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Offenbach muss Schwurbelei dulden: Auftritt von Daniele Ganser findet statt - Stadt ohne Handhabe

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Von: Christian Reinartz

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Der umstrittene Schweizer Historiker Daniele Ganser darf am 29. März wie vereinbart in der Offenbacher Stadthalle auftreten.

Offenbach – Die Schwurbler-Szene dürfte feiern: Der Schweizer Historiker Daniele Ganser darf am 29. März wie vereinbart in der Offenbacher Stadthalle auftreten und seine Weltsicht verbreiten.

Und das, obwohl Ganser gerade deutschlandweit heftiger Kritik ausgesetzt ist, er sei ein gefährlicher Verschwörungstheoretiker. Er verdrehe Fakten zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001, aber auch zum Ukrainekrieg und zur Außenpolitik der USA im Nahen Osten. Dazu steht der Vorwurf im Raum, dass in seinem Programm antisemitische Bezüge herauszuhören seien.

In der Lederstadt hat sich die Initiative „Offenbach solidarisch“ (LOS) schon vor Monaten gegen Ganser und seine Auftrittspläne positioniert und sich mit einem offenen Brief und diversen Mitteilungen an die Stadt gewandt.

Rollo runter an der Abendkasse der Stadthalle hilft nicht: Verschwörungstheoretiker Daniele Ganser darf in Offenbach auftreten.
Rollo runter an der Abendkasse der Stadthalle hilft nicht: Verschwörungstheoretiker Daniele Ganser darf in Offenbach auftreten. © Reinartz

Auftritt von Daniele Ganser: „Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Stadthalle Offenbach“

„Wir sind entsetzt über die Einladung und fordern die Stadt Offenbach sowie die Stadtwerke Offenbach als Träger des Veranstaltungsortes auf, diese Veranstaltung zu überdenken und Daniele Ganser auszuladen.“

Bei der Stadt sieht man sich jedoch machtlos. SOH-Sprecherin Regina Preis sagt: „Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Stadthalle Offenbach, den Vertrag für eine Veranstaltung mit Herrn Ganser zu kündigen.“ Für die Stadthalle, ein kommunales Tochterunternehmen der Stadtwerke Offenbach, somit der Stadt Offenbach, bestehe die rechtliche Verpflichtung, abgeschlossene und rechtlich bindende Verträge für Veranstaltungen unabhängig von den jeweils vertretenen Inhalten durchzuführen. „Insofern diese nicht verfassungsfeindlich sind. Die Einstufung der Verfassungsfeindlichkeit steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu“, stellt Regina Preis klar.

Dies gelte auch unabhängig von der Frage, ob die Veranstaltung politisch oder inhaltlich kritisiert werde oder nicht. Anders wäre es nur, wenn erkennbar Gefährdungslagen oder strafrechtliche Gründe vorliegen würden, erläutert Preis. Nach Rücksprache mit den Ordnungsbehörden sei das bei dem Auftritt von Daniele Ganser nicht der Fall. Die Nutzung städtischer Räume erfolge auf Basis der Gleichbehandlung und sei damit diskriminierungsfrei. Auch Buchungsanfragen für die Stadthalle unterlägen einheitlichen Bewertungskriterien, die für jede Veranstaltung gleich ausgelegt würden.

Daniele Ganser darf auftreten.
Daniele Ganser darf auftreten. © Jan Pyko (P)

Auftritt von Daniele Ganser in Offenbach: Stadthalle „steht allen Veranstaltungen offen“

„Die Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH ist Vermieterin und nehme keinen Einfluss auf das Programm von Künstlern, Darstellern oder Rednern, die einen der Veranstaltungsräume buchen wollen“, sagt Preis. Gemäß der allgemeinen Bedingungen sind Veranstaltungen mit gewaltverherrlichendem oder pornografischem Inhalt untersagt. Ebenso Veranstaltungen, die wegen ihrer Inhalte oder Teilnehmenden unter Beobachtung des Verfassungs- oder Staatsschutzes stehen.

Da jedoch keine hinreichenden strafrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Hinweise bekannt seien, wäre eine Untersagung der Veranstaltung durch die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich nicht durchsetzbar, argumentiert Regina Preis. Sie stellt auch klar: Die Höhe möglicher Haftungsansprüche im Fall einer unbegründeten Kündigung des Mietvertrags kann je nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung erheblich sein.

Die Frage, warum man so jemanden wie Daniele Ganser überhaupt erst einen Mietvertrag gewährt habe, beantwortet Preis so: „Die Stadthalle steht allen Veranstaltungen – außer parteipolitischen – offen.“ Im Zweifelsfall hätte sich Ganser also einklagen können, wenn ihm der Zugang nicht gewährt worden wäre. (Christian Reinartz)

Im Mai freut sich die Stadthalle Offenbach beider Boxgala auf einen weiteren WM-Kampf.

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