1. Startseite
  2. Offenbach

Glauben ans Recht beerdigt

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Dr. Dieter Müller wartet auch zwei Jahre nach dem brutalen Überfall darauf, dass die der Tat angeklagten Jugendlichen zur Verantwortung gezogen werden.
Dr. Dieter Müller wartet auch zwei Jahre nach dem brutalen Überfall darauf, dass die der Tat angeklagten Jugendlichen zur Verantwortung gezogen werden. © Georg

Offenbach ‐ Eigentlich hatte Dr. Dieter Müller vor, heute einen Kranz niederzulegen. In der Nähe des Sportgeländes der SSG Gravenbruch. Dort, in einer verwinkelten Gasse, wollte er feierlich seinen Glauben an den Rechtsstaat beerdigen. Er hat es letztlich nicht getan, obwohl er allen Grund dazu hätte. Von Matthias Dahmer

Der Richter ist überlastet

Weil das ganze Verfahren neu aufgerollt werden muss, sind für den Berufungsprozess vorm Landgericht Darmstadt drei bis vier Verhandlungstage vorgesehen. Wann das sein wird, kann Richter Thomas Sagebiel noch nicht sagen. Es handele sich um ein „hoch streitiges“ Verfahren, welches langwieriger Ermittlungen bedürfe. Für ein beschleunigtes Jugendverfahren eigne sich die Sache nicht, so Sagebiel. Das könne man nur anwenden, wenn die Sach- und Rechtslage einfach sei. Im Übrigen fehlten in Hessen 150 Richter, Prozesse, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen, hätten Vorrang.

Vor genau zwei Jahren, am 24. November 2007, wurde der Physiker nach einem Fußballspiel zwischen der A-Jugend der SSG und der TSV Heusenstamm von brutalen jugendlichen Schlägern schwer verletzt. Während sein Sohn und zwei andere TSVler mit Platzwunden davon kamen, erlitt Dieter Müller durch Tritte gegen seinen Kopf einen Schädelbasisbruch. Hirnflüssigkeit lief ihm aus der Nase; es folgten eine komplizierte Operation, Schmerzen, Monate der Arbeitsunfähigkeit. Rechtskräftig verurteilt ist auch zwei Jahre nach der Tat niemand. Von den sechs Angeklagten war im Juni dieses Jahres nur der jüngste - ein zur Tatzeit erst 14 Jahre alter Junge - vom Jugendschöffengericht Offenbach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem dreiwöchigen Arrest verdonnert worden. Einem weiteren brummte der Richter nur drei Tage Arrest auf, die übrigen vier kamen mit Arbeitsstunden davon. Und alle haben gegen ihre Schuldsprüche Berufung eingelegt. Ein Verhandlungstermin vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt, wo die Akten derzeit liegen, ist noch lange nicht in Sicht.

Psychisch ist der Überfall längst noch nicht verdaut

Der Ankläger weist zurück

Die Staatsanwaltschaft Offenbach hat alleine zehn Monate gebraucht, um Anklage zu erheben. Sie könne die Betroffenheit von Herrn Müller verstehen, doch es handele sich, um ein sehr umfangreiches Verfahren, welches auch nicht schneller bearbeitet worden wäre, wenn fünf Staatsanwälte sich darum gekümmert hätten, weist die Chefin der Anklagebehörde, Annette von Schmiedeberg, Kritik zurück. Man müsse allen Beteiligten nun mal rechtliches Gehör gewähren. Überlegungen zur weiteren Beschleunigung von Jugendsachen erteilt sie eine Absage. Das würde die Grundrechte der Angeklagten beschneiden.

Körperlich hat Dr. Dieter Müller die Tat und ihre Folgen weitgehend überstanden. Psychisch ist für ihn der Überfall längst nicht verdaut. Besonders dann, wenn - wie in jüngster Zeit geschehen - nach ähnlichen, aber medienwirksameren Gewaltexzessen wieder mal der Ruf nach einer härteren und vor allem schnelleren Bestrafung von jugendlichen Tätern laut wird, kann Müller nur bitter lächeln. Dabei ist der hagere 51-Jährige viel zu höflich, um offen oder gar polternd Kritik zu üben. „Leider wird bei der ganzen Debatte um schärfere Gesetze ein Aspekt völlig vernachlässigt. Nämlich die Frage, ob unser Rechtsstaat überhaupt noch zu einer Strafverfolgung in der Lage ist“, spricht Müller in wohl gesetzten Worten aus, was andere ohne Scheu vermutlich als „Skandal“ bezeichnen würden. Ähnlich zurückhaltend weist er darauf hin, dass Jugendliche für Autoaufbrüchen teilweise härter bestraft werden als für Delikte, die das Leben anderer gefährden.
Der Prozess füllt bei dem Heusenstammer mittlerweile einen dicken Ordner. „Und ich kann nichts tun, um die Sache zu beschleunigen“, blättert er durch die zahlreichen Schreiben von Gericht und Staatsanwaltschaft.

Weder die Angeklagten noch die Vereinsführung der SSG Gravenbruch haben sich jemals bei ihm entschuldigt. Den Verein, der für die Sicherheit der Gäste verantwortlich war, will er unter Umständen vorm Zivilgericht auf Schadensersatz verklagen.

Doch eigentlich geht es Dr.  Dieter Müller nur noch darum, dass strafrechtlich ein Schlussstrich unter die Gewalttat gezogen wird, dass er endlich die Erinnerung daran löschen kann.

Die Anwältin ist sauer

Diese Verfahrensweise ist für alle unbefriedigend“, sagt Rechtsanwältin Angela Jehrke, die das Opfer vertritt. Die Vernehmungen der Angeklagten durch die Polizei seien vor Gericht nicht unmittelbar verwertbar und „Kriminelle wissen, dass die Aussage vor der Polizei nicht zählt“, so die Juristin. Deshalb wäre ihrer Ansicht nach eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft geboten gewesen. Jehrkes Forderung: Strafverfahren gegen Jugendliche müssen schneller laufen. In anderen Bundesländern, wie etwa in Bayern, werde das vorgemacht. Im konkreten Fall wäre es auch in zwei Monaten zu schaffen gewesen.

Gesetzgeber probiert aus

Verfahren gegen jugendliche Straftäter vor hessischen Amtsgerichten dauerten laut einer Statistik aus 2008 im Schnitt 3,8 Monate, Spitzenreiter Bayern brauchte nur 2,3 Monate. 1999 wurde in Hessen an mehreren Amtsgerichten in einem Pilotprojekt das vorgezogene Jugendverfahren eingeführt. Ziel unter anderem: Durch die beschleunigte Ahndung der Straftat soll eine Signalwirkung gegenüber dem Täter erreicht werden. Im vergangenen Jahr wurden 29 Verfahren auf diese Weise erledigt. Der Modellversuch ist zeitlich nicht befristet, eine hessenweite Einführung ist nicht vorgesehen.

Auch interessant

Kommentare