1. Startseite
  2. Offenbach

Offenbacher Gestaltungssatzung: „Keine Drohkulisse aufbauen“

Erstellt:

Von: Frank Sommer

Kommentare

Das Erscheinungsbild der Offenbacher Innenstadt lässt bekanntlich zu wünschen übrig. Die Kommunalpolitik wünscht sich eine Veränderung des Bildes.

Offenbach – Ende 2018 wurde mit großer Mehrheit eine Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung für die Offenbacher Innenstadt beschlossen. Doch diese gilt nur für Neueröffnungen – bestehende Geschäfte genießen Bestandsschutz. „Wir haben eine Satzung, die keinen interessiert“, klagt Dominic Leiendecker von den Freien Wählern.

Die CDU hat daher den Antrag gestellt, dass die Satzung bekannter gemacht werden müsse, damit sie von den Händlern umgesetzt werde. Das Ansinnen findet viel Lob bei den Ampel-Partnern – dennoch wird ein gemeinsamer Änderungsantrag aufgesetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Werbesatzung nicht auf der Internetseite der Offenbacher Wirtschaftsförderung veröffentlicht werden soll.

An der aggressiven Werbung mancher Geschäfte scheiden sich die Geister.
An der aggressiven Werbung einiger Geschäfte in Offenbach scheiden sich die Geister. © P

Offenbacher Gestaltungssatzung: Bestehende Werbeanlagen haben Bestandsschutz

Man müsse aktiv auf die Geschäfte zugehen, empfiehlt Oliver Stirböck von der FDP: „Die Stadt muss mit den Einzelhändlern reden, sie mehrfach ansprechen. Nur so kann man dem Ganzen zum Erfolg verhelfen.“

Allerdings sei die Satzung kein Patentrezept, sondern lediglich ein Baustein für eine Aufwertung der Innenstadt. „Was nützen die besten Regeln, wenn sie keiner kennt und auch nur schwer versteht?“ , fragt Sabine Leithäuser von den Grünen. Die „vielen grellen Reklametafeln“ irritierten Passanten, die Werbeflut komme daher, dass viele Händler nichts von der Regelung wüssten. Einer Illusion sollte sich aber keiner hingeben, warnt sie: Auch durch die Anwendung der Gestaltungssatzung werde sich die Transformation der Innenstadt, der Wegfall manch lieb gewonnener Einzelhändler nicht aufhalten lassen.

„Nicht, dass nach ‚Mülli‘ und ‚Shitti‘ noch ‚Gestalti‘ durch die Stadt läuft“

Da die meisten Werbeanlagen seit vielen Jahren existieren und somit Bestandsschutz genießen, könne man nur auf Freiwilligkeit bei den Händlern hoffen, sind sich die Stadtverordneten einig. Einen Zwang, bestehende Anlagen abzumontieren, gibt es nicht – durch Aufklärung hoffen die Befürworter, die Händler dennoch davon zu überzeugen, dass eine Veränderung auch zum Wohl des Handels ist.

Dominik Mangelmann von der CDU warnt jedoch vor Aktionismus: Da es inzwischen für so manches Übel in der Stadt Hinweismaskottchen gibt, hofft er, dass nach „Mülli“, „Kippi“ und „Shitti“ demnächst nicht noch „Gestalti“ durch die Innenstadt läuft und auf die Umsetzung der Werbeanlagensatzung aufmerksam macht.

Offenbacher Gestaltungssatzung: Hinweis auf Bußgeld abgelehnt

Der Vorschlag der Freien Wähler, die Händler auf das Bußgeld aufmerksam zu machen, wenn entgegen der Satzung gehandelt wird, findet wenig Zustimmung. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld kann die Stadt erheben – so ist es in der 2018 beschlossenen Satzung geregelt.

Man solle keine „Drohkulisse“ aufbauen, sondern mehr auf Freiwilligkeit setzen, heißt es aus den Ampel-Fraktionen. Freidemokrat Stirböck räumt ein, bisher nichts vom Bußgeld gewusst zu haben. 15 .000 Euro scheinen ihm wenig verhältnismäßig. Information statt Strafe sei besser geeignet zur Durchsetzung, glaubt er. „An unseren Radwegen stehen auch Schilder, die informieren, was es kostet, wenn man dort einfach parkt“, entgegnet Leiendecker: Auf Ordnungswidrigkeiten hinzuweisen sei nichts Schlechtes.

Am Ende befürwortet lediglich die Ofa (Offenbach für alle) den Antrag der Freien Wähler, auf das Bußgeld explizit hinzuweisen. Dass die Stadt mehr über die Satzung informieren und beraten soll, wird von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen, lediglich Linke und AfD stimmen dagegen. (Frank Sommer)

Auch interessant

Kommentare