1. Startseite
  2. Offenbach

OB-Wahltermin in Offenbach noch offen – Entscheidung soll bald fallen

Erstellt:

Von: Frank Sommer

Kommentare

Stimmzettel wird in Wahlurne eingeworfen
Am 8. Oktober wählt Hessen den neuen Landtag und vermutlich auch einen neuen Oberbürgermeister. (Symbolbild) © picture-alliance/ dpa

Im Herbst stehen in Offenbach gleich zwei wichtige Wahlen an, denn sowohl der Oberbürgermeister als auch der Landtag werden gewählt.

Offenbach – Im Herbst sind die Offenbacher aufgerufen, sowohl für den Landtag als auch für das Amt des Oberbürgermeisters zur Urne zu gehen. Die Landtagswahl ist für den 8. Oktober angesetzt, der Offenbacher Magistrat hat bisher noch keinen Vorschlag für den OB-Wahltermin abgegeben. Im März sollen die Stadtverordneten aber entscheiden.

Laut hessischer Gemeindeordnung (HGO) muss die Direktwahl bis spätestens drei Monate vor Amtsende des Oberbürgermeisters erfolgen – rein rechnerisch müsste somit die Stichwahl bis 20. Oktober erfolgen. Da Wahlen aber nur an Sonntagen abgehalten werden dürfen und mindestens zwei Wochen zwischen Erst- und möglicher Stichwahl verstreichen müssen, wäre auf den ersten Blick eine Zusammenlegung von Landtags- und OB-Wahl nur schwer möglich: Der zweite Sonntag nach dem 8. Oktober wäre der 22. und dieser läge zwei Tage nach Fristende.

Termine zu den Wahlen in Offenbach: „Da sollte man sich nicht hinter dem Aufwand verstecken“

Doch die HGO lässt wohl Ausnahmen zu: „Bei der Bestimmung des Wahltags nach § 42 KWG kann von dem jeweils geltenden Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird.“ Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetags, bestätigt, dass diese Passage so ausgelegt werden kann, dass eine Wahl auch nach Ablauf der eigentlichen Frist abgehalten werden kann – wenn sie dafür mit einem anderen Urnengang zusammengelegt wird.

„Diese Passage wurde bereits öfter angewandt, um Landratswahlen mit der Europawahl zusammenzulegen“, sagt Gieseler. Der Vorteil: Da es ohnehin immer schwierig ist, Helfer zu mobilisieren, ist es für die Verwaltungen einfacher, wenn Wahlen zusammengelegt werden. Es gebe aber auch gute Gründe gegen eine Zusammenlegung, gibt Gieseler zu bedenken: „Bei einer Direktwahl wie der des Oberbürgermeisters wird eine Person gewählt – man muss sich fragen, ob es sinnvoll ist, den Termin auf eine Landtagswahl zu legen, bei der nach Parteien gewählt wird.“ Und: „Es geht dabei auch um das Selbstbewusstsein einer Kommune: Da sollte man sich nicht hinter dem Aufwand verstecken, wenn es um eine Wahl geht.“

Wahlen in Offenbach: Den Termin legen die Stadtverordneten fest

Aus dem Rathaus heißt es, dass alle möglichen Termine geprüft werden. Unter der Hand ist zu hören, dass man auch mit dem Landtagswahltermin am 8. Oktober nicht glücklich sei, da kurz zuvor ein Feiertag – der Tag der Deutschen Einheit – liegt und die Sorge besteht, dass dadurch Briefwahlstimmen nicht rechtzeitig im Rathaus ankommen. Momentan wird überlegt, den ersten OB-Wahlgang im September abzuhalten und die Stichwahl parallel zur Landtagswahl zu legen. „Das letzte Wort in der Angelegenheit haben aber die Stadtverordneten, sie müssen den Wahltermin beschließen“, sagt Gieseler. (Frank Sommer)

Auch interessant

Kommentare