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Bestechung und Untreue im Kaiserleigebiet? Stadt weist Vorwürfe scharf zurück

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Von: Thomas Kirstein

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Die Stadt weist die Vorwürfe einer Investorengruppe zu Mauscheleien im Kaiserleigebiet zurück.
Die Stadt Offenbach weist die Vorwürfe einer Investorengruppe zu Mauscheleien im Kaiserleigebiet zurück. © Häsler

Eine Investorengruppe erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt Offenbach und erstattet Strafanzeige. Nun reagiert die Stadt in der Debatte um das Kaiserleigebiet.

Offenbach – Schwere Geschütze fahren eine Investorengruppe und offensichtlich in deren Fahrwasser ein anonymer Anzeigeerstatter gegen die Stadt Offenbach auf: Die einen legen bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Verstößen gegen das Beihilferecht ein, der andere legt der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen krimineller Umtriebe vor.

Gelassene Reaktion im Rathaus: Die Anschuldigungen gehörten zur Strategie, um eine lukrativere Bebauung eines Kaiserlei-Grundstücks zu erzwingen.

Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt zieht etliche Register. Sie richtet sich gegen Oberbürgermeister Felix Schwenke, vorgeworfen werden ihm Haushaltsuntreue, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verleitung von Untergebenen zu Straftaten, Vorteilsannahme, und -gewährung, Bestechlichkeit und Bestechung, Unrechtsvereinbarung und einiges mehr.

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Kern der harschen Vorwürfe: Städtische Mitarbeiter hätten sich unter Führung des OB mit Investoren illegal dazu verabredet, ein anderes Kaiserlei-Grundstück viel zu billig zu verkaufen, für knapp acht statt für geschätzte 40 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt; aktuell, so Sprecher Robert Hartmann, könne jedoch nicht beurteilt werden, ob überhaupt eine Straftat vorliege.

Umfangreiche Beschwerde bei der EU-Kommission hat eine internationale Kanzlei eingelegt. Die Beschuldigungen lauten unter anderem auf Veräußerung städtischen Eigentums unter dem Verkehrswert und Verzicht auf das Vorkaufsrecht mit der Folge eines wirtschaftlichen Nachteils für die Stadt.

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Im Rathaus bestehen keine Zweifel, dass auch die Strafanzeige mit den Versuchen von Investoren zusammenhängt, ein Grundstück einträglicher als erlaubt nutzen zu können: Der fraglichen Gruppe gehört seit drei Jahren das Areal Nordring 146-148. Während hierfür bereits seit 2016 Einschränkungen des städtischen Masterplans bestehen, darf nebenan, Nordring 150, dagegen ein lohnendes Hochhaus errichtet werden – dort wurde angeblich gemauschelt.

Seit rund drei Jahren sieht sich die Stadt mit Druck der Investorengruppe konfrontiert. Der Park des Masterplans soll verhindert, höhere Bebauung erlaubt werden.

Unserer Zeitung versichern Planungsdezernent Paul-Gerhard Weiß und OB Felix Schwenke, der Investorengruppe sei Gesprächsbereitschaft signalisiert worden, falls sie einen realistischen Planungsentwurf für ihr Grundstück vorlege. „Bisher ist dies nie erfolgt, es wird auf Maximalforderungen beharrt, die nicht im Einklang mit Beschlüssen zum Masterplan stehen“, heißt es.

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Die Stadt bezieht sich auch auf ihr vorliegende Informationen, die das „rabiate Vorgehen der Investorengruppe“ erklären sollen: Demnach soll diese einige Millionen zu viel für die Fläche bezahlt haben. Weil Schwenke und Weiß hart bleiben, sehen sie sich seit drei Wochen mit einem Strategiewechsel konfrontiert: „Plötzlich wird behauptet, die Stadt hätte bereits 2018 das benachbarte Erbpachtgrundstück (Nordring 150) zu billig verkauft.“ Bisherige erfolglose Klagen hätten immer das Ziel verfolgt, der Stadt zu schaden, den Park zu verhindern und die Politik einzuschüchtern.

Die Beschwerde bei der EU-Kommission und ein Aufsichtsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt waren dem Magistrat bereits bekannt, die Strafanzeige war ihm als solche neu. Nicht aber der wesentliche Inhalt: Vorwürfe deckten sich mit bekannten Behauptungen.

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Diese weisen Schwenke und Weiß entschieden zurück: Es habe keinen „geheimen Deal“ geben können. Denn um Absprachen hinter den Kulissen zu verhindern, muss in Offenbach bei Grundstücksverkäufen ab 50.000 Euro die Stadtverordnetenversammlung zustimmen. Was im fraglichen Kaiserlei-Eck zulässig, ist zudem schon lange klar: Der Rahmenplan 2013 legte fest, auf den Nordring 150 darf ein Hochhaus, auf den Nordring 146-148 nicht; für den sieht der Masterplan seit 2016 den Park vor. Und es wurde, so die Dezernenten, für Nordring 150 Wertermittlung als Grundlage für spätere Verkaufsverhandlungen eingeholt; das Erbbaurecht war bereits Ende 2017 privatwirtschaftlich verkauft worden.

OB Schwenke kündigt an, man werde mit RP, Staatsanwaltschaft und EU-Kommission eng zusammenarbeiten, um „diejenigen, die mit Dreck werfen, als das zu entlarven, was sie sind“. (Thomas Kirstein)

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