Bundestagswahl 2017: So funktioniert das Wahlsystem in Deutschland

Die Bundestagswahl 2017 wirft bereits ihren Schatten voraus. Schon jetzt dreht sich in den Medien alles um dieses Thema. Doch wie funktioniert eigentlich unser Wahlsystem?
Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Überhangmandate, Fünf-Prozent-Hürde - diese Begriffe hat wahrscheinlich jeder schon im Politikunterricht gehört. Doch nach welchen Grundsätzen wird der Bundestag in Deutschland eigentlich gewählt? Wir erklären pünktlich zur Bundestagswahl 2017 unser Wahlsystem:
Die Herrschaftsform in Deutschland ist die repräsentative Demokratie. Im Gegensatz zur direkten Demokratie (wie es sie zum Beispiel in der Schweiz gibt) werden politische Entscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Diese sind die Repräsentanten, die stellvertretend für das Volk Entscheidungen treffen. So wird nach der Bundestagswahl 2017 die Kanzlerin bzw. der Kanzler nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Bundestagsabgeordneten im Parlament. Diese entscheiden auch über die Gesetzgebung - anders als etwa in der Schweiz, wo Gesetze auch in Volksabstimmungen beschlossen werden. Die Schweiz ist übrigens keine reine direkte Demokratie sondern eigentlich eine halbdirekte Demokratie.
Das Wahlsystem in Deutschland bei der Bundestagswahl 2017
Nach 60 Jahren Wahlgeschichte wählen die Deutschen im personalisierten Verhältniswahlrecht - so auch bei der Bundestagswahl 2017. Dieses Wahlsystem findet sowohl bei Bundestagswahlen als auch in mehreren Landtagen Anwendung. Es basiert auf der am 21. Februar 2013 verabschiedeten Wahlrechtsreform. Die Abgeordneten werden nach Artikel 38, Absatz eins des Grundgesetzes (GG) in „allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt. Aber was heißt das im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017? Auch bei dieser Wahl hat jeder Deutsche ungeachtet seines Vermögens, Alters, Bildung oder politischen Überzeugung das Wahlrecht (allgemeine Wahl). Außerdem haben alle Wähler gleich viele Stimmen (gleiche Wahl). Zudem muss niemand verraten, welche Partei oder Politiker er in der Kabine wählt (geheime Wahl).
Weiter sagt das Grundgesetz über die Abgeordneten. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Im Übrigen kann jeder Wahlberechtigte die Wahl anfechten, wenn er meint, dass gegen einen oder mehrere dieser Wahlgrundsätze verstoßen wurde.
Bundestagswahl 2017: Die Wahlberechtigung im deutschen Wahlsystem
Artikel 20, Absatz eins im Grundgesetz verweist auf die Grundbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Die Wahlberechtigung ist in der Bundesrepublik im Grundgesetz und einzelnen Ausführungsbestimmungen im Bundeswahlgesetz geregelt. Artikel 38, Absatz zwei GG regelt, dass jeder Deutsche wahlberechtigt ist, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Gewählt werden kann, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind in der Bundesrepublik bei der Bundestagswahl 2017 etwa 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt - 31,7 Millionen Frauen und 28.8 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten 2017 ist somit etwas geringer als bei der letzten Bundestagswahl. Jeder Wahlberechtigte, der im Wahlverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlberechtigung.
Bundestagswahl 2017: Das wählt man mit Erststimme und Zweitstimme
Seit 2002 zählt der Deutsche Bundestag mindestens 598 Abgeordnete (ohne Überhangmandate). Die Hälfte der Abgeordneten sind diejenigen, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen holen. Die andere Hälfte kommt über Landeslisten in den Bundestag.
Bei der Deutschen Bundestagswahl hat jeder Wähler also zwei Stimmen.
- Mit der Erststimme wird der Direktkandidat im Heimatwahlkreis gewählt. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Somit werden auch 299 Abgeordnete direkt vom Volk gewählt.
- Die Zweitstimme gibt der Wähler einer Partei und entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag - also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Nachdem feststeht, wie viele Sitze eine Partei bekommt, werden diese auf die verschiedenen Landeslisten aufgeteilt. Die Mandatszahl jeder Partei wird nach dem Sainte-Laguë/Schepers Verfahren berechnet, das seit 2009 Anwendung findet. Letztlich ist die Zweitstimme die wichtigere Stimme, diese entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Wenn eine Partei bei der Bundestagswahl 2017 etwa 40 Prozent der Zweitstimmen bekommt, so bekommt sie auch 40 Prozent der Sitze im Bundestag.
Bundestagswahlkreise in Deutschland
Land | Anzahl der Wahlkreise | Nummerierung |
---|---|---|
Schleswig-Holstein | 11 | 1-11 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 | 12-17 |
Hamburg | 6 | 18-23 |
Niedersachsen | 30 | 24-53 |
Bremen | 2 | 54-55 |
Brandenburg | 10 | 56-65 |
Sachsen-Anhalt | 9 | 66-74 |
Berlin | 12 | 75-86 |
Nordrhein-Westfalen | 64 | 87-150 |
Sachsen | 16 | 151-166 |
Hessen | 22 | 167-188 |
Thüringen | 8 (-1) | 189-196 |
Rheinland-Pfalz | 15 | 197-211 |
Bayern | 46 (+1) | 212-257 |
Baden-Württemberg | 38 | 258-295 |
Saarland | 4 | 296-299 |
Überhangmandate im deutschen Wahlsystem
Im deutschen Wahlsystem gibt es auch sogenannte Überhangmandate. Erringt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr auf Grund des erzielten Anteils an Zweitstimmen zustehen, entsteht ein Überhangmandat. Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament erhöht sich, da die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben. Um das Zweitstimmenergebnis nicht zu verfälschen, werden die Überhangmandate mit sogenannten Ausgleichsmandaten für die übrigen Parteien ausgeglichen. Die Wirkung der Überhangmandate wird also vollständig neutralisiert. Auf diese Regelung einigten sich Regierung und Opposition im Dezember 2012. Die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes schafft dadurch die bisherigen Verfälschungen im Wahlrecht ab. Die Linke stimmte am 21. Februar 2013 als einzige Partei gegen diese Reform. Die Kritik: Das neue Wahlrecht könne zu einer massiven Vergrößerung des Bundestages führen. In Modellrechnungen zur Bundestagswahl 2017 wurden mehr als 700 Parlametssitze für möglich gehalten.
Um das Risiko einer starken Vergrößerung des Bundestages zu verringern, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert den Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages im April 2016 unter anderem vorgeschlagen, die Zahl der Ausgleichsmandate zu deckeln. Diese Option basiere auf geltendem Wahlrecht.
Die Fünf-Prozent-Hürde im deutschen Wahlsystem
Die abgegebenen Zweitstimmen zählen nur, wenn wenn eine Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Allerdings gilt folgende Ausnahme: Eine Partei erringt mindestens drei Direktmandate. Nimmt eine Partei die Fünfprozenthürde nicht, verfallen die Stimmen. Bei der Bundestagswahl 2013 blieben dadurch 6,86 Millionen Stimmen unberücksichtigt - viele davon entfielen auf die AfD, die knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte.
Bundestagswahl 2017: Die Wahlperiode
Die Wahlperiode dauert in Deutschland in der Regel vier Jahre, wenn sie nicht durch die vorzeitige Auflösung des Parlaments aufgelöst wird. In Artikel 39 Absatz eins des Grundgesetzes heißt es: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.“ Es gibt immer wieder Diskussionen über die Verlängerung der Wahlperiode im deutschen Wahlsystem. Dies bedarf einer Verfassungsänderung, die nach Artikel 79 Abs. zwei des Grundgesetzes zulässig ist.
Übrigens: Wir haben bereits zusammengefasst, wie hoch die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 ist.
jb