„Einzige Verwaltungsposse“: E-Auto zu schwer – Stadt zieht Bewohnerparkausweis wieder ein
Ein gelber Brief, förmlich zugestellt, sorgt am Offenbacher Isenburgring derzeit für Verdruss.
Offenbach – Als Anwohner Henryk Fridman den Umschlag öffnet, wird er ärgerlich. „Die Stadt hat mir meinen Bewohnerparkausweis, den ich erst ein paar Tage zuvor erhalten habe, wieder entzogen.“ Der Grund: Sein kürzlich angemeldeter E-Kombi von Audi ist etwa 200 Kilogramm zu schwer. Ein Bewohnerparkausweis könne deshalb nicht ausgestellt werden kann, weshalb seiner wieder eingezogen werde.
Fridman ist baff. „Das ist doch eine einzige Verwaltungsposse“, sagt er. Zunächst habe er sich an die Stadt gewandt. Doch da sei man auf das Problem gar nicht eingegangen und habe ihm gesagt, dass das eben Vorschrift sei. „Da kaufe ich mir extra ein Elektrofahrzeug, um die Umwelt zu schonen, und darf dann nicht mehr in Offenbach parken“, sagt der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Offenbach. „Das ist doch ein schlechter Witz.“
E-Audi wiegt über drei Tonnen – Bewohnerparkausweis damit ungültig
Mit dem Fall Fridman konfrontiert, bemüht sich Stadtsprecher Fabian El Cheikh um Klarstellung. Das Problem: In den meisten Gebieten, in denen Bewohnerparken gilt, ist das Parken auf Gehwegen zulässig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht indes vor, dass das Parken auf Gehwegen nur für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen gestattet ist. Und bei Henryk Fridmans Audi liegt dieser Wert eben etwas über drei Tonnen.

Dass es mittlerweile Riesen-SUV gibt, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, sei in der derzeitigen Form der Straßenverkehrsordnung nicht berücksichtigt. „Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist in diesen besonderen Einzelfällen deshalb nicht möglich“, begründet El Cheikh die Entscheidung seiner Kollegen. „Sollte es mangels näherer Informationen über das Kraftfahrzeug zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kommen und dies bei Kontrollen des Ordnungsamts auffallen, ist das Bürgerbüro als zuständige Behörde gezwungen, den Ausweis wieder einzuziehen.“
E-Auto zu schwer: Keine spezifische Regel für Offenbach
Das sei aber ausdrücklich keine spezifische Offenbacher Regelung, sondern der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung in ihrer derzeitigen Fassung geschuldet. „Da ist eine Überarbeitung der StVO auf die sich verändernden Rahmenbedingungen nicht nur in dieser Hinsicht überfällig“, räumt El Cheikh ein.
Im Fall von Henryk Fridmans Drei-Tonnen-Elektro-Audi habe die Stadt aber bereits reagiert. „Es gibt für den Betroffenen die Möglichkeit, beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen“, verspricht der Offenbacher Stadtsprecher. Einzige Voraussetzung: Bei Fridmanns Wagen darf es sich nicht um einen „straßenrechtlich klassifizierten Lkw“ handeln. (von Christian Reinartz)
An anderer Stelle in Offenbach gibt es Streit um ein Kabel für E-Autos.
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
. Möglich für Pkw mit technisch zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen.
. Haupt- oder Nebenwohnsitz in Offenbach.
. Man selbst ist Halter des Fahrzeugs oder das Fahrzeug ist auf Familienangehörige oder sonstigen Halter zugelassen.
. Fahrzeug ist auf den Hauptwohnsitz zugelassen, man selbst ist mit Nebenwohnsitz in Offenbach gemeldet.
. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
. Widerrechtlich beantragte Bewohnerparkausweise verlieren ihre Gültigkeit, Gebühr wird nicht erstattet.
. Die Beantragung und Verlängerung eines Bewohnerparkausweises kostet derzeit 75 Euro pro Jahr, eine Änderung der Daten 10,20 Euro.