1. Startseite
  2. Offenbach

Offenbacher berichtet über schwierigen Weg, im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen

Erstellt:

Von: Frank Sommer

Kommentare

Nach einer Eheschließung im Ausland warten auf die Eheleute einige bürokratische Hürden.
Nach einer Eheschließung im Ausland warten auf die Eheleute einige bürokratische Hürden. © Christin Klose/DPA

Dass der „schönste Tag im Leben“ zu purem Stress ausarten kann, ist bekannt. Doch wer eine Ehe im Ausland schließt und diese in Deutschland anerkennen lassen möchte, braucht starke Nerven und viel Geduld, wie das Beispiel von Leser I. zeigt.

Offenbach - Der Offenbacher hat als deutscher Staatsbürger in Lahore eine pakistanische Staatsbürgerin geheiratet. Doch schon die offiziellen Angaben des zuständigen Bundesamtes lassen erahnen, dass es nicht so einfach ist, dass die in der Ferne geschlossene Ehe auch innerhalb der Bundesrepublik als gültig angesehen wird.

Beim Auswärtigen Amt heißt es nämlich: „Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden.“ Allerdings verweist das Amt darauf, dass man beim „zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung (...) im Eheregister stellen“ könne, wenn „mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist“. Die jeweiligen Kommunen werden somit in die Pflicht genommen.

Da man ihm mitteilt, dass es mindestens zehn Monate dauern werde, bis er überhaupt einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Pakistan erhalten werde, geht I. den anderen vom Auswärtigen Amt aufgezeigten Weg: Er wendet sich an das für ihn zuständige Standesamt in Offenbach. Was folgt, ist ein langer Schriftwechsel voller Missverständnisse, sodass er sich schließlich an unsere Zeitung wendet und zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellt.

Am 26. April kontaktiert I. erstmals das Offenbacher Standesamt wegen der Anerkennung der Ehe und fragt, welche Dokumente neben denen in einem Merkblatt von der Internetseite der Botschaft verzeichneten noch nötig seien. Bis zum 16. Mai gibt es jedoch keine Rückmeldung, erst nach zwei Nachfragen meldet sich das Standesamt. Eine Nachbeurkundung der Ehe sei nicht erforderlich, schreibt das Amt, für einen Eintrag im Melderegister reiche es aus, die Eheurkunde in deutscher Übersetzung „gerne per Mail“ dem Standesamt zukommen zu lasse. Die Eheschließung werde geprüft und in eine interne Liste eingetragen, I. könne anschließend im Bürgerbüro sich als „verheiratet“ eintragen lassen.

Dann gehen die Darstellungen auseinander: Bei der Stadt heißt es, I. habe nur eine Prüfung für das Bürgerbüro veranlassen wollen, erst später habe er mitgeteilt, dass er einen Eintrag in das Eheregister beantragt habe. Aus den E-Mails, die I. an die Stadt schickte, geht aber hervor, dass er bereits am 16. Mai, nur knapp eine Stunde nachdem ihm das Standesamt antwortete, schrieb, dass er neben der Eintragung ins Eheregister auch die Schritte für die Verifizierung der Ehe einleiten möchte, um die nötige Wartezeit von inzwischen 16 Monaten bei der deutschen Botschaft zwecks Familienzusammenführung in die Wege zu leiten.

An dieser Stelle sind wohl auf beiden Seiten Missverständnisse aufgetreten über die Art und die Bedeutung des Eintrags ins Eheregister. Die Situation nicht einfacher macht zudem, dass es gerade in der ersten Jahreshälfte beim Standesamt personelle Engpässe gibt. Erst im November sind alle 10,5 Stellen wieder besetzt.

I. ärgert, dass das Amt immer erst nach mehrmaliger Nachfrage geantwortet habe – in einem Fall antwortet das Amt erst im August auf eine Anfrage von Anfang Juli und teilt mit, dass Unterlagen fehlen. „Warum hat mir das Amt nicht gleich gesagt, dass etwas fehlt? Warum wartet man, bis ich nachfrage, statt mir gleich zu schreiben?“, fragt er.

Seitens der Stadt räumt man ein, dass die Materie äußerst komplex und es zu Missverständnissen gekommen sei. Das Standesamt habe sich bemüht, ihn „in dieser ohne Zweifel komplexen und grenzüberschreitenden Angelegenheit bestmöglich zu beraten“, schreibt Stadtsprecher Fabian El Cheikh. Es sei jedoch stets eine höchst individuelle Thematik. Dass es wegen Personalmangels zu Wartezeiten gekommen sei, bedauere man.

Allerdings: „Im Ergebnis müssen wir leider feststellen, dass Herr I. nach wie vor keinen bearbeitbaren Antrag gestellt hat“, schreibt die Stadt. Heißt: Es wird wohl noch einiges an Zeit und Nerven nötig sein, bis I. endlich die Anerkennung vorliegen hat.

Von Frank Sommer

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion