Offenbacher Elternpaar wartet über ein Jahr auf Kita-Rückzahlung

Corona-bedingt mussten in den vergangenen Jahren Kitas in Offenbach schließen. Eltern sollten Gebühren zurückbekommen. Das sorgt weiterhin für Diskussionen.
Offenbach -Die Corona-Pandemie hält gerade für Eltern eine besondere Herausforderung bereit: Sowohl 2020 wie 2021 mussten Kitas komplett geschlossen werden, den Eltern wurde die Rückzahlungen von Beiträgen versprochen. Doch Familie Müller, deren Kind eine kirchliche Kita in Offenbach besuchte, wartet immer noch auf die Rückzahlung.
Die Müllers heißen eigentlich anders, möchten aber nach einem zuletzt erhaltenen Anwaltsbrief ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Dass sie nun bereits über ein Jahr auf die Erstattung der Kosten warten, liegt daran, dass die Träger der Kitas unterschiedliche Auffassungen haben, wie die Rückzahlung erfolgt.
Kita-Schließungen in Offenbach wegen Corona: Land ersetzt Ausfall nur zum Teil
Doch zunächst die Ausgangslage: Da von Januar bis Mai vergangenen Jahres nur Notbetreuung für Kinder in den Kitas der Stadt – ob Eigenbetrieb EKO oder weitere Träger – angeboten wurde, sollte der Gebührenausfall durch eine Landeszahlung ersetzt werden, die Eltern anteilig die zu viel gezahlten Gebühren rückerstattet bekommen. Auf Nachfrage heißt es bei der Stadt, dass das Land im September insgesamt 1,698 Millionen Euro an das Jugendamt gezahlt und dieses zeitversetzt zum Jahresende anteilsmäßig an die Träger ausgezahlt habe.
Das Problem: Das Land hat nur einen Teil des pandemiebedingten Ausfalls ersetzt. So erhielt das Diakonische Werk als Träger der Kita, welche vom Kind der Müllers besucht wird, kurz vor Weihnachten 136 540,20 Euro, was jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdeckt. Auch die Stadt schreibt, dass das Geld vom Land ebenfalls für die EKO-Kitas nur einen Teil kompensiere.
„Nach welcher Regelung bzw. Berechnungsgrundlage die Rückerstattung an die Eltern erfolgt ist, hat jeder Träger eigenständig entschieden“, schreibt die Stadt. Der EKO habe es so gehandhabt, dass die Gebühren nicht eingezogen oder mit denen des Folgemonats verrechnet worden seien. Das Diakonische Werk ging anders vor: Dort wurde für Dezember 2020 nur die Hälfte des Beitrags plus das Verpflegungsgeld eingezogen, für April 2021 nur Beitrag und Essensgeld für die Tage, in denen das Kind in der Betreuung war, für Mai wurden weder Beiträge oder Essensgeld erhoben.
Offenbach: Streit um Rückzahlen von Kita-Gebühren
Das Kind von Familie Müller war jedoch von Mitte Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 nicht in der Kita und März bis April nur wenige Tage, da diese dann wieder geschlossen wurde. Für die Beiträge von jeweils 56 Euro und das Essensgeld von jeweils 80 Euro für die Monate Januar und Februar habe es aber keine Rückerstattung gegeben.
Was folgt, ist ein langwieriger Briefwechsel zwischen der Familie, der Stadt, der Kita und dem Diakonischen Werk. Die Stadt verweist darauf, dass die Rückzahlung Sache des Trägers ist, das Diakonische Werk schreibt, dass man auf das Geld von der Stadt wartet. Auf die konkrete Kritik, dass das Diakonische Werk nur die Gebühren für bestimmte Monate erstatte und nicht die, an der das Kind nicht betreut wurde, wird dabei nicht eingegangen. „Frustriert und enttäuscht“ seien sie, wie man mit ihrem Anliegen umgehe.
Nach Corona-Schließung in Offenbach: Eltern bekommen Kita-Gebühren nur anteilig zurück
Auf Nachfrage heißt es beim Diakonischen Werk, dass man entschieden habe, für Januar und Februar kein Verpflegungsgeld zu erstatten. Denn zum einen wurde für Kinder in der Notbetreuung Essen ausgegeben, zum anderen gebe es laufende Kosten für den Unterhalt der Küchen, Energie- und Personalkosten.
Und so wurde zwar den Eltern etwas erstattet, aber eben anteilsmäßig nach dem, was das Land über die Stadt zur Verfügung stellte und nicht die gesamte angefallene Summe. Folglich heißt es in einem Brief einer Anwältin an die Müllers nun, dass man zwar deren Enttäuschung über die Nichterstattung für die Monate Januar und Februar verstehe, diese aber dennoch „nicht schlechtergestellt“ seien. Denn durch die Erstattung der Gebühren und des Essensgeldes für April und Mai hätten sie mehr zurückerhalten, als die Stadt dem Träger als Ausgleich gezahlt habe.
Für das Diakonische Werk ist somit der erhaltene Ausgleich die Bezugsgröße, für Familie Müller aber sind es die tatsächlich entstandenen Kosten. (Frank Sommer)