Neustrukturierung des Offenbacher Schwimmbadbetriebs stockt: Stadt und Verein im Clinch

Die geplante Neustrukturierung für den Betrieb des Offenbacher Waldschwimmbads ist ins Stocken geraten. Der Grund: Stadt und Betreiberverein streiten ums Geld.
Offenbach – Die Verhandlungen über Neustrukturierung des Schwimmbadbetriebs auf der Rosenhöhe zwischen dem derzeitigen Betreiber Erster Offenbacher Schwimmclub (EOSC) und der Stadt sind ins Stocken geraten. Knackpunkt ist nach wie vor die Frage, wie der Verein dafür entschädigt wird, dass er künftig auf sein bis 2043 geltendes Erbbaurecht am Bad und damit auf sein Tafelsilber verzichtet.
Zwar liegen städtischerseits Vorschläge zur Neuregelung auf dem Tisch, doch die sind für den Vereinsvorstand nach aktuellem Stand der Dinge nicht akzeptabel. In dieser Woche sind weitere Gespräche geplant. Das Thema wird auch auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung am Donnerstag, 27. April, 18 Uhr, in der Mühlheimer Willy-Brandt-Halle stehen. Die EOSC-Spitze empfiehlt in der Einladung den Mitgliedern, den städtischen Vorschlag abzulehnen. Möglicherweise kommt es aber auch dazu, dass über den Punkt nicht abgestimmt wird. Die Zustimmung des Vereins zur Neuregelung des Badbetriebs ist aber zwingend erforderlich.
Hintergrund der Neustrukturierung sind millionenschwere Investitionen
Grund für die geplante Neuausrichtung ist die millionenschwere Rundum-Sanierung des einzigen Schwimmbads der Stadt, die mit der Anschaffung einer neuen Traglufthalle bereits begonnen hat. Zum einen können die Investitionen samt der daraus erwachsenden Haftungsfragen nicht mehr in Vereinsstrukturen gestemmt werden, zum anderen drängt die Stadtpolitik darauf, die Investitionen für die Kommune zu sichern. Denn nach derzeitiger Regelung ist der EOSC alleiniger Eigentümer aller Bauten.
Es bestand also auf beiden Seiten ein hohes Interesse an einer Neustrukturierung, als die Verhandlungen vor mehr als einem Jahr begannen. Und in vielen Punkten ist man sich einig: Das noch bis 31. März 2043 zugunsten des EOSC bestellte Erbbaurecht wird gegen eine Entschädigung an die Stadt beziehungsweise die Stadtwerketochter SFO übertragen. Darüber hinaus sollen die dem Schwimmbadbetrieb dienenden Pachtflächen des EOSC durch die Stadt gekündigt und sodann an die SFO verpachtet werden. Der Schwimmbadbetrieb wird zugleich in eine Betreiber GmbH ausgegliedert, deren alleiniger Gesellschafter der EOSC ist. Die Betreibergesellschaft schließt einen Vertrag mit der SFO, in dem die Details geregelt sind.
Sogar über die Höhe der Entschädigung für den Verzicht aufs Erbbaurecht besteht Konsens: Als Gegenleistung für die Rückübertragung soll der EOSC 425 000 Euro erhalten. Der Betrag soll gemäß städtischem Vorschlag nicht in Geld abgegolten, sondern als Gutschrift für künftige Eintrittsgelder bis zum Ende des Erbbaurechts verrechnet werden.
EOSC-Vorstand sieht Interessen der Vereinsmitglieder nicht ausreichend gewahrt
Genau an diesem Punkt, an den Modalitäten der Verrechnung, gehen die Meinungen der Verhandlungspartner weit auseinander: So beharrt die Stadt darauf, zwischen Alt- und Neumitgliedern zu unterscheiden. Wer jetzt schon dem EOSC angehört, soll bis 2043 weiter freien Eintritt ins Bad haben, Neumitglieder könnten künftig zwar zu den Trainingszeiten des EOSC das Bad kostenlos nutzen, müssten aber in der übrigen Zeit aus Gründen der Gleichbehandlung mit andern Vereinen den normalen Eintritt bezahlen. Für jedes Altmitglied soll der Verein zudem bis 2043 eine jährliche Nutzungspauschale an die Stadt in Höhe des 12-fachen des Eintrittspreises (Erwachsene) entrichten. Das würde bei aktuell 2000 Mitgliedern auf 108 000 Euro im Jahr hinauslaufen.
Der EOSC-Vorstand sieht bei diesen Vorschlägen die Interessen des Vereins nicht ausreichend gewahrt. So wird die angedachte Zweiklassenmitgliedschaft bislang kritisch gesehen und die geplante jährliche Nutzungspauschale würde dazu führen, dass bereits nach vier Jahren die Abgeltung von 425000 Euro verbraucht sei.
„Ein solches Ergebnis erscheint dem Vorstand nicht angemessen und berücksichtigt nicht, dass dem EOSC aufgrund der Aufgabe des Erbbaurechts ein Nutzungsvorteil zumindest bis zum Ablauf des Erbbaurechts 2043 zustehen muss“, schreibt die Vereinsspitze.
Ihr Gegenvorschlag in Grundzügen: Gleichmäßige Verrechnung der 425 000 Euro bis zum Jahr 2043 bei gleichzeitiger Anhebung der jährlichen Nutzungspauschale pro schwimmendes Mitglied (insgesamt 1500) von 8,13 auf 15 Euro.
Werden Wassersportvereine in Offenbach benachteiligt?
Ein Sonderfall der künftigen Neuregelungen betrifft nicht nur den EOSC, sondern alle schwimmsporttreibenden Vereine: Weil das Bad künftig ein rein städtisches ist, soll ein Miete für die Nutzung der Bahnen von 16 Euro je Bahn und Stunde fällig werden. Für den EOSC wären das zusätzliche Kosten von nahezu 63 000 Euro im Jahr, der wesentlich kleinere Wassersportverein 1923 Offenbach (WVO) wäre den Angaben zufolge mit einem mittleren vierstelligen Betrag dabei. Zwar wäre davon jeweils ein von Sportamt gezahlter Zuschuss von 50 Prozent abzuziehen, weil der jedoch von besonderer Bewilligung abhängig ist und nicht als dauerhafte Rückvergütung einkalkuliert werden kann, könne die Position nicht in Ansatz gebracht werden, argumentiert der EOSC. Unterm Strich wären die Beträge in jedem Fall eine erhebliche Belastung für die Klubs.
Sportamtschef Manfred Ginder weist darauf hin, bei den geplanten Bahnmieten habe man sich an Frankfurt orientiert, wo ähnliche Beträge verlangt würden. Man hätte aber auch nach Hanau schauen können: „Die Stadt übernimmt die Kosten für das Vereinsschwimmen, soweit diese einen Deckelungsbetrag nicht überschreiten. Da dieser Deckelungsbetrag in den vergangenen Jahren nicht erreicht wurde, fielen für die Schwimmvereine keine Kosten an. Das betrifft ebenfalls alle in Hanau ansässigen Vereine, die für die Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportanlagen keine Gebühr zu zahlen haben“, heißt es auf Anfrage.
Für die beiden Offenbacher Schwimmvereine berührt die Frage der Bahnmieten Grundsätzliches: Während Vereine, die auf anderen städtischen Anlagen und in Hallen trainieren, in der Regel pro Mitglied 50 Cent (Jugendliche 25 Cent) zahlen, sehen sie sich dafür bestraft, dass sie ihren Sport im Wasser ausüben. Zu Recht stellen sie sich die Frage, ob die Stadt Offenbach, die sich gerne „Sportstadt“ nennt und die sich einst mit einem Schwimm-Olympiasieger Michael Groß schmücken konnte, nicht rund 65 000 Euro pro Jahr für ihre Schwimmvereine übrig hat.