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Brechstange und Gasflaschen: Prozess um Geldautomaten-Sprengung in Offenbach und Heusenstamm

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Der 39-Jährige Guiseppe P. (39) aus Offenbach muss sich vor dem Landgericht Darmstadt wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an Geldautomatensprengungen in Offenbach und Heusenstamm verantworten.
Der 39-Jährige Guiseppe P. aus Offenbach muss sich vor dem Landgericht Darmstadt wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an Geldautomatensprengungen in Offenbach und Heusenstamm verantworten. © picture alliance/dpa/Holger Hollemann

Nach einer Geldautomaten-Sprengung am Hauptbahnhof Offenbach und einem weiteren Versuch in Heusenstamm wird den Tätern nun der Prozess gemacht.

Offenbach/Darmstadt – „Ich würde so etwas nie tun! Ich würde mich dabei doch selbst verletzen!“ Guiseppe P. (39) aus Offenbach beteuert gestern seine Unschuld vor dem Landgericht Darmstadt. Er soll Anfang letzten Jahres an Geldautomatensprengungen in Offenbach und Heusenstamm beteiligt gewesen sein. Damit zusammen hängend wirft ihm die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt noch schweren Bandendiebstahl und Unfallflucht vor.

Heute begann gegen ihn die Hauptverhandlung vor der 18. Strafkammer. Alles falsche Unterstellungen? „Ich bin das erste Mal im Gefängnis. Es ist wie ein Alptraum“, so der Vater von vier Kindern, die er vier verschiedenen Müttern zuordnet. Seit dem 23. August sitzt er in Untersuchungshaft. „Ich wäre doch gar nicht in der Lage gewesen, so etwas zu planen. Ich hatte doch nur meinen kleinen Sohn, meine Ex-Frau und die Drogen im Kopf.“

Geldautomaten in Offenbach gesprengt, in Heusenstamm schlägt der Versuch fehl

Tatsächlich hat P. laut seinem Verteidiger Ercan Yuka durch seinen unstrukturierten Lebenswandel vor einem Jahr kaum mehr als 50 Kilogramm gewogen. In der JVA habe er 16 Kilo zugenommen. Er ist nicht der erste Angeklagte, den der Alptraum-Knast vor dem ungesunden Milieu „gerettet“ hat. Doch eigentlich sind ja gerade die Drogen - in P.s Fall Cannabis, Amphetamine und geschnupftes Heroin - bezeichnend für akuten Geldmangel und Beschaffungskriminalität. Da braucht es schon gute Argumente, um aus der „Nummer“ wieder herauszukommen.

Angeklagt sind zwei Fälle, die nach dem gleichen technischen Muster mit mehreren Tätern verübt wurden: Mit einer Brechstange wird die Front oder Rückseite des großen Automaten aufgebrochen, dann über zwei Schläuche ein Acetylen-Sauerstoffgemisch, wie man es auch zum Schweißen verwendet, eingeleitet. Mittels einer Zündvorrichtung wird der Kasten gesprengt.

Der erste Fall betrifft den Geldautomaten im Hauptbahnhof Offenbach. Hier erbeuten die Täter am 16. Januar um 2.50 Uhr 20.500 Euro. Der zweite Fall passiert am 20. Februar um 4.03 Uhr in einer Bankfiliale in der Frankfurter Straße in Heusenstamm. Um die Zufahrt für Pkw zu blockieren, zünden die Täter vier Mülltonnen im Bereich einer Bushaltestelle an. Erst dann hebelt man die Eingangstür und den Automaten auf. Diesmal scheint ein technisches Problem vorzuliegen. Trotz mehrerer Versuche will es einfach nicht knallen. Als die Polizei anrückt, flüchten sie mit einem silbernen BMW 320d. Doch auch das misslingt. Im Bereich des Friedhofs rammen sie ein Verkehrsschild und ein anderes Fahrzeug. Sie flüchten zu Fuß weiter.

Geldautmaten in Offenbach gesprengt: „Er war nicht dabei, hat nichts gesehen“

Einer der Männer wurde inzwischen verurteilt, der Täter, der auch den Fluchtwagen fuhr, soll der Angeklagte gewesen sein. Weitere Bandenmitglieder blieben bislang unerkannt. Der arbeitslose P. soll auch bei der Vorbereitung des Sprengsatzes geholfen haben.

Gegen diese Behauptungen wehrt er sich vehement. Die Erklärung: „Ich habe zu der Zeit meine Wohnung dem A. überlassen und im Hotel am Bahnhof gewohnt. Als ich mal wieder vorbeischaute, hatte A. Besuch von zwei, drei Männern. Zwei Gasflaschen standen da herum.“ Er habe die Männer gefragt, was sie damit vorhaben, ob sie tauchen gehen wollen. Natürlich habe er die angefasst und mal am Ventil gedreht. Daher seine Fingerabdrücke. Anwalt Yuka: „Auf den Bildern der Überwachungskamera sieht man eindeutig, dass der als mein Mandant identifizierte Mann keiner mit nur 50 Kilogramm ist. Er war nicht dabei, hat nichts gesehen und nicht darüber geredet.“

Bis zum Urteil sind mindestens zwei weitere Prozesstage geplant. (Silke Gelhausen)

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