1. Startseite
  2. Offenbach

„Unglaublicher Zustand“: Amtsgericht Offenbach sorgt für großen Frust

Erstellt:

Von: Matthias Dahmer

Kommentare

Aktenberge.
Aktenberge: Beim Offenbacher Nachlassgericht gibt es „Bearbeitungsrückstände“. (Symbolfoto) © Becker, Thorsten

Das Nachlassgericht in Offenbach steht seit Jahren in der Kritik. Trotzdem ändert sich nichts. Wer ein Erbe zu verwalten hat, muss Monate auf Bescheinigungen warten.

Offenbach – Es gibt nur wenige Einrichtungen in der Stadt Offenbach, die seit Jahren so regelmäßig in der Kritik stehen wie das am Amtsgericht angesiedelte Nachlassgericht. Und es gibt kaum eine Institution, in der sich so wenig verbessert.

So erreichten uns in den vergangenen Wochen erneut Klagen von Hinterbliebenen darüber, dass sie seit Monaten auf dringende Dokumente zur Regelung von Erbangelegenheiten warten. Meist scheiterten sie mit ihren Anliegen schon daran, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Nachlassgericht unmöglich war. Das Gericht entschuldigt die Verzögerungen mit coronabedingten „Bearbeitungsrückständen“ und verspricht – wieder einmal – Besserung.

Offenbach: Ausstllung von Erbschein dauert Monate

Kai M., der unsere bisherige Berichterstattung zu dem Thema verfolgt hat und die Stellungnahmen des Gerichts zu den Zuständen als „Realitätsverweigerung“ bezeichnet, erzählt exemplarisch, wie es seiner Lebensgefährtin ergangen ist: Sieben Monate nach dem Tod ihres Vaters hatte seine Partnerin endlich eine Mitarbeiterin des Nachlassgerichts ans Telefon bekommen. Der damals gestellte Erbschein-Antrag über das Webseiten-Formular des Gerichts sei zwar angekommen, wie sie sie im Gespräch erfahren habe, aber eine Rückmeldung des Sachbearbeiters stehe bis heute aus. „Dass ohne Erbschein die Regelung wichtiger Nachlassangelegenheiten schlichtweg unmöglich ist, interessiert offenbar niemanden“, so Kai M.

Die jüngste Auskunft des Gerichtes zu dem Fall lässt den Ärger nicht geringer werden: Der zuständige Mitarbeiter sei aktuell krank geschrieben, danach im Urlaub, und danach würde er beginnen, Termine zu vergeben. Kai M.: „Das klingt wie Hohn. Zumal in den Monaten zuvor laut Auskunft wegen Corona keine Termine vergeben wurden.“ Die Empfehlung, man solle den Erbschein über einen Notar beantragen, das sei ja nicht schlimm, da dieser „nur“ die Mehrwertsteuer als Mehrhonorar“ bekäme, hält M. für inakzeptabel: „Das sind immerhin 19 Prozent. Und dass ein Notar zusätzlich auch Auslagen, Pauschalen und Ähnliches berechnen kann, wird geflissentlich übersehen.“

Amstgericht in Offenbach: „Zusätzliche Arbeitskräfte eingesetzt“

Kai M. hält die Zustände für skandalös. Von den Wartezeiten abgesehen, könne es nicht angehen, dass sich das Amtsgericht seiner Pflichten nun auch noch auf Kosten des Bürgers entledige. „Vor allem stellt sich auch die Frage, weshalb scheinbar sämtliche Rechtspfleger in Heimarbeit tätig sein mussten. Aus eigener Anschauung weiß ich, dass praktisch alle über ein eigenes Büro verfügen. Auch Termine wären, wie überall, mit Test oder Impfung kein Problem gewesen.“

Amtsgerichtpräsident Stefan Mohr nimmt grundsätzlich zu dem Fall Stellung: Es seien in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung der Bearbeitungsrückstände im Nachlassgericht ergriffen worden. Diese dauerten noch an. „In der Abteilung sind zusätzliche 2,6 Arbeitskräfte eingesetzt. Darüber hinaus wird den MitarbeiterInnen der Serviceeinheiten bei der Registratur und Postbearbeitung von weiteren Unterstützungskräften zugearbeitet“, so Mohr. Im regulären Tagesverlauf stünden zu den Sprechzeiten fünf Mitarbeiter zur Entgegennahme von Telefongesprächen bereit.

Amtsgericht Offenbach: Corona nur Ausrede für Überlastung

„Eine pandemiebedingt etwas längere Vorlaufzeit zum Erhalt von Terminen bei öffentlichen Einrichtungen scheint mir auch nicht ungewöhnlich zu sein. Mir ist dies konkret von der Kfz-Zulassungsstelle und anderen Kommunalbehörden bekannt“, sagt Mohr. Zudem verweist er auf die Aufgaben des Nachlassgerichts: Neben den Terminen für Erbscheinanträge seien weitere zu berücksichtigen. Unter anderem solche für die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen und europäischen Nachlasszeugnissen, für die Aufnahme von Ausschlagungserklärungen oder die Rückgabe von Testamenten aus der Verwahrung. Im Übrigen weist Mohr darauf hin, dass in dringenden Fällen die rechtliche Möglichkeit einer Antragstellung bei einem Notar bestehe.

Von einem weiteren Fall, der beispielhaft stehen kann, berichtet Ralf K.: Seine Tochter wartet seit Wochen auf eine Testamentseröffnung. Weil noch offene Zahlungsverpflichtungen der verstorbenen Mutter zu erfüllen seien, gerate sie langsam in eine finanzielle Schieflage, da sie keine Möglichkeiten habe, die Kosten über die Konten der Mutter abzuwickeln, da diese bis zum Nachweis der Testamentseröffnung gesperrt seien. „Es ist absolut dringend, dass meine Tochter das Schriftstück zur Testamentseröffnung schnellstens erhält, zumal es keinen komplizierten juristischen Akt darstellt, da es außer ihr keinen Erben gibt“, hat Ralf K. Ende Juli an Amtsgerichtspräsident Mohr geschrieben.

Diesem Anschreiben sei eine telefonische Odyssee durch sämtliche Festnetznummern des Nachlassgerichts vorausgegangen, berichtet Ralf K. „Ich halte dies für einen unglaublichen Zustand, wobei Corona und Überlastung nur Ausreden sind. Fakt ist, dass es für viele Erben eine unzumutbare Situation darstellt, zumal hier teilweise Werte wie Immobilien und ähnliches dranhängen, die durch die schuldhafte Verzögerung – vermeidbare – Kosten verursachen.“ (Matthias Dahmer)

Schon im Juli 2020 stand das Amtsgericht in Offenbach in der Kritik. Auch Mitarbeiter beklagten die Zustände im Amtsgericht in Offenbach.

Kommentar

Das Thema begleitet uns seit mindestens 2014. Erben heißt in Offenbach oft, sich in unermesslicher Geduld üben. Das zuständige Nachlassgericht kommt nicht nach, ist telefonisch oder persönlich so gut wie nie erreichbar und kümmert sich nicht um die Nöte der Hinterbliebenen. Zwischenzeitlich hatte sich auch mal Hessens Justizministerium eingeschaltet. Was dabei herausgekommen ist beziehungsweise, welche Hilfestellung den fraglos überforderten Offenbachern möglicherweise geleistet wurde, hängt Wiesbaden nicht an die öffentliche Glocke.

Die aktuelle Schilderung der Zustände am Nachlassgericht sei durch einen Fall ergänzt, in den dann doch einmal Bewegung gekommen ist: Es geht um ein von der Pietät eingereichtes, nun dringend für den Zugriff auf Sparkassen-Konten benötigtes Testament, an das der Erbe neun Monate lang nicht herangekommen war. Jegliche Kontaktaufnahme war gescheitert. Bis der Mann der Zeitung sein Leid klagte.

Diese leitet sein Schreiben am 5. Juli mit der Bitte um Hilfe an den Amtsgerichtspräsidenten weiter. Es kommt Bewegung in die Sache. Am 8. Juli bittet das Gericht den Erben um Mitteilung seiner Telefonnummer (Adresse, auch die der Pietät, E-Mail müssen der Justiz bekannt gewesen sein). Ein Richter erläutert der Redaktion, die Testamentseröffnung sei bereits erfolgt, für einen Erbschein fehlten aber noch Urkunden und eine Versicherung an Eides statt. Das Problem könnte nun vor dem ersten Todestag im Oktober gelöst sein.

Schön. Traurig aber, dass wohl wieder einmal erst ein Impuls von außen notwendig war. Bearbeitungsstau hin, fragwürdige Corona-Entschuldigungen her: Es würde Hinterbliebenen schon helfen, wenn das Nachlassgericht eine kompetente Anlaufstelle installieren würde, die Telefonate entgegennehmen, Auskünfte über erforderliche Unterlagen geben, Termine vereinbaren oder einfach nur E-Mails beantworten könnte.

PS: Vielleicht sollte auch die Sparkasse Offenbach die Zustände beim örtlichen Nachlassgericht berücksichtigen und beim Vorliegen von Vollmachten auf den Erbschein verzichten... (Thomas Kirstein)

Auch interessant

Kommentare