Feuerwerk und Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten an Silvester in Offenbach

Die Stadt Offenbach gibt bekannt, wo Böllern an Silvester verboten ist. Für das Neujahrsfest gelten außerdem verschäfte Corona-Regeln.
Offenbach – An Silvester bleibt es schon zum zweiten Mal vergleichsweise ruhig in Offenbach. Zumindest an belebten Plätzen darf zum Jahreswechsel nicht geböllert werden. Das hatte das Land Hessen entschieden und sich auf die Coronavirus-Schutzverordnung bezogen. Mitten in der vierten Corona-Welle und mit steigenden Omikron-Infektionszahlen soll eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden.
Dabei hat sich die Bundesregierung auch für ein generelles Verkaufsverbot von Feuerwerk, egal ob im Discounter oder Fachgeschäft, entschieden. So sollen die Krankenhäuser in der Pandemie entlastet werden. Denn an Silvester steigt die Zahl der Verletzten noch einmal deutlich und das könnte die Kliniken an ihre Belastungsgrenze bringen. Davor will sich auch Offenbach schützen. Um Menschenansammlungen und Feuerwerk zu vermeiden, gab die Stadt nun bekannt, wo das Böllern an Silvester verboten ist.
Stadt Offenbach klärt auf: Hier darf an Silvester nicht geböllert werden
Die neue Regel gilt für folgende Bereiche: Hafenplatz und Hafentreppe, Innenstadt, die Einkaufsstraßen in Bieber (Aschaffenburger und Seligenstädter Straße) und Bürgel (Langstraße und Offenbacher Straße) sowie Goetheplatz, Mathildenplatz, das Mainvorgelände, Europaplatz, Ostendplatz, Reichstag und Dalles in Bürgel.
Doch nicht nur wo die Offenbacher in diesem Jahr Silvester feiern dürfen, ist streng geregelt. Auch mit wem und mit wie vielen Menschen sich jeder an Neujahr treffen darf, ist beschlossene Sache. Denn seit Dienstag (28.12.2021) gelten die neuen Corona-Maßnahmen in Hessen, bis vorerst 13.01.2022. Damit wird auch die Silvesterparty mit Freunden und Familie klar geregelt. Was jetzt gilt, gibt es im Überblick.
- Kontaktbeschränkungen
- Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt: nur der eigene Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen. Außerdem sollte man sich vorher auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 testen lassen.
- Die Obergrenze für Veranstaltungen ist 250 Teilnehmende. (Grenze für Überregionalität innen und außen gleich)
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.
Eine Genehmigungspflicht besteht für Volksfeste.
Fragen rund um das Coronavirus beantwortet die Stadt Offenbach auf ihrer Webseite. Dort sind auch Angebote zum Testen und Impfen gelistet. (Kim Hornickel)