Die beschlossenen Maßnahmen gelten vorerst bis zum 12. September 2021. „Sofern die Inzidenz in dieser Zeit wieder fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Möglichkeit der Aufhebung der Allgemeinverfügung geprüft“, heißt in der Mittelung der Stadt Offenbach. (spr/yw)