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Offenbacher Pöbel-Eck: Alkoholverbot kommt auf Abruf

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Von: Christian Reinartz

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Pöbel-Eck von oben: Im Bereich Geleitsstraße/Ecke Herrnstraße soll künftig ab der ersten Störung bis in den Herbst hinein ein striktes Alkoholverbot gelten. Aktuell ist dort aufgrund der niedrigen Temperaturen nur sehr wenig los.
Pöbel-Eck von oben: Im Bereich Geleitsstraße/Ecke Herrnstraße soll künftig ab der ersten Störung bis in den Herbst hinein ein striktes Alkoholverbot gelten. Aktuell ist dort aufgrund der niedrigen Temperaturen nur sehr wenig los. © Reinartz

Die Stadt Offenbach will an der Ecke Geleitsstraße/Herrnstraße bereits ab der ersten Störung einschreiten. Eine Umfrage liefert die Grundlage dafür.

Offenbach – Das Alkoholverbot rund um das sogenannte „Pöbel-Eck“ an der Ecke Geleitsstraße/Herrnstraße kommt. Wann, ist allerdings noch nicht klar. Denn die Stadt hat sich einiges einfallen lassen, um die Alkoholexzesse vor Ort endgültig trockenzulegen. Anwohner, Einzelhändler und die dort ansässigen Schulgemeinden können aufatmen. Denn trotz immer wieder vorgebrachter Beschwerden wurde ein mögliches Alkoholverbot dort zwar jahrelang immer wieder in der Politik diskutiert. Doch jedesmal scheiterte es an den Bedenken der Entscheidungsträger – und die Trinkgelage gingen munter weiter.

Nachdem sich die Situation aber Anfang September immer weiter zugespitzt hatte und die dort laut Polizei herumlungernden Gruppen aus Südosteuropa sogar ein Freiluftklo hinter einem Busch, direkt am Schulzaun der Erich-Kästner-Schule eingerichtet hatten (wir berichteten), war das Maß für die Verantwortlichen im Rathaus wohl voll. Erneut stand das bis dahin eigentlich abgeschriebene Alkoholverbot wieder im Raum.

Alkoholverbot: Offenbach war ein Schnellschuss zu heikel

Doch für einen Schnellschuss war die rechtliche Situation offenbar zu heikel. Ein Alkoholverbot, das schnell auf den Weg gebracht und dann von den Gerichten wieder kassiert worden wäre, wollten im September weder der zuständige Ordnungsdezernent, Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), noch der fürs Rechtsamt zuständige Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) riskieren.

Jetzt, vier Monate später, hat man Fakten geschaffen, die auch einer rechtlichen Überprüfung standhalten sollen. Ein ganzes Arsenal an Argumenten hat Weiß zusammengetragen, um die Entscheidung rechtssicher zu machen. Die beiden wichtigsten: Berichte des zuständigen Quartiersmanagements und eine gerade ausgewertete Umfrage unter Anwohnern. Diese zeichnet ein geradezu katastrophales Bild der Lage, heißt es im Rathaus. Für ein dauerhaftes Alkoholverbot reicht aber selbst das wohl noch nicht.

Generelles Alkoholverbot in Offenbach scheidet aus

„Grundrechtsrelevante Eingriffe, wie das hier angedachte Alkoholverbot, sind stets nur im Einzelfall für eine spezifische Örtlichkeit und einen konkreten Zeitraum gerechtfertigt“, stellt Paul-Gerhard Weiß klar. Ein generelles Alkoholverbot, etwa um Schulen herum, scheide daher aus. Auch ein präventiver Erlass könne aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen, da stets die aktuelle Situation einzubeziehen sei.

Der Plan der Stadt ist nun folgender: Jedes Jahr aufs Neue wird die Situation am Pöbel-Eck im Auge behalten und punktgenau ab der ersten Störung ein zeitlich befristetes Alkoholverbot bis in den Herbst hinein verhängt. „Für den Nachweis der Störungen genügen auf Basis der nun insgesamt vorliegenden Daten und der bereits ergriffenen Maßnahmen entsprechende Hinweise und die Beobachtungen der Stadtpolizei bei den regelmäßigen Kontrollen sowie des Quartiersmanagements“, versichert Weiß. Analog zu den Verfügungen der Corona-Maßnahmen sei das, wie in der Vergangenheit, durch Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung kurzfristig umsetzbar. (Christian Reinartz)

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