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Verwaltungsgerichtshof kippt Offenbacher Kita-Zuschuss-Satzung

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Von: Frank Sommer

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Da war die Welt noch in Ordnung: 2019 hat die Stadt den Integrationspreis an Starthaus verliehen. Sabine Groß, seinerzeit die zuständige Dezernentin, überreichte die Urkunde an Starthaus-Chefin Andrea Egerer (links).
Da war die Welt noch in Ordnung: 2019 hat die Stadt den Integrationspreis an Starthaus verliehen. Sabine Groß, seinerzeit die zuständige Dezernentin, überreichte die Urkunde an Starthaus-Chefin Andrea Egerer (links). © Archiv/Georg

In Offenbach gilt eine Satzung zur Bezuschussung von Kitas. Freie Träger sehen sich dadurch benachteiligt und klagen. Der VGH fällt nun sein Urteil.

Offenbach - Was sich hinter dem Aktenzeichen 10 C 1271/19.N des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verbirgt, ist eine Ohrfeige für die Stadt Offenbach: Der zehnte Senat des VGH hat die städtische Satzung zur Bezuschussung von Kindertagesstätten für ungültig erklärt. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Im Juni 2018 haben die Stadtverordneten mit Mehrheit eine Neufassung der „Satzung über Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge“ beschlossen. Im Herbst 2019 haben zwei freie Träger, Starthaus und der Verein Glückspilz, direkt beim VGH gegen die Satzung geklagt, da diese sie in ihrer Berufsausübungsfreiheit einschränkt. Der Verein Glückspilz betreibt die Kita „Villa Kunterbunt“, die gemeinnützige Gesellschaft Starthaus die Kitas „Potz Blitz“ und „Ratz + Rübe“.

Bezuschussung der Kitas in Offenbach: „Die Kitas der freien Träger werden seit Jahren benachteiligt“

„Die Kitas der freien Träger werden seit Jahren benachteiligt“, sagt Andrea Egerer, Geschäftsführerin von Starthaus. Während die Kitas des Eigenbetriebs EKO in stadteigene Liegenschaften einzögen und keine Miete zahlen müssten, müssten freie Träger sehen, wie sie an geeignete Räumlichkeiten kämen. „Wir müssen Miete zahlen, ankaufen oder Kaution hinterlegen“, sagt Egerer. Zwar gibt es einen Zuschuss der Stadt, doch 9,60 Euro pro Quadratmeter müssen die freien Träger laut Satzung selbst entrichten, erst darüber können Zuschüsse beantragt werden. „Freie Träger sind immer in der Bittstellerposition“, sagt sie.

Für das Gericht entscheidend aber war der Passus in der Satzung, der besagt, dass die freien Träger an die städtische Beitragsordnung gebunden sind. „Wir dürfen bisher kein Geld generieren, weder durch Spenden noch durch eine Gebührenerhöhung“, sagt Egerer. Mit der Festlegung auf die städtische Gebührenordnung soll von der Stadt eine Gleichheit im Angebot und der Gebühren garantiert werden, gleichzeitig wird aber verhindert, dass Kitas der freien Träger ihr Angebot bezüglich Betreuung oder Essensangebot nach Elternwunsch verändern können.

„Freie Träger sind immer in der Bittstellerposition“ - VGH kippt Offenbacher Kita-Zuschuss-Satzung

„Bisher sind wir an die vier Euro Essensgeld pro Tag gebunden – damit kommt man nicht weit, wenn man etwa Naturkost anbieten möchte“, sagt sie. Auch wenn es um die Einrichtung ginge, seien keine Ausnahmen von der Beitragssatzung möglich. „Wir bekommen nicht mal einen Cent Zuschuss für einen Eimer Farbe, wir bekommen nur Auflagen“, sagt sie.

Seitens der Stadt heißt es, dass man die Urteilsbegründung des VGH abwarte, diese liege noch nicht vor. Die quartalsweise Zahlung der Förderung an die freien Träger kann fortgeführt werden, Ende Juni stünde die nächste Zahlung an. Bis dahin geht die Stadt davon aus, dass die Urteilsbegründung vorliegt. „Erst dann kann konkret eingeschätzt werden, welche Punkte für die Offenbacher Träger unmittelbar umgesetzt und für die Erarbeitung der neuen Satzung auch langfristig eingearbeitet werden müssen“, sagt die zuständige Dezernentin, Bürgermeisterin Sabine Groß.

Unabhängig vom VGH-Urteil: Stadt Offenbach will neue Bezuschussungsatzung der Kitas aufstellen

Unabhängig von der Klage, so betont die Stadt, habe man sich bereits vor über einem halben Jahr entschieden, die Finanzierung der Kitas freier Träger neu aufzustellen. Dazu gebe es einen Arbeitskreis, an dem auch die freien Träger beteiligt seien: Ziel sei die Erstellung einer neuen Bezuschussungssatzung.

Verwaltungsgerichtshof kippt Offenbacher Kita-Zuschuss-Satzung: Stadt noch nicht auf Träger zugegangen

Allerdings, das sagt Egerer, seien die Gespräche ins Stocken geraten, in letzter Zeit habe man gar nichts mehr von der Stadt gehört. „Die Stadt hat uns nach dem Urteil auch noch nicht angesprochen“, sagt sie. Groß dagegen betont, dass die Kooperation von Jugendamt und den Trägern der Kitas gerade mit Blick auf die Problematik des Fachkräftemangels von großer Bedeutung sei, man müsse „eng miteinander zusammenarbeiten“. (Frank Sommer)

Der Erziehermangel macht sich auch in Offenbach bemerkbar: Ein Drittel der Kitas reduziert seine Betreuungszeiten.

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