Ermittlungen eingestellt: Offenbachs Oberbürgermeister freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe gegen Offenbachs Oberbürgermeister Felix Schwenke zurück. Die Ermittlung werden eingestellt.
Offenbach – Sein Amtskollege in der größeren Nachbarstadt im Westen – Frankfurts OB Peter Feldmann, der aktuell vor Gericht steht – kann davon nur träumen: Das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Offenbachs Oberbürgermeister Felix Schwenke wurde nun auch von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eingestellt. Da es keine Möglichkeit der Beschwerde gibt und auch das Regierungspräsidium (RP) das Kommunalaufsichtsverfahren längst eingestellt hat, haben sich somit sämtliche Vorwürfe gegen Schwenke als nichtig herausgestellt.
Oberbürgermeister von Offenbach: Felix Schwenke mit schweren Vorwürfen konfrontiert
Was sich zunächst wie eine Lokalposse darstellte, entwickelte sich durch die Beharrlichkeit der Beschwerdeführer zu einem Wirtschaftskrimi rund um Felix Schwenke. Offenbachs Oberbürgermeister, der sich erst vor Kurzem mit dem Unmut unzufriedener Anwohner auseinandersetzen musste, sah sich zuletzt zusätzlichem Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt.
Eine Investorengruppe hat vor einigen Jahren ein Grundstück am Kaiserlei erworben, auf dem laut Masterplan kein Hochhaus errichtet werden darf, dafür ist ein kleiner Park auf einem Teil der Fläche vorgesehen. Sämtliche Verhandlungen über eine vom Masterplan abweichende Bebauung mit der Stadt scheitern wegen unerfüllbarer Maximalforderungen. Im vergangenen Jahr erfolgt dann der Strategiewechsel. Wie berichtet, sollen Magistrat wie Stadt durch Klagen eingeschüchtert werden.
Von Untreue bis Bestechlichkeit: Die Vorwürfe gegen Offenbachs Oberbürgermeister Felix Schwenke
Sowohl die Investorengruppe als auch ein anonymer Anzeigenerstatter werfen dem Oberbürgermeister Untreue, Bestechlichkeit, gar die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Beim RP wird Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, dazu Strafanzeige und Beschwerde bei der EU-Kommission. Schwenke wird vorgeworfen, das Nachbargrundstück des fraglichen Geländes weit unter Wert, nämlich für knapp neun Millionen statt für 40 Millionen Euro verkauft zu haben.

Im Gespräch mit der Offenbach Post im vergangenen Jahr sagen Oberbürgermeister Schwenke wie Planungsdezernent Paul-Gerhard Weiß, dass mit diesem Vorgehen die Stadtverwaltung eingeschüchtert und diskreditiert werden soll, um sie gefügig zu machen. Beide äußern den Verdacht, dass der Anzeigenerstatter in direkter Verbindung mit der Investorengruppe steht.
Vorwürfe zurückgewiesen: Staatsanwaltschaft spricht sich für Unschuld von Offenbachs OB aus
Schon im Herbst 2021 wurde angemerkt, dass nicht der Oberbürgermeister ein städtisches Grundstück nach Gutdünken verkaufen kann, sondern allein die Stadtverordnetenversammlung nach eingehender Beratung – wie im vorliegenden Fall auch geschehen. Doch obgleich alle Beschwerden von den jeweiligen Stellen zurückgewiesen werden, legen die Beschwerdeführer mehrfach Widerspruch ein – bis jetzt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auch den letzten abweist und die Angelegenheit beendet.
Bereits die Darmstädter Staatsanwaltschaft hatte sämtliche Vorwürfe zerpflückt. Die Behauptung, die Stadt habe das Nachbargrundstück deutlich unter Wert verkauft, wird widerlegt: Eine gutachterliche Stellungnahme zum Bodenwert kommt zum Ergebnis, „dass die von der Stadt in Bezug genommene Bodenwertermittlung nicht zu beanstanden sei“, sagt Robert Hartmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Offenbach: OB Schwenke in weiteren Punkten freigesprochen - „Strafrechtlich nicht zu beanstanden“
Auch dass dem Käufer ein Nachlass von einer Million Euro gewährt wurde, sei nicht justiziabel, denn der Käufer habe im Gegenzug die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie für den Abriss der bestehenden Gebäude übernommen. „Auch dies ist strafrechtlich nicht zu beanstanden, da erbbauvertragsrechtliche Entschädigungen am Ende des Erbbaurechtes und die Abbruchkosten der baulichen Anlagen somit nicht anfallen würden“, erläutert die Staatsanwaltschaft.
Weiterhin stellt sie fest, dass der Tatbestand der Untreue nicht erfüllt ist, eine Pflichtverletzung gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit besteht nicht. Nachdem RP und Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt haben, steht lediglich noch die Reaktion der EU-Kommission aus. Es dürfte schwer werden, nach der juristischen Klärung des Sachverhalts wieder zusammenzuarbeiten, doch ist die Investorengruppe für die Entwicklung des Grundstücks auf die Stadt angewiesen. (Frank Sommer)