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Neuer Bußgeldkatalog reißt Loch in den Haushalt

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Von: Joshua Bär

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Nach dem neuen Bußgeld-Katalog drohen Falschparker höhere Bußgelder. Für Kommunen lohnt sich der Aufwand, den die „Knöllchen“ mit sich bringen, oft nicht.
Nach dem neuen Bußgeld-Katalog drohen Falschparker höhere Bußgelder. Für Kommunen lohnt sich der Aufwand, den die „Knöllchen“ mit sich bringen, oft nicht. © dpa

Der neue Bußgeldkatalog bringt hohe Strafen für Verkehrssünder mit sich. Doch für die Stadt Offenbach und Kommunen im Kreis rechnet sich der Aufwand kaum.

Offenbach – Falschparker und Temposünder müssen ab kommender Woche mit höheren Strafen rechnen. Dann gilt der neue Bußgeldkatalog. Für viele Kommunen rechnet sich der Aufwand, den die „Knöllchen“ in Organisation und Verwaltung mit sich bringen, allerdings kaum – bleiben doch ausschließlich die geringeren Verwarnungsgelder gänzlich in deren Kassen.

Autofahrer, die ab dem 9. November Einfahrten blockieren, in zweiter Reihe parken oder mit mehr als 16 Kilometer pro Stunde zu schnell geblitzt werden, riskieren ein saftiges Bußgeld. Wer beispielsweise innerorts mit Tempo 50 in einer 30er-Zone erwischt wird, zahlt 70 statt bisher 35 Euro. Noch teurer wird es für Personen, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe abstellen und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern. Ihnen droht ein Bußgeld von 80 Euro. Aktuell liegt die Strafe bei 25 Euro.

Strafzettel in Offenbach: Städte und Gemeinden haben keine Vorteile durch Bußgeldkatalog

Für Städte und Gemeinden hat die neue Verordnung allerdings einen Nachteil: Obwohl sie diejenigen sind, die über das jeweilige Ordnungsamt das Fehlverhalten erfassen und verfolgen und somit einen großen organisatorischen und verwalterischen Aufwand betreiben müssen – in ihre Kassen fließen zunächst lediglich Verwarngelder. Da deren Grenze jedoch unverändert bei 55 Euro bleibt, werden die Kommunen weitere Einnahmen einbüßen. Strafen ab 60 Euro sind nämlich an das Regierungspräsidium (RP) in Kassel zu bezahlen.

Den Kommunen reißt diese Regelung regelmäßig ein Loch in den Haushalt. Die Stadt Offenbach nahm allein im vergangenen Jahr rund 315 000 Euro weniger für die Verkehrsüberwachung ein als sie ausgab. „Das lag natürlich auch an Corona“, gibt Ordnungsamtsleiter Peter Weigand zu bedenken. Da viele Geschäfte während des Lockdowns geschlossen waren, gab es weniger geringfügige Ordnungswidrigkeiten. „Wir hatten ja kaum Autos in der Innenstadt“, erläutert Weigand.

Neuer Bußgeldkatalog: Offenbach machte 2019 ein Minus von 21 .540 Euro

Die Einnahmen der Stadt nehmen in diesem Bereich allerdings seit 2017 stetig ab – während die Ausgaben steigen. Damals machte die Stadt ein Plus von rund 850 .000 Euro. 2019 verzeichnete Offenbach dann ein Minus von 21 .540 Euro. „Das liegt daran, dass die technischen Geräte, die wir in der Überwachung einsetzen, neuer sind und wir sie in größerem Umfang nutzen“, erläutert Weigand. Er schlägt daher vor, die Verwarngeldgrenze „mindestens auf 75 Euro“ anzuheben.

Auch in Dreieich ist der Aufwand größer als der Ertrag. 2019 nahm die Stadt rund 325.000 Euro durch die Verkehrsüberwachung ein. Dem gegenüber stehen 508 000 Euro an Ausgaben: Ein Minus von 183. 000 Euro. „Grundsätzlich befürworten wir die Anhebung der Verwarnungs- und Bußgelder, um die Verkehrssicherheit noch mehr zu erhöhen“, sagt Sprecherin Claudia Scheibel. Mit Blick auf die Stadtkasse sollten die Kommunen jedoch mehr Geld für sich behalten dürfen. „Daher begrüßen wir die Forderungen der Spitzenverbände, die Verwarngeldgrenze nach oben anzupassen.“

Verwarngeld und Bußgeld

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) unterscheidet zwischen einem Verwarn- und einem Bußgeld. Verwarngelder werden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt, beispielsweise bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung, und liegen zwischen 5 und 55 Euro. Weitere Verfahrenskosten werden nicht erhoben.

Anders ist dies bei Bußgeldern. Diese beginnen ab 60 Euro und können bis zu 1000 Euro betragen. Zudem werden ab dem 9. November Gebühren von 28,50 Euro fällig. (jb)

Rodgau (Kreis Offenbach): 8 000 und 10 000 Strafzettel jährlich

In Rodgau ist die Situation ähnlich. Zwischen 8 000 und 10 .000 „Knöllchen“ verteilt das dortige Ordnungsamt jährlich. „Für 2020 erwarten wir im Mittelwert Einnahmen von etwa 135 .000 Euro “, erläutert Stadt-Sprecher Gregor Eberhard. Im Haushalt seien jedoch Einnahmen von bis zu 300. 000 Euro aus allen Verwarn- und Bußgeldern eingeplant, heißt es aus dem Rathaus. Rentiert sich da der ganze Aufwand? „Diese Frage stellt sich für die Stadt nicht“, versichert Eberhard. Vielmehr sei es die Aufgabe, „dem Problem des unzulässigen Haltens und Falschparkens sowie den Geschwindigkeitsüberschreitungen entgegenzuwirken“. Eberhard verweist zudem auf eine Regelung, nach der alle hessischen Kommunen – mit Ausnahme der Stadt Frankfurt – 40 Prozent der jährlichen Bußgeldeinnahmen des RP in Kassel erhalten.

Weitere Einbußen aufgrund der steigenden Bußgelder auch für geringe Ordnungswidrigkeiten befürchtet er nicht. „Wir gehen davon aus, dass sich die Verfahren, die eine Erhöhung für die Kommunen mit sich bringen und die Verfahren, die an das Regierungspräsidium gehen, die Waage halten.“

Bußgeldkatalog im Kreis Offenbach: „Sicherheit im Straßenverkehr kann nie rentabel sein“

Der Hessische Städtebund bezweifelt das. Bereits im März 2020 beklagte der Verein in einem Informationsheft: „Die Tendenz (...) immer höhere Bußgelder vorzusehen, führt in Hessen (...) zwangläufig dazu, dass die Kommunen für ihren Verfolgungsaufwand immer weniger Einnahmen erhalten.“ Der Städtebund fordert daher, 60 Prozent der durch das RP eingenommenen Bußgelder an die Kommunen auszuzahlen.

Dass die Kommunen durch die neue Verordnung mit weiteren Einnahmeverlusten zu rechnen haben, damit müsse man leben. Es sei nämlich nicht ihre Aufgabe, die eigenen Kassen mit Verwarn- oder Bußgeldern zu füllen, betont Gregor Eberhard. „Sicherheit im Straßenverkehr kann nie rentabel sein“, sagt er. Stattdessen sei es wichtig, dass die Sanktionen zur Verkehrssicherheit sowie zu einer Bewusstseinsänderung der Verkehrsteilnehmer beitragen. „Idealerweise sollten gar keine Verfahren mehr nötig sein.“ (Joshua Bär)

Zuletzt sorgte im Kreis Offenbach ein Park-Ärger in Dietzenbach für Schlagzeilen.

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