Corona und Urlaub: Testpflicht ab 1. August – Was Sie jetzt wissen müssen

Bereits ab Sonntag, 1. August, gilt in Deutschland die erweiterte Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer:innen. Was das für Urlaubende bedeutet.
Berlin - Ab Sonntag (01.08.2021) gilt sie also, die breitere Testpflicht. Sie soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus durch heimkehrende Sommerurlauber:innen zu verlangsamen. Das geht aus dem jüngsten Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Durch die Ausbreitung der Delta-Variante gehe man von stark steigenden Infektionszahlen in Europa aus, heißt es. Demnach wird die Testpflicht auch auf den Auto-, Schiffs- und Zugverkehr ausgeweitet, dies gilt für alle ab zwölf Jahren. An den Grenzen soll stichprobenartig nachgeprüft werden.
Zusätzlich soll aber auch die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht werden, wie aus dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Das soll ab Sonntag für Bürgerinnen und Bürger gelten, die aus dem Sommerurlaub nach Deutschland einreisen.
Corona in Deutschland: Test- oder Nachweispflicht für Reiserückkehrer:innen
- Laut des Entwurfs müssen alle Einreisenden ab dem zwölften Lebensjahr über ein negatives Testergebnis, einen Genesenennachweis oder den Nachweis über eine vollständige Impfung verfügen.
- Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein negatives Testergebnis nötig sein, Genesenennachweise oder der Nachweis über eine vollständige Impfung sollen in diesen Fällen nicht ausreichend sein.
- Kosten für Schnell- oder PCR-Tests im Ausland müssen selbst gezahlt werden.
Corona in Deutschland: Kontrollen an den Grenzen
Grenzkontrollen sind nicht geplant. Wer mit dem Auto, dem Schiff oder dem Zug aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen möchte, sollte aber unbedingt die nötigen Unterlagen bereithalten. Denn laut des Entwurfs werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – das ist aber aktuell schon der Fall. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sollen Kontrollen auch während der Fahrt möglich sein.
Sonderregelungen für Grenzpendler:innen
Für Grenzpendler:innen und kürzere Reisen im Grenzgebiet soll es Sonderregelungen geben. Demnach soll der Nachweis über einen negativen Test für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene nur zwei Mal pro Woche nötig sein und nicht bei jeder Einreise.
Neue Einstufung von Corona-Risikogebieten
- Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle.
- Für die Einstufung als Virusvariantengebiet ist laut Robert Koch-Institut (RKI) „die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht“ maßgeblich.
- Die Stufe eines „einfachen“ Risikogebiets mit einer Inzidenz ab 50 soll wegfallen.
Quarantäneregeln für Reiserückkehrer:innen aus Corona-Risikogebieten
Für Reiserückkehrer:innen aus Hochrisikogebieten ist vorgesehen, dass Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen. (msb)