Corona in Offenbach: Stadt verschärft die Regeln an Schulen – Alle Maßnahmen im Überblick

Die Corona-Lage in Offenbach bleibt angespannt. Die Stadt weitet nun die Maskenpflicht in der Innenstadt aus. Alle Regeln auf einen Blick.
- Offenbach hat weiterhin mit rasant steigenden Corona-Zahlen zu kämpfen.
- Die Stadt hat die höchste Warnstufe längst überschritten - die Inzidenz setzt sich weit über 200 fest.
- Neue Corona-Beschränkungen wurden deshalb erlassen.
Offenbach – Schon seit Wochen steigen die Corona-Zahlen in Offenbach rasant an. Die höchste Warnstufe des hessischen Eskalationskonzepts ist längst überschritten – die Inzidenz steigt über 200 und pendelt sich dort ein. Laut Robert Koch-Institut liegt die sogenannte 7-Tage-Inzidenz am Dienstag (10.11.2020) bei 298,6 Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Stadt Offenbach hat daher die bereits erlassenen Maßnahmen noch einmal verschärft.
Um einer Ausbreitung des Coronavirus in Offenbach entgegenzuwirken, sollen vor allem persönliche Kontakte reduziert werden. „Während der ersten Welle der Corona-Pandemie musste das Gesundheitsamt bei Corona-Fällen meistens 3 bis 5 Kontaktpersonen ermitteln. Zuletzt waren es oft mehr als 80. Die Menschen treffen in zu kurzer Zeit zu viele Menschen auf zu engem Raum. Wenn dies noch mit Alkohol und Feiern verbunden wird, geht das Virus schnell seinen Weg“, sagte Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) in einer Mitteilung und rief dazu auf, deutlich weniger Menschen zu treffen.
Corona in Offenbach: Neue Beschränkungen erlassen - Das gilt es zu beachten
Die wichtigsten Corona-Regeln in Offenbach im Überblick:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch mit maximal 10 Personen aus zwei Haushalten gestattet.
- Davon ausgenommen sind wie bisher Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen.
- Aufgrund der bundesweiten Einigung zum „Teil-Lockdown“ bleiben Restaurants, Gaststätten, Bars, Cafés, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen seit dem 2. November geschlossen.
- Der Verkauf (Kiosk, Supermarkt, Tankstelle, etc.) und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr im gesamten Stadtgebiet verboten.
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Zutritt erhält nur ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Auch Unterhaltungsangebote, wie Museen, Schlösser, Tierparks, Zoos, Theater, Spielhallen, Bordelle und alle ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
- Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen wurden auf maximal zwei Personen für eine Stunde dreimal pro Woche beschränkt.
- Begegnungsstätten für Senioren müssen schließen.
- Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse (z.B. Durchführung von Wahlen) und nur mit Genehmigung stattfinden.
- Hierbei muss der Mindestabstand gewährleistet bleiben, es muss eine Liste mit Kontaktdaten aller Teilnehmenden geführt und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt untersagt. Zusammenkünfte zuhause sind nur noch mit einem engen privaten Kreis gestattet.
- Es gilt eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel. Dies gilt insbesondere in Fußgängerzonen, an Verkehrskreuzungen und an Bushaltestellen. Radafahrerinnen und Radfahrer sind von der Pflicht ausgenommen. *
- Die Maskenpflicht gilt künftig auch in Fahrzeugen (auch Taxen), wenn Personen aus einem anderen Haushalt mitfahren.
- Hotels: Übernachtungsangebote sind nur für notwendige (zum Beispiel dienstliche), aber nicht für touristische Zwecke erlaubt.
- Der Amateursportbetrieb muss ruhen. Sport ist nur allein oder mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt gestattet. Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios müssen schließen.
- Außerdem gilt eine Maskenpflicht im Unterricht für alle Schüler an weiterführenden Schulen.
- An den Grundschulen gilt immer dann eine Maskenpflicht, wenn nicht im festen Klassenverband unterrichtet werden kann.
- Musik- und Kunstschulen müssen schließen. Die Volkshochschule bleibt geöffnet. Ebenfalls geöffnet bleiben Hochschulen, Berufs- und Musikakademien.
*Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
In der Stadt Offenbach wird aufgrund der Corona-Lage die Maskenpflicht ausgeweitet. Das gab die Stadt am Donnerstagmittag (05.11.2020) bekannt. Demnach sind nicht nur Innenstadt und Hafen betroffen, sondern auch die Stadtteile Offenbach-Bieber und Bürgel. Ab Samstag (07.11.2020) soll eine Allgemeinverfügung genau festlegen, zu welchen Uhrzeiten die Maske getragen werden muss. Beispiel könnte Frankfurt sein, wo die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit zwischen 8 und 22 Uhr gilt. Die Stadt weist darauf hin, dass ausdrücklich empfohlen wird, überall in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen. Als Gebiete, in denen ab kommenden Sonntag (08.11.2020) das Tragen einer Maske verpflichtend ist, weist die Stadt Offenbach folgende Straßen und Plätze aus.
- Innenstadt: Ein Karree begrenzt von Luisenstraße, Berliner Straße, Herrnstraße, Mainstraße, Karlstraße und Bismarckstraße
- Hafen: Hafenplatz und Hafentreppe
- Bieber: Aschaffenburger Straße (Bergstraße bis Langener Straße) und Seligenstädter Straße (Langener Straße bis Obermühlstraße)
- Bürgel: Langstraße (Alicestraße bis Hessenstraße) und Offenbacher Straße (Hessenstraße bis Alicestraße)
Corona in Offenbach: Stadt verschärft die Regeln an Schulen
Ab Montag (16.11.2020) werden zusätzlich strengere Regeln an den weiterführenden Schulen und Berufsschulen in der Stadt Offenbach eingeführt. Es wird ein Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht geben. Die Schulen wechseln damit in Stufe 3 des Vier-Stufen-Plans des hessischen Kultusministeriums. Die Regelung gilt vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien. In den Grundschulen in Offenbach solle zudem der Unterricht möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. Schüler (ab sechs Jahren) und Lehrer an Grund- und weiterführenden Schulen sowie an den Berufsschulen müssen zudem auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Auch beim Schulsport und bei Veranstaltungen gibt es Corona-Beschränkungen, so darf der Schulsport bis auf Weiteres nur kontaktfrei und nur im Freien stattfinden. Der Schwimmunterricht in Hallen ist weiterhin möglich. Das Waldschwimmbad ist für die Öffentlichkeit geschlossen, es bleibt ausschließlich für den Schwimmunterricht von Schülern weiterhin in Betrieb.
Corona-Regeln in Offenbach - Plastikvisiere werden nicht als Maske akzeptiert
Die sogenannten Face-Shields und früher auch Kinnvisiere wurden anfangs in Einzelfällen als Ersatz für Stoffmasken akzeptiert. Sie sind nun verboten und werden bei Kontrollen der Maskenpflicht in Offenbach nicht mehr akzeptiert. „ Das gilt für das gesamte Stadtgebiet auch in Absprache mit der Landespolizei“, betont Bürgermeister Peter Freier. Auch, wenn es in einem Auto mehrere Mitfahrer gibt, sollen diese eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Offenbachs Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke sagte auf einer Pressekonferenz bereits Mitte Oktober: „In Offenbach verdoppeln sich die Fallzahlen mittlerweile wieder alle zehn Tage. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Tests jedoch nicht gestiegen. Wir stehen damit am Beginn einer neuen exponentiellen Ausbreitung des Corona-Virus.“ Die Stadt hat daher auch die Regelungen für Reisrückkehrer aus Risikogebieten angepasst.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich von nun an umgehend beim Stadtgesundheitsamt in Offenbach melden und für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ein Corona-Test ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Vorher gemachte Tests werden nicht anerkannt. Erst ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen führt zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. Diese Regelung soll künftig bundesweit gelten, Offenbach setzt sie nun bereits vorzeitig in Kraft.
Corona-Pandemie in Offenbach: Menschen müssen Lage ernst nehmen
Oberbürgermeister Schwenke betonte in der Mitteilung zudem, dass es der Anspruch der Stadt Offenbach sei, Maßnahmen zu erlassen, die am besten zur aktuellen Situation passen. Risikogruppen gilt es zu schützen, gleichzeitig sollen die Beschränkungen aber keinen größeren wirtschaftlichen Schaden verursachen. Ein Ende der Corona-Pandemie sei jedoch nur zu erreichen, wenn die Menschen die Lage ernst nehmen. (svw/mit dpa)
Auch die Corona-Situation in Frankfurt ist ernst - die Mainmetropole steht kurz vor der roten Warnstufe. Die Stadt hat deshalb ebenfalls drastische Corona-Maßnahmen beschlossen.