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Corona und Urlaub: Testpflicht ab 1. August – Was Sie jetzt wissen müssen

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Von: Melanie Gottschalk

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Für Auto- und Bahnreisende bestand bei der Rückkehr nach Deutschland bisher keine Testpflicht. Das soll sich nun ändern.
Für Auto- und Bahnreisende bestand bei der Rückkehr nach Deutschland bisher keine Testpflicht. Das soll sich nun ändern. © Rolf Poss/imago

Bereits ab Sonntag, 1. August, gilt in Deutschland die erweiterte Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer:innen. Was das für Urlaubende bedeutet.

Berlin - Ab Sonntag (01.08.2021) gilt sie also, die breitere Testpflicht. Sie soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus durch heimkehrende Sommerurlauber:innen zu verlangsamen. Das geht aus dem jüngsten Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Durch die Ausbreitung der Delta-Variante gehe man von stark steigenden Infektionszahlen in Europa aus, heißt es. Demnach wird die Testpflicht auch auf den Auto-, Schiffs- und Zugverkehr ausgeweitet, dies gilt für alle ab zwölf Jahren. An den Grenzen soll stichprobenartig nachgeprüft werden.

Zusätzlich soll aber auch die Einteilung der Risikogebiete vereinfacht werden, wie aus dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Das soll ab Sonntag für Bürgerinnen und Bürger gelten, die aus dem Sommerurlaub nach Deutschland einreisen.

Corona in Deutschland: Test- oder Nachweispflicht für Reiserückkehrer:innen

Corona in Deutschland: Kontrollen an den Grenzen

Grenzkontrollen sind nicht geplant. Wer mit dem Auto, dem Schiff oder dem Zug aus dem Ausland wieder nach Deutschland einreisen möchte, sollte aber unbedingt die nötigen Unterlagen bereithalten. Denn laut des Entwurfs werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – das ist aber aktuell schon der Fall. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sollen Kontrollen auch während der Fahrt möglich sein.

Sonderregelungen für Grenzpendler:innen

Für Grenzpendler:innen und kürzere Reisen im Grenzgebiet soll es Sonderregelungen geben. Demnach soll der Nachweis über einen negativen Test für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene nur zwei Mal pro Woche nötig sein und nicht bei jeder Einreise.

Neue Einstufung von Corona-Risikogebieten

Quarantäneregeln für Reiserückkehrer:innen aus Corona-Risikogebieten

Für Reiserückkehrer:innen aus Hochrisikogebieten ist vorgesehen, dass Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen. (msb)

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