine Testpflicht von zwei Tests pro Woche für alle nicht gegen Corona geimpften Personen und Nicht-Genesenen. Neben den von der Stadt Offenbach festgelegten Regelungen, gilt auch weiterhin die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV vom 25. Juni 2021), wie die Stadt mitteilte.

Die beschlossenen Maßnahmen gelten vorerst bis zum 12. September 2021. „Sofern die Inzidenz in dieser Zeit wieder fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Möglichkeit der Aufhebung der Allgemeinverfügung geprüft“, heißt in der Mittelung der Stadt Offenbach. (spr/yw)

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