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„Durchdringend und nervig“: Klimaanlage raubt Anwohnern den Schlaf

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Von: Matthias Dahmer

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Auch von unten ist die große Anlage auf dem Dach der Immobilie Berliner Straße 174 gut zu erkennen.
Auch von unten ist die große Anlage auf dem Dach der Immobilie Berliner Straße 174 gut zu erkennen. © dahmer

Eine Klimaanlage auf einem Dach in der Berliner Straße sorgt für Unmut in Offenbach. Ihr Lärm sei „durchdringend und nervig“, klagt eine Anwohnerin.

Offenbach - Lärm kann eine äußerst subjektive Angelegenheit sein. Was der eine als massive Störung empfindet, nimmt der andere nicht mal wahr. Das gilt in Offenbach vor allem für den Fluglärm, kann sich aber auch auf andere Geräuschquellen beziehen, wie ein Konflikt zeigt, der im ohnehin nicht lärm-armen Bereich Berliner Straße und Domstraße spielt.

„Guten Morgen, liebe Offenbach-Post, wir haben Sonntag, 7.30 Uhr, und wieder mal bin ich von der Klimaanlage auf dem Dach gegenüber aus dem Schlaf gerissen worden“, schreibt uns dieser Tage Gisela O., die in der Domstraße wohnt. Die Klimaanlage auf dem Gebäude Berliner Straße 174, in dem unter anderem ein Hotel und ein Supermarkt untergebracht sind, und die offenbar sowohl kühlt als auch wärmt, beschalle die Anwohner 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit 52 bis 54 Dezibel.

Lärmbeschwerde in Offenbach: „Unmöglich, mal auf Balkon zu sitzen“

Eigentlich, so Gisela O. weiter, sollte die Klimaanlage auf dem Dach des Hauses noch verkleidet werden. Doch daraus sei ebenso nichts geworden wie aus den Beschwerden, die sie an die Stadt Offenbach geschickt habe. „Den letzten Sommer war es unmöglich, selbst sonntags mal auf dem Balkon zu sitzen. Der Lärm der Klimaanlage ist durchdringend und nervig. Das finde ich unmöglich, gerade zu Zeiten, wo man sich doch aus Pandemiegründen eher zuhause aufhalten soll, wird das Zuhause zu einer Qual“, schimpft Gisela O. Die Wohnqualität habe sich jedenfalls enorm verschlechtert.

Die städtische Bauaufsicht sieht indes keinen Handlungsbedarf. Kurz nach Errichtung der Klimaanlage habe es bereits eine Prüfung durch die obere Immissionsschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) gegeben. „Ergebnis war, dass die Vorgaben alle eingehalten wurden“, heißt es aus dem Offenbacher Rathaus. Die Messergebnisse lieferten keinen Anhaltspunkt für die Notwendigkeit einer Einhausung der Anlage. Die Bauaufsicht werde aber den Gebäudebetreiber kontaktieren mit der Bitte um Prüfung der Anlage, ob gegebenenfalls ein Defekt vorliege, der zu einem lauteren Betrieb führe.

Offenbach: Lärm-Problem in der Innenstadt - Gebäudebetreiber nicht erreichbar

Beim RP ist eine Beschwerde von Frau O. aus Offenbach bislang nicht bekannt. „Jedoch eine andere Beschwerde aus der Nachbarschaft, die im Juni 2021 einging“, teilt RP-Sprecher Guido Martin mit. Eine vom Anlagenbetreiber in Auftrag gegebene Immissionsmessung an einem nahe zur Emissionsquelle gelegenen Ersatzmesspunkt habe aber ergeben, dass die hier zugrunde zu legenden Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet von 60 Dezibel tags und 45 Dezibel nachts durch den Betrieb der Anlage nicht überschritten worden seien. Der Gebäudebetreiber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Einschlägige juristische Publikation zum Lärm durch sogenannte Klima-Inverter-Geräte, die mittlerweile auch in Deutschland vermehrt Anwendung finden, weisen darauf hin, dass Nachbarn einen Unterlassungsanspruch gegen die Inbetriebnahme des Geräts haben können. Sie könnten die Unterlassung der Inbetriebnahme aber nur fordern, wenn die Geräusche des Klimageräts so laut sind, dass sie eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums oder Besitzes des Nachbarn darstellen, die dieser nicht zu dulden hat. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden dabei die öffentlich-rechtlichen Vorschriften herangezogen – bei Geräuschbelästigungen in erster Linie das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung Lärm.

So gilt in reinen Wohngebieten eine Höchstbelastung von 35 dB(A) nachts und 50 dB(A) tagsüber. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten liegt die Höchstbelastung dagegen bei 40 dB(A) nachts und 55 dB(A) tagsüber. (Matthias Dahmer)

Zu laut sind manchem Offenbacher auch die Feiernden in Kneipen, Clubs und Bars. Ordnungsdezernent Paul-Gerhard sagt: „Es finden dauerhafte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet statt“.

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