1. Startseite
  2. Offenbach

„Unliebsame Einschränkungen“: Straßensperrungen wegen Bauvorhaben nerven

Erstellt:

Von: Matthias Dahmer

Kommentare

Straßensperrungen wegen Bauarbeiten sind auch für Autofahrer und Anwohner in Offenbach oft nervenaufreibend. Der Stadt sind oft die Hände gebunden.

Offenbach - Sie gehören zum Alltag derjenigen, die sich mit dem Auto durch die Stadt bewegen: halbseitige Straßensperrungen aufgrund größerer privater Bauvorhaben. Wenn die so erzeugten Engpässe über Monate oder gar Jahre bestehen, wird’s ärgerlich. Und das für Autofahrer, Fußgänger, Radler und Anwohner gleichermaßen. Der Stadt sind wegen des formalisierten Verfahrens oft die Hände gebunden.

Ein aktuelles Beispiel, das freilich zeitlich noch wenig Anlass zu Kritik gibt, findet sich in der Dietzenbacher Straße stadtauswärts. Dort sorgt ein auf der Fahrbahn platzierter Baukran für eine per Ampel geregelte einspurige Verkehrsführung.

„Das Bauvorhaben hat erst Ende Juni angefangen, die Genehmigung für die halbseitige Straßensperrung läuft vorerst bis Ende Dezember, muss aber wahrscheinlich verlängert werden“, berichtet Stadtsprecher Fabian El Cheikh zum Stand der Dinge.

Straßensperrungen in Offenbach: Luisenstraße/Ecke Rathenaustraße seit einem Jahr einspurig

Auf eine weitere Sperrung weist am Redaktionstelefon ein genervter Anwohner hin: In der Luisenstraße/Ecke Rathenaustraße ist es seit weit über einem Jahr einspurig. Stadtsprecher El Cheikh erläutert: „Dort handelt es sich um ein großes Bauvorhaben, das vor zwei Jahren zunächst mit dem Abriss des Bestands begonnen wurde. Solche größeren Bauvorhaben dauern in der Regel durchaus anderthalb bis zwei Jahre.“ Planmäßig hätte es jetzt fertiggestellt sein sollen. Aufgrund von Lieferproblemen in der Baubranche seien die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. „Die Straßenverkehrsbehörde ist dort in einem sehr engen Kontakt mit dem Bauherren, weil es immer mal wieder Abstimmungen geben muss. Daher kann aber bestätigt werden, dass weiterhin gearbeitet wird“, so El Cheikh. Die erforderliche Straßensperrung müsse voraussichtlich nochmals verlängert werden – bis Jahresende.

Zugleich weist der Stadtsprecher darauf hin: Beide Vorhaben seien nicht vergleichbar mit etwa dem langjährigen Ärgernis an der Bieberer Straße in Höhe des Wilhelmsplatzes. Dort habe es ja immer wieder Bauunterbrechungen gegeben, die auch zu einem aktiven Einschreiten der Behörden geführt hätten.

Zu den grundsätzlichen Anforderungen bei solchen Arbeiten führt El Cheikh aus: Die Abwicklung von privaten Bauvorhaben soll grundsätzlich auf dem jeweiligen Baugrundstück erfolgen. Wenn die Erschließung des Baugeländes oder die Abwicklung des Baustellenverkehrs nicht auf dem Baugelände selbst möglich ist, kann die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für diesen Zweck bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Offenbach: Straßenverkehrsbehörde prüft mögliche Sperrungen

Es erfolgt dann nach eingehender Prüfung eine zeitlich befristete straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, die oftmals zu halbseitigen Fahrbahn- oder Gehwegsperrungen führen, die unvermeidbar sind.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft im Rahmen eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung, ob die Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum notwendig sind und wie groß das Ausmaß möglicher Sperrungen sein muss. Dabei wird stets auch geprüft, inwiefern sich die Verkehrsbehinderungen auf umliegende Bereiche im Quartier auswirken und ob es auf möglichen Umleitungsstrecken bereits andere baubedingte Einschränkungen gibt.

Davon sind im Detail dann die jeweiligen Auflagen an den Vorhabenträger abhängig, insbesondere zu Umfang der Sperrung und Verkehrssicherung zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern. Bei starken Auswirkungen wird die Auflage erteilt, dass der Vorhabenträger, in der Regel über die Presse, die Öffentlichkeit über die Sperrungen informieren muss.

Sperrung in der Rathenaustraße an der Ecke Luisenstraße.
Mittlerweile ein Ärgernis: die halbseitige Sperrung in der Rathenaustraße an der Ecke Luisenstraße. Sie soll noch bis Jahresende andauern. © dahmer

Straßenverkehrsbehörde Offenbach achtet auf Verhältnismäßigkeit

Die Behörde achtet dabei darauf, dass die Einschränkungen das notwendige Maß nicht überschreiten. Auch fordert sie Vorhabenträger bei Bedarf dazu auf, bei Stillstand oder verspätetem Baubeginn die betroffenen Straßenabschnitte bis zum tatsächlichen Beginn der Arbeiten nach Möglichkeit wieder freizugeben und zumindest die Einschränkung zu reduzieren.

„Rechtlich können Ausnahmegenehmigungen für solche Bauvorhaben im Prinzip nicht verweigert werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum lediglich zu möglicherweise unliebsamen Einschränkungen, auch über einen längeren Zeitraum, für die Verkehrsteilnehmer führen“, formuliert El Cheikh. Allerdings könne die Behörde einschreiten, wenn der eigentliche Grund für Sperrungen nicht mehr gegeben ist, zum Beispiel, weil über einen bestimmten Zeitraum keine Arbeiten mehr erfolgen. (Matthias Dahmer)

Ein Beispiel für eine „unliebsame Einschränkung“ im Verkehr findet sich derzeit im Landkreis Offenbach: Ein viel befahrener Streckenabschnitt bei Rodgau ist seit Monaten eine Baustelle. Pendler müssen die Umleitungen benutzen.

Auch interessant

Kommentare