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Offenbach: Hohe Nachfrage nach Wohngeld

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Von: Frank Sommer

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800 Wohngeld-Fälle wurden bisher bearbeitet.
800 Wohngeld-Fälle wurden bisher bearbeitet. © Sommer

Das befürchtete Chaos ist ausgeblieben, doch haben die kommunalen Verwaltungen mehr zu tun: Als die Bundesregierung im vergangenen Jahr verkündete, dass sie zum 1. Januar mit dem Wohngeld Plus die Anzahl der Berechtigten verdreifachen möchte, war die Furcht groß, dass die Verwaltungen unter der Flut an Anträgen kollabieren könnten würden. In Offenbach wurden eilig neue Stellen geschaffen, um das Wohnungsamt arbeitsfähig zu halten.

Offenbach – Exakte Zahlen, wie sehr in Offenbach die Nachfrage nach Wohngeld gestiegen ist, kann die Verwaltung nicht liefern, sagt Bürgermeisterin Sabine Groß: „Wir haben für 2022 nicht die Anzahl der Anträge aufgezeichnet, nur die der bearbeiteten Fälle.“ Doch auch die Fallzahlen sind aussagekräftig: Wurden im vergangenen Jahr mehr als 4 000 Fälle bearbeitet, wozu auch Mehrfachprüfungen zählen, sind es in den ersten sechs Wochen dieses Jahres bereits nahezu 800 Fälle.

In den ersten vier Wochen waren es pro Woche rund 120 Fälle, in der ersten Februarwoche stieg die Zahl noch einmal etwas an. Zu Jahresbeginn sei es normalerweise sonst ruhiger, heißt es aus dem Amt.

„Gerade am Telefon spüren wir, dass es deutlich mehr Nachfragen gibt als sonst“, sagt Wohnungsamtsleiter Lars Uhlig. So wollen viele etwa wissen, ob das Brutto- oder Nettoeinkommen der Berechnung zugrunde gelegt werde. „Auf das Bruttoeinkommen kommt es dabei an“, betont Uhlig.

Die Bearbeitungsdauer der Anträge hat sich jedoch nicht erhöht. Sie liegt weiter zwischen drei und vier Monaten. Dazu tragen sicher zwei Faktoren bei: Einerseits muss das Amt bestehende Wohngeldansprüche nicht den neuen Rahmenbedingungen anpassen, das erfolgt automatisch. Und andererseits hat die Stadt schon im vergangenen Jahr 4,5 zusätzliche Stellen für das Wohnungsamt geschaffen, die die bisherigen sechs Mitarbeiter unterstützen. Weitere 6,8 Stellen sind im Haushalt vorgesehen.

Da der Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen aber von zehn auf 16 Seiten angestiegen ist, bleibt für die Verwaltung einiges zu tun. Im November hatte der Amtsleiter gegenüber unserer Zeitung darum gebeten, dass neue Anträge digital eingereicht werden sollten. Das erfolgt teilweise auch, andere dagegen bekunden ihr Interesse mit einem Brief, statt der vorgegebenen Unterlagen oder per Telefon. In diesem Fall müssen entsprechenden Formulare noch ausgefüllt werden. „Wichtig ist aber, dass das Wohngeld, wenn ein Anspruch vorliegt, ab dem Zeitpunkt des Erstkontakts rückwirkend gilt“, sagt Groß. Ausgezahlt wird der Zuschuss somit rückwirkend vom ersten Tag des Antragsmonats an, auch wenn es drei oder vier Monate für die Bearbeitung benötigt.

Eine deutliche Vereinfachung erhofft sich die Verwaltung durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Portals für Wohngeldansprüche: Amtsleiter Uhlig und Sachbearbeiterin Sabine Zarth gehören einer Arbeitsgruppe des Bundes an, die sich mit der Digitalisierung des Verfahrens beschäftigt. Dieses Efa (Einer für alle)-Projekt entwickelt ein Portal, welches bundesweit zwischen April und Mai zum Einsatz kommen und Beantragung wie Bearbeitung deutlich erleichtern soll.

Wer keinen PC hat oder mit dem Internet-Portal nicht zurechtkommt, kann aber aufatmen: Auch weiterhin können die entsprechenden Dokumente in schriftlicher Form eingereicht werden. „Übrigens berät nicht nur das Wohnungsamt beim Ausfüllen der Unterlagen, auch in den Stadtteilbüros gibt es Hilfe bei den Anträgen“, sagt Uhlig.

Belastbare Zahlen, um den Anstieg der Wohngeldbezieher und die Nachfrage zu belegen, wird es wohl erst zur Jahresmitte geben, sagt der Amtsleiter. Trotz kurzer Vorbereitungszeit und des höheren Aufwandes betont Groß, dass das erweiterte Wohngeld die richtige Entscheidung der Bundesregierung gewesen sei: So müsse niemand trotz Inflation und Energiekrise um seine Wohnung bangen. (von Frank Sommer)

Wohngeld-Rechner

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der je zu Hälfte vom Bund und vom Land finanziert wird. Zwar gibt es im Internet viele verschiedene Rechner, um zu erkunden, ob man unter den neuen Rahmenbedingungen berechtigt ist, Wohngeld zu erhalten, doch empfiehlt die Stadt den Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: t1p.de/7h5hx.

Eine rechtsverbindliche Berechnung erfolgt dadurch jedoch nicht, es gibt aber eine grobe Einschätzung, ob und in welchem Umfang man berechtigt wäre. Maßgeblich sind die Berechnungen des Wohnungsamtes. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es auf der Seite der Stadt unter t1p.de/5nzqd

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