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Sicherheitsgebühr auf Friedhof in Offenbach sorgt für Unverständnis

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Von: Frank Sommer

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Stein des Anstoßes: ein flaches Urnengrab
Stein des Anstoßes: ein flaches Urnengrab © P

Für Gerd W. ist eine Gebührenforderung der städtischen Friedhofsverwaltung in Offenbach unverständlich. Was dahinter steckt.

Offenbach - Wenn Kommunen Gebühren erheben, sorgt das meist für wenig Begeisterung, auch wenn ohne diese sämtlichen Infrastrukturleistungen nicht denkbar sind. Doch sollte die Sinnhaftigkeit der Gebühr einleuchten, damit diese vom Bürger akzeptiert wird. Für Gerd W. ist eine Gebührenforderung der städtischen Friedhofsverwaltung in Offenbach unverständlich.

Grund: Er soll eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 50 Euro für die Überprüfung eines nur wenige Zentimeter hohen Urnengrabes auf dem Neuen Friedhof zahlen. Ein Grab, das „selbst bei viel Fantasie nie für irgendjemand oder irgendwas eine Gefahr darstellen kann“, schreibt er. W. hatte die Laufzeit des Vertrags über das Urnengrab seiner Großeltern verlängert und erhielt erstmals einen Kostenbescheid für besagte Sicherheitsüberprüfung. Als er die Begräbnisstätte zuletzt 2016 verlängert hatte, wurde ihm die Überprüfung der Standsicherheit noch nicht in Rechnung gestellt.

Sicherheitsgebühr auf Friedhof sorgt für Ärger: Doch sie entspricht der geltenden Satzung

Während bei einer Grabstätten mit höheren Aufbauten, also steinernen Tafeln oder Figuren, eine regelmäßige Überprüfung der Standfestigkeit einleuchtet, erscheint eine solche bei einer flachen Grabplatte seltsam. Und doch ist, was auf den ersten Blick nach Nepp ausschaut, rechtens. Die Gebühr stehe im Einklang mit der geltenden Satzung, antworten die für die Friedhöfe verantwortlichen Stadtwerke.

Laut Paragraf 9 („Sonstige Gebühren“) der Friedhofsgebührensatzung fallen Kosten für die „Kontrolle der erstellten Male und Anlagen für die Dauer des Nutzungsrechts auf Standsicherheit und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht pro Jahr des Nutzungsrechts in Höhe von zehn Euro an“. Bei einer fünfjährigen Verlängerung entstehen somit Kosten von 50 Euro.

Die Friedhofsverwaltung argumentierte ferner gegenüber W. mit Paragraf 837 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Haftungspflicht: „Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn anstelle des Besitzers des Grundstücks die im Paragraf 836 bestimmte Verantwortlichkeit.“ Eine Grabstätte müsse also in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ob von ihr bezüglich im Falle eines Schadens eine Gefahr ausgeht, um somit etwaige Haftungsansprüche auszuschließen.

Stadtwerke prüfen Sicherheit der Gräber in Offenbach regelmäßig

Regelmäßig würden die Stadtwerke somit sämtliche Gräber auf Standsicherheit überprüfen und bei Beanstandung das Grab mit einem roten Aufkleber versehen sowie die Nutzungsberechtigten informieren und zur Beseitigung des Mangels auffordern.

„Selbstverständlich werden auch die Grabanlagen angeschaut, auf denen kein Grabstein aufgestellt ist und die lediglich bepflanzt oder durch eine Platte abgedeckt sind“, schreibt eine Stadtwerke-Sprecherin. Somit werden auch recht flache Platten, die nur wenige Zentimeter über den Boden ragen oder Steinumfassungen von Grabstätten überprüft. „In diesen Fällen wird kontrolliert, ob die Grabplatte noch intakt ist.“

Friedhof in Offenbach: Keine Handhabe gegen Rechnung

Es werde aber auch überprüft, ob auf den rund 30 Zentimeter breiten Wegen zwischen den Grabstellen „Stolperfallen entstanden sind wie beispielsweise Ranken, Wurzeln oder von Tieren verursachte Erdanhäufungen“. Im Frühjahr soll die nächste Stabilitätsüberprüfung auf den Friedhöfen erfolgen, rund 30 000 Grabstätten werden dann in Augenschein genommen.

Für Leser W. bedeutet dies, dass er gegen die Rechnung in Höhe von 50 Euro keine Handhabe hat. Ob die Sinnhaftigkeit der Begründung aber, zehn Euro pro Jahr für die Kontrolle einer flachen Steinplatte zu zahlen, alle Bürger wirklich überzeugt, das bleibt zweifelhaft. (Frank Sommer)

Wenn der Tote nichts zurückgelegt hat und die Hinterbliebenen nicht zahlen können, springen Kommunen wie Offenbach für die Friedhofsbestattung ein. Das ist in Hessen immer öfter der Fall.

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