Verwaltungsgericht: Offenbacher Grundsteuererhöhung war rechtens

Justitias Mühlen mahlen bekanntlich langsam: So hat bis August noch immer die Grundsteuererhöhung aus dem Februar 2019 die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt beschäftigt. Mehrere Eigentümer hatten Klage gegen die Erhöhung der Grundsteuer B um 395 Punkte eingereicht, nun fiel die erste Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, die Grundsteuererhöhung sei rechtens gewesen, heißt es aus dem Verwaltungsgericht.
Offenbach - Zur Erinnerung: Aus Finanznot und nach Druck aus dem Regierungspräsidium Darmstadt sahen sich die Koalitionäre von CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern im Februar 2019 gezwungen, die Grundsteuer B von 600 Punkten auf 995 zu erhöhen – andernfalls hätte unter anderem das dringend notwendige Schulsanierungsprogramm gestoppt werden müssen. Offenbach nahm damit die unrühmliche Spitzenposition unter den Steuersätzen deutscher Großstädte ein.
Der Aufschrei war seinerzeit groß, vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung gab es Demonstrationen, nach Drohungen konnte diese nur unter Polizeischutz abgehalten werden. Populistische Aktionen anderer Parteien befeuerten den Streit zudem. Einige Eigentümer kündigten daraufhin Klagen gegen die Steuererhöhung an.
Laut Roland Elser, Sprecher des Verwaltungsgerichts, handelte es sich um eine Musterklage, die Entscheidung werde Auswirkungen auf weitere noch anhängige Klagen gegen die Steuererhöhung haben. „Allerdings können die Kläger noch Berufung einlegen“, sagt Elser unserer Zeitung. Innerhalb eines Monats nach Zustellung können die Klageführer beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof Berufung beantragen.
Ein Blick in die Begründung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass dieses die Grundsteuererhöhung als rechtmäßig einschätzt. Die kammer bezieht sich dabei auf Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes: Darin ist festgehalten, dass die kommunale Selbstverwaltung auch das Hebesatzrecht der Grundsteuer als „wirtschaftsbezogene Steuerquelle“ einschließt. Daher war von der Kammer nur zu überprüfen, ob Übermaß oder Willkür bei der Anhebung eine rolle spielten. Eine „erdrosselnde Wirkung“ durch die Anhebung der Grundsteuer konnte das Gericht nicht sehen – und hielt zudem fest, dass die Mehrausgaben der Kläger sich auf 90 Euro pro Jahr durch die Anhebung belaufen. Auch Willkür konnte ausgeschlossen werden: „Aus den vorgelegten Unterlagen habe sich für das Gericht nachvollziehbar ergeben, dass die Grundsteuererhöhung neben sonstigen Einsparungen erforderlich gewesen sei, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen.“
Inzwischen ist die Grundsteuer zwar längst um 100 Punkte abgesenkt, doch droht trotz aller Beteuerungen seitens der Ampelkoalitionäre, sie nicht anzutasten, eine Erhöhung als Ausweg aus der neuerlichen städtischen Finanzmisere.
Von Frank Sommer