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Coronavirus: Visiere alleine reichen nicht

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Von: Matthias Dahmer

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Wo Maskenpflicht gilt, ist es nur so erlaubt.
Wo Maskenpflicht gilt, ist es nur so erlaubt. © p

Nach tagelanger Unsicherheit darüber, ob in Hessen Gesichtsvisiere aus Plexiglas als Mund-Nasen-Bedeckungen in der Öffentlichkeit zulässig sind, hat das Sozialministerium nun Position bezogen.

Offenbach – „Face-Shields sind als alleiniger Schutz beziehungsweise als Ersatz für eine Alltagsmaske zur Mund-Nasen-Bedeckung infektiologisch nicht geeignet“, antwortet Ministeriumssprecherin Alice Engel auf eine Anfrage unserer Zeitung. Die Plastikvisiere könnten allerdings bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zum Schutz des Trägers in Frage kommen. Dr. Katja Braum vom Bürgertelefon der Landesregierung ergänzt: „Da Visiere keine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Verordnungen darstellen, ist das alleinige Tragen von Visieren in den entsprechenden Einrichtungen (ÖPNV, Geschäfte etc.) als Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu bewerten und damit eine Ordnungswidrigkeit.“

Das deckt sich mit dem, was die Stadt Offenbach auf Nachfrage beim Ministerium erfahren hat. „Für die Bevölkerung gilt, dass überall dort, wo Maskenpflicht eingeführt ist –wie in Geschäften, ÖPNV und öffentlichen Einrichtungen – auch eine Bedeckung von Mund und Nase mit Stoff direkt im Anschluss auf der Haut erwartet wird“, fasst Stadtsprecherin Kerstin Holzheimer zusammen. Zum Eigenschutz könne ein Visier getragen werden – zusätzlich zur Maske.

Dass man sich ausführlich um Klarstellung bemüht, basiert unter anderem auf einer Meldung in unserer Zeitung, in der Offenbachs Stadtsprecherin bereits vor einigen Tagen kurz erläutert hatte, dass Gesichtsschilde alleine nur zu beruflichen Zwecken genutzt werden könnten und und in der Öffentlichkeit ohne weiteren Schutz nicht zulässig seien. Das hatten Unternehmen aus Rodgau, die solche Visiere herstellen, zunächst angezweifelt. Mittlerweile befinden sie sich wegen der Schutzwirkung der Schilde im Clinch mit der Landesregierung. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein seien Gesichtsschilder als Alltagsmasken akzeptiert, argumentieren sie.

VON MATTHIAS DAHMER

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