Irritationen um Offenbachs Finanzämter: Oberfinanzdirektion nimmt Stellung

Die Befürchtung stammte im Frühjahr aus einer Quelle mit Einblick in die Offenbacher Finanzverwaltung: Wird etwa eines der beiden Offenbacher Finanzämter mit Mann und Akte nach Gelnhausen verschifft?
Offenbach – Eine Übersiedlung der Finanzverwaltung hätte nicht nur einen Arbeitsplatzwechsel für Beamte zur Folge gehabt, sondern Reisen für Steuerbürger aus Stadt und Kreis Offenbach, die mit ihrem Sachbearbeiter etwas von Angesicht zu Angesicht besprechen wollten.
Die Antwort auf die entsprechende Nachfrage behält sich die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt vor. Von der vorgesetzten Behörde ist zu erfahren, dass die Landesregierung derzeit eine Strukturreform betreibt, die sich „Arbeit zu den Menschen und in die Heimat bringen“ nennt.
Mit deren Ergebnissen soll sich auch die hessische Steuerverwaltung „noch besser und effektiver“ aufstellen „und gleichzeitig ihre Präsenz im ländlichen Raum“ weiter ausbauen. Gezielt werden Aufgaben abseits der Zentren gebündelt; Beschäftigte sollen näher an ihrem Wohnort ihren Arbeitsplatz finden; auf dem Land will die Finanzbehörde leichter Nachwuchs rekrutieren.
Stadt Offenbach: 40 Finanzbeamte wechseln
So wechseln zum 1. Oktober 40 Finanzbeamte aus Offenbach zum Finanzamt Gelnhausen. Dorthin wandert die Bearbeitung jener Körperschaftsteuerfälle (das heißt alle steuerpflichtigen Zusammenschlüsse von Personen), die im Zuständigkeitsbereich von Gelnhausen und Hanau liegen, bisher aber – warum, erklärt die OFD nicht – in Offenbach bearbeitet wurden. Für Körperschaften im Zuständigkeitsbereich der beiden Offenbacher Finanzämter ändert sich gar nichts.
Auch nicht für Individuen beziehungsweise zusammen veranlagte Paare, wie die OFD versichert. An Bieberer Straße und Bismarckstraße bleiben demnach sowohl die „Finanzamtsservicestelle“ als auch die „Telefonfinanzservicestelle“ bestehen: Darunter verstehen die Finanzämter jene Arbeitsbereiche, die sich „ausschließlich telefonisch oder persönlich um die steuerlichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger kümmern“.
Offenbach steht nicht zur Verfügung als Standort
Die Mitarbeiter stünden den Offenbachern weiterhin zur Verfügung. Ob das auch für Sachbearbeiter zutrifft, ist offen. Der Standort Offenbach stehe jedenfalls nicht zur Disposition.
In diesem Kontakt mit der Oberfinanzdirektion haben sich auch Irritationen im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Abgabefrist bis 31. Juli klären lassen. Offenbacher hatten moniert, dass sie trotz Einhaltung des Abgabetermins im August eine Erinnerung erhalten hätten.
Die OFD erklärt das so: „Zum Zeitpunkt der maschinellen Überwachung des Erklärungseingangs war aufgrund der zum Ende der Abgabefrist am 31. Juli 2019 kumuliert vorliegenden großen Menge an Steuererklärungen die technische Erfassung der Steuererklärungen bedauerlicherweise noch nicht in allen Fällen abgeschlossen.“
Offenbach: Steuererklärung mit Überschneidung
Es sei zu einer zeitlichen Überschneidung gekommen, die maschinell erstellten Mahnungen sollten als „Merkposten“, dass noch eine Erledigung ausstehen könnte, begriffen werden; sie enthielten auch keine Bußgeldandrohung, sondern nur den Hinweis, dass bei verspäteter Abgabe ein Zuschlag festgelegt werden könnte. Wer seine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht hat, muss nichts unternehmen und kann die Sache also vergessen.
Angelika D. hatte im vergangenen Jahr sehr viel Geduld mit ihrem Finanzamt. Fünf Monate musste sie warten, bis ihre im März eingereichte Einkommensteuerklärung bearbeitet war.
Ob Ihnen am Freitag dem 13. wirklich Unglück droht, erfahren Sie in unserer lokalen Spurensuche in Offenbach.