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Offenbach: Hier gibt es kostenlose Schnelltests für 3G und 2G+

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Von: Sandra Kathe

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Eine Frau wird an einer Teststation auf Corona getestet. An zahlreichen Stellen in Offenbach gibt es wieder kostenlose Schnelltests.
An zahlreichen Teststellen in Offenbach gibt es wieder kostenlose Corona-Schnelltests. © Marijan Murat/dpa

Aufgrund der hohen Corona-Zahlen in Offenbach und der Region sind vielerorts wieder negative Tests nötig. Hier kann man sich in Offenbach kostenlos testen lassen.

Offenbach - Aufgrund der bundesweit und auch in der Region steigenden Corona-Fallzahlen, treten auch in Hessen erneut strengere Regeln in Kraft - darunter eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, an Schulen und Universitäten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Für Ungeimpfte bedeutet das, dass in einigen Fällen wieder ein regelmäßiger Besuch eines Corona-Testzentrums notwendig werden kann.

Die positive Nachricht: Corona-Tests sind seit Mitte November für alle wieder kostenfrei möglich, zumindest die für die 3G-Regel benötigten PoC-Antigentests, deren Ergebnis binnen weniger Minuten vorliegt. Diese Tests genügen etwa als 3G-Nachweis für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder für den Arbeitsplatz. Auf der Website des Landes Hessen heißt es, kostenlose Bürgertests könnten „im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten auch mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden“.

Kostenlose Corona-Tests in Offenbach: Teststellen für Schnelltests und PCR-Tests

Testmöglichkeiten für Schnelltests auf das Coronavirus gibt es in Offenbach neben dem Innenstadtbereich auch in mehreren Stadtteilen wie Lauterborn, Bürgel, Bieber und Tempelsee. Dazu kommen zahlreiche Anbieter eines kostenpflichtigen PCR-Tests, der etwa für Reisen in viele Länder außerhalb Europas oder bestimmte Veranstaltungen benötigt wird. Eine aktuelle Auflistung aller Teststellen mit Öffnungszeiten und Anmeldelinks gibt es auf der Website der Stadt.

Eine weitere wichtige Änderung neben der 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV ist auch die Einführung von 2G+ in Bars und Clubs. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene, die nach der 2G-Regel bislang noch ungetestet feiern gehen konnten, einen tagesaktuellen Test als Nachweis benötigen. Für die Innengastronomie, Kulturangebote und Veranstaltungen gilt dann die 2G-Regel. (red)

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