Neue Corona-Regeln für Offenbach: Stadt nimmt Stellung

In Hessen gelten seit Donnerstag (19.08.2021) neue Corona-Regeln. Wie ist die Lage in Offenbach?
Offenbach – Das Corona-Kabinett in Hessen hat neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Hessens stellvertretender Ministerpräsident Tarek Al-Wazir präsentierte die neue Verordnung, die ab Donnerstag (19.08.2021) für Hessen gilt. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, sagte er.
Laut der Website der Stadt Offenbach gelten derzeit gesonderte Regelungen für die Stadt. „Diese Anordnung der Allgemeinverfügung für die Stadt Offenbach gelten abweichend von den Bestimmungen der Coronavirus-Schutzverordnung“, heißt es. Da ab Donnerstag (19.08.2021) die neue Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen gelten wird, ist es derzeit unklar, wie sich die neue Verordnung auf die Regeln in Offenbach auswirkt. „Das wird derzeit beraten“, bestätigte eine Sprecherin der Stadt Offenbach auf Nachfrage.
Das Land Hessen sieht für bestimmte Inzidenzgrenzen in Zukunft neue bestimmte Reglungen vor. Ob diese Regelungen auch für Offenbach in selbiger Form gelten, ist bisher unklar. Das hängt von der Entscheidung der Stadt ab, die am Mittwoch (18.08.2021) oder Donnerstag (19.08.2021) getroffen wird. Eine vollständige Übersicht der aktuell geltenden Regeln in Offenbach finden Sie hier.
Corona in Offenbach: Diese Maßnahmen sieht die hessische Landesregierung vor
- Ab einer Inzidenz von 35:
- Die 3G-Regel gilt ab sofort in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernahen Dienstleistungen (d.h. auch beim Friseur) und beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen nicht nur bei der Anreise, sondern zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.
- Ab einer Inzidenz von 50:
- Veranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 Personen stattfinden (vorher 200) und in Innenräumen bis zu 250 Personen (vorher 100). Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- In Gedrängesituationen ist eine medizinische Maske zu tragen.
- Ab einer Inzidenz von 100:
- 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der Außengastronomie.
- Im Einzelhandel müssen wieder Quadratmetervorgaben eingehalten werden (auf die ersten 800 qm 1 Kunde pro 10 qm.)
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet (Schule am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Öffentlichen Nahverkehr)
- Veranstaltungen mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) sind genehmigungspflichtig.
- Es besteht eine generelle Empfehlung zum Homeoffice.
- 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.