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Genug Geld, zu wenig Flächen

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Von: Matthias Dahmer

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Weil in der Stadt zu wenig Platz für ökologische Ausgleichsmaßnahmen ist, wird das Geld, das private Bauherrn als Kompensation zahlen müssen, beim Umweltamt gesammelt und bei geeigneten Vorhaben der Stadt entsprechend eingesetzt. Zuletzt war das 2014 der Fall.
Weil in der Stadt zu wenig Platz für ökologische Ausgleichsmaßnahmen ist, wird das Geld, das private Bauherrn als Kompensation zahlen müssen, beim Umweltamt gesammelt und bei geeigneten Vorhaben der Stadt entsprechend eingesetzt. Zuletzt war das 2014 der Fall. © häsler

Ausgleichszahlungen gemäß Grünschutzsatzung beim Umweltamt geparkt

Offenbach – Unter Hausbesitzern und solchen, die es werden wollen, macht es die Runde: Wer ein Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, und keinen Platz für Ersatzpflanzungen hat, muss als sogenannte Ausgleichsmaßnahme zwar Geld an die Stadt zahlen, aber im Rathaus, genauer: im Umweltamt, habe man wegen fehlender Ausgleichsflächen in der Stadt gar keine Möglichkeit, die mittlerweile gut gefüllten Kassen zu leeren.

„Stimmt nicht ganz“, sagt Stadtsprecher Fabian El Cheikh. Die städtische Grünschutzsatzung aus dem Jahr 2004 sehe zunächst vor: Für Bäume, die zur Fällung freigegeben wurden, sind Ersatzpflanzungen auf dem jeweiligen Grundstück vorzunehmen. Sei dies auf dem jeweiligen Grundstück nicht möglich, müsse der Antragsteller ersatzweise eine Ausgleichszahlung an die Stadt leisten. „Gemäß Satzung und das ist bis heute auch der politische Wille, können Ersatzpflanzungen nicht außerhalb des Stadtgebietes etwa auf einem anderen Grundstück des Antragsstellers in einer anderen Stadt vorgenommen werden“, erläutert El Cheikh.

Zugleich räumt er ein, dass ein Platzproblem gibt: Die Ausgleichszahlungen nutze die Stadt zwar für Ersatzpflanzungen. Aufgrund der kaum vorhandenen Flächen würden diese Mittel aber beim Umweltamt angesammelt und bei geeigneten Vorhaben der Stadt entsprechend eingesetzt. El Cheikh: „Die letzte größere Zahlung wurde 2014 zur Ausstattung des Senefelder Quartiersparks für die Neupflanzung von Bäumen genutzt.“ 85 700 Euro seien damals aus dem Topf verwendet worden. Jährlich gehen laut dem Stadtsprecher im Schnitt 10- bis 12 000 Euro auf diesem Ausgleichskonto ein. „In Summe sind derzeit etwas über 100 000 Euro im Topf, also keine außergewöhnlich hohe Summe, eben weil laut Satzung immer erst ein Ersatz an Ort und Stelle verpflichtend ist“, sagt El Cheikh.

Die Berechnung der Ausgleichszahlung liest sich recht kompliziert: „Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Bruttoerwerbspreis der Bäume oder Sträucher, mit denen ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, zuzüglich einer Kostenpauschale von 30 % für die Pflanzung und weiteren 30% für die Anwuchspflege, bezogen auf den Bruttoerwerbspreis“, heißt es in § 8 der städtischen Grünschutzsatzung.

Christine Schneider, Bereichsleiterin im Umweltamt, erläutert die Praxis: „Die zu leistende Ausgleichszahlung beträgt derzeit 770 Euro pro Ersatzbaum. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für den Baum, die Pflanzkosten und die Anwuchspflege und wird regelmäßig den üblichen Marktpreisen angepasst.“

Die städtische Ausgleichsregelung ist nicht die einzige Vorgabe, die für Bauherrn unter Umständen zu beachten ist. Darüber hinaus gibt es das System der Ausgleichsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz über sogenannte Ökokonto-Punkte. Diese Regelung werde immer dann erforderlich, wenn das jeweilige Vorhaben im planerischen Außenbereich liege, erklärt Fabian El Cheikh. Dies könne ein landwirtschaftlicher Bau sein, der Neubau oder die Ertüchtigung von Versorgungsanlagen oder auch Baumaßnahmen an und auf Sportplätzen. El Cheikh: „Private Bauvorhaben betrifft dies eher selten, da sie im sogenannten Innenbereich liegen.“ Hier würden meist städtebauliche Regelungen getroffen: Die Schaffung eines Neubaugebietes erfordere zum Beispiel einen Bebauungsplan, die Eingriffsregelung werde entsprechend bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das gesamte Baugebiet abgearbeitet. El Cheikh: „Im Rahmen der Eingriffsregelung wird die Schwere des Eingriffs bewertet und entsprechenden Maßnahmen zugeordnet, die den Eingriff vermeiden, minimieren oder ausgleichen. In Hessen gibt es dazu eine Kompensationsverordnung, die die Biotopbewertung vor und nach dem Eingriff rechnerisch nachvollzieht.“

Auch in diesen Fällen bevorrate die Stadt die Ausgleichsmaßnahmen, sofern es möglich und wirtschaftlich sinnvoll sei. „Das sind die sogenannten Ökokonten, also Aufwertungsmaßnahmen von Biotopen. Solche Punkte können dann verwendet werden, um Eingriffe zu kompensieren“, erläutert Stadtsprecher El Cheikh.

Doch auch im Außenbereich gebe es Fälle, in denen ein Ausgleich nicht möglich sei. Dann werde ebenfalls eine Ausgleichsabgabe fällig. Dieses Geld streicht aber das Land ein.

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