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Sprengung mehrerer Geldautomaten: Mann aus Offenbach zu Haftstrafe verurteilt

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Von: Frank Sommer

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Richterhammer
Mann aus Offenbach zu dreieinhalb Jahren Haft für Beihilfe zur Automatensprengung verurteilt. (Symbolbild) © Imago/Archiv

In Offenbach kommt es im Jahr 2021 zu mehr als 20 Sprengungen von Geldautomaten. Ein 39-Jähriger soll bei den Taten geholfen haben.

Offenbach – Im vergangenen Jahr wurden in Hessen 27 Geldautomaten gesprengt, dazu gab es 29 versuchte Sprengungen. Der entstandene Sachschaden geht in die Millionenhöhe, oftmals sind ganze Häuser danach schwer beschädigt. Die Täter werden eher selten gefasst, doch zumindest für zwei Taten in Offenbach und Heusenstamm ist am gestrigen Mittwoch der 39 Jahre alte Offenbacher Giuseppe P. wegen Beihilfe von der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt worden.

Bei der ersten Tat handelt es sich um die Sprengung des Geldautomaten im Offenbacher Hauptbahnhof vom 16. Januar 2020, damals wurden 20 500 Euro von den Tätern erbeutet. Eine weitere Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in der Frankfurter Straße in Heusenstamm am 20. Februar vergangenen Jahres misslang jedoch. Gegen die mutmaßlichen Haupttäter wird aktuell in einem anderen laufenden Verfahren verhandelt.

Sprengungen von Geldautomaten in Offenbach: Mann zu Haftstrafe verurteilt

Das am 10. Februar dieses Jahres gestartete Verfahren gegen Giuseppe P. beruhte weitgehend auf Indizien, doch diese wogen schwer: Sowohl auf der Zündvorrichtung wie dem Klebeband, das um die Gasflaschen gewickelt war, fanden sich DNA-Spuren von P.

Der eher kreative Umgang des Angeklagten mit der Wahrheit war zudem wenig förderlich, seiner Version Glauben zu schenken: Demnach will er Gasflaschen und Zünder nur aus Neugierde berührt und später aus Hilfsbereitschaft für die mittlerweile angeklagten mutmaßlichen Täter transportiert haben. Fünf verschiedene Versionen davon, zählt Staatsanwalt Leo Musinowski auf, habe er davon berichtet. „Immer um das erweitert und abgeändert, was gerade herausgekommen ist.“

Kurz vor den Plädoyers wurde bekannt, dass P. kein unbeschriebenes Blatt für die Justiz ist, so wurde er unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Diebstahl oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, einmal auch mit einer Haftstrafe. Am ersten Prozesstag hatte P. noch behauptet, noch nie ein Gefängnis von innen gesehen zu haben.

Offenbach: Angeklagter bestreitet Beihilfe zur Sprengung der Geldautomaten

Auch zu seiner Drogenabhängigkeit machte er unterschiedliche Angaben: Gegenüber dem Gutachter Klaus Demisch verschwieg er seine jahrelange Heroinabhängigkeit, am Mittwoch präsentierte sein Verteidiger Ercan Yuka ein Dokument, worin von einer seit 2011 bestehenden Abhängigkeit die Rede ist.

Er sei naiv gewesen und es sei eine Verkettung unglücklicher Umstände, dass seine DNA auf den Tatwerkzeugen sei, sagte P., sein Anwalt, der auf Freispruch plädierte, erklärte, dass eine „so unzuverlässige Person wie er“ sich gar nicht für organisierte Kriminalität eigne. Zwar konnte P. auf den Bildern der Videoüberwachung der Heusenstammer Bankfiliale nicht zweifelsohne identifiziert werden, doch ansonsten bestand für Staatsanwalt Musinowski kein Zweifel, dass P. als Helfer bei den Taten diente. Es sei unglaubwürdig, dass Täter einen Außenstehenden einfach so das Ventil der Gasflaschen und den Zündmechanismus berühren ließen, ihm „das Allerheiligste“ einfach so überließen.

Explosion mitten in Offenbach: 39-Jähriger wegen Automatensprengungen verurteilt

Eine Argumentation, die das Gericht übernahm. Er sei zweifelsohne an den Taten beteiligt gewesen, sagte Richter Dreher, „nicht auf der Führungs- oder Organisationsebene, aber so eine Organisation braucht Helfer“. Dass P.s DNA etwa genau am Ende des Klebebandes, das um die Gasflaschen gewickelt war, deute eindeutig darauf hin, dass er sie zusammengebaut habe. „Ich kann mir keine andere Situation vorstellen, in der man eine Flasche so berührt, dass die Spuren dann an der Stelle sind“, sagte Dreher.

P. sei an Logistik, Herstellung und Transport der Sprengsätze beteiligt gewesen. Zu seinem Vorteil sei ihm ausgelegt worden, dass er wohl nicht von der Tat in irgendeiner Weise profitiert habe. Eindringlich hatte Staatsanwalt Musinowski die Schwere des Verbrechens einer Sprengstoffexplosion erläutert, Richter Dreher dann ebenfalls: „Die Sprengung von Automaten sorgt für kriegsähnliche Schäden in deutschen Innenstädten – mitten in Offenbach wurde eine Explosion herbeigeführt.“

Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf drei Jahre und sechs Monate Haft. P. nahm das Urteil fast regungslos entgegen, sein Verteidiger kündigte an, dagegen Revision einzulegen. (Frank Sommer)

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