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„Panik steigt langsam“: Miese Rücklaufquote bei Grundsteuererklärung in Offenbach

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Von: Frank Sommer

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Mit der Grundsteuererklärung kommt auf Immobilienbesitzer in Offenbach einiges an Arbeit zu. Doch der Rücklauf ist gering. Und viel Zeit bleibt nicht.

Offenbach – Alle Eigentümer von Grundstücken und Wohnimmobilien sind verpflichtet, Angaben zu ihrem Eigentum beim Finanzamt abzugeben – Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer. Seit 1. Juli können die Angaben erfolgen, die Finanzämter präferieren das Digital-Portal ELSTER, nur in Ausnahmefällen dürfen die Angaben schriftlich eingereicht werden (wir berichteten). Für viele Eigentümer, die nicht firm mit dem Online-Portal sind, ist der Gang zum Steuerberater ein Ausweg, wenn auch ein kostenpflichtiger.

Nach drei Monaten ist die Rücklaufquote für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Offenbach ernüchternd: Bis 28. September sind rund 38 000 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Quote von gerade einmal 30 Prozent, wie die Oberfinanzdirektion Frankfurt auf Nachfrage mitteilt. Etwa 95 Prozent seien elektronisch abgegeben worden. Mit einer Rücklaufquote von 30 Prozent liegt Offenbach sogar ein ganz klein wenig über dem Landesdurchschnitt: Hessenweit betrug die Rücklaufquote nämlich 29 Prozent zum 28. September.

Den gut 70 Prozent der Eigentümer bleibt nun lediglich noch bis Monatsende Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Obwohl dem überwiegenden Teil der Eigentümer nun also lediglich ein kleines Zeitfenster bleibt, heißt es aus der Oberfinanzdirektion: „Eine Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist erscheint aus derzeitiger Sicht nicht notwendig.“

Luftbild von Offenbach.
Die Rücklaufquote bei den Grundsteuer-Daten liegt in Offenbach sogar noch knapp über dem Landesdurchschnitt. Bis Ende Oktober ist noch Zeit. © Axel Häsler

Grundsteuererklärung in Offenbach: Hessen setzt auf ein vereinfachtes System

Wer nun glaubt, dass es angesichts der niedrigen Rücklaufquote und des nahenden Fristendes einen Ansturm auf Steuerberater gibt, irrt: „Die Panik steigt zwar langsam, aber die Leute werden nicht aktiv“, sagt Florian Raape vom Offenbacher Steuerbüro Karl Raape. Bisher habe man unter 100 Grundsteuer-Erklärungen bei ELSTER eingegeben, sagt er. „Seit zwei, drei Wochen gibt es zwar mehr Nachfragen, aber die Leute zögern noch, die Daten abzugeben“, sagt Raape, „die Frist zum Monatsende sollte aber auf keinen Fall ignoriert werden.“

Die Hessen hätten es etwas einfacher als etwa die benachbarten Bayern, da das Land auf ein vereinfachtes System setze, erklärt er, dennoch gebe es einige Hürden. „Das ELSTER-Portal ist für Laien unübersichtlich, die Leute werden mit Fachbegriffen verwirrt.“ Weshalb das Land nicht wie beim Zensus-Portal auf ein selbsterklärendes System, das die Leute leitet, gesetzt habe, fragt er sich. Auch, dass ohne Zwischenspeichern die Eingabe in 30 Minuten erfolgen muss, da der Zugang sonst erlischt, sorge für Frustration. „Das hätte viel bürgerfreundlicher gestaltet werden müssen“, sagt Raape.

Auch die erforderlichen Daten zur Wohnraumgröße würden so manchen Eigentümer verzweifeln lassen, wie er aus Anfragen weiß. Sein Tipp: In der Hausratversicherung oder dem Wertgutachten, sofern eines existiert, nachschauen. So mancher Offenbacher, der über landwirtschaftliche Flächen verfügt, muss angeben, was auf den Feldern angebaut wird und wie hoch der durchschnittliche Ernteertrag ist. „Da doch überraschend viele Offenbacher irgendwo einen Acker besitzen, gab es auch dazu Fragen“, sagt er.

Grundsteuererklärung für Immobilien in Offenbach: Stichtag 1. Januar 2022

Stichtag für sämtliche Daten ist der 1. Januar 2022: Wer zu dem Zeitpunkt ein Grundstück oder eine Wohnung besessen hat, ist verpflichtet, Daten abzuliefern – auch wenn das Objekt mittlerweile verkauft an andere wurde. „Es ist vielen nicht bewusst, dass sie dennoch auskunftspflichtig sind“, erklärt er. Das Land habe zwar viele Eigentümer schon vor Monaten angeschrieben und über die Auskunftspflicht informiert, doch teils waren diese Anschreiben fehlerhaft oder bezogen sich auf veraltete Angaben.

Anfangs lehnten einige Steuerbüros es ab, die Daten für ihre Mandanten zu erfassen. Der Grund: Es gab bis vor ein paar Wochen keine verbindliche Gebührenordnung. Erst auf Druck des Steuerberaterverbandes wurde diese erlassen. Trotzdem kann es teuer werden: Das Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert des Grundstücks, dazu gibt es aber einen Ermessensspielraum. „Man sollte also vorher fragen, ob das Büro den Mindest- oder Höchstsatz nimmt“, sagt Florian Raape. (Frank Sommer)

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